Grundrechte-Report 2010 (Fischer-TB, Ffm 2010)

 

Art. 2 Abs. 2 GG

Rolf Gössner

Gefährliche Polizeiwaffe

Stählerner Teleskopschlagstock mit durchschlagender Wirkung

Die Bundespolizei, der Zoll sowie vier Bundesländer haben jeweils landesweit eine neue und „moderne“ Polizeischlagwaffe für den täglichen Dienst und für Demonstrationseinsätze eingeführt: das SPD-regierte Rheinland-Pfalz (2006), das rot-grüne Bremen (ab 2008), das schwarz-grüne Hamburg (ab 2009) und das schwarzgelb regierte Baden-Württemberg (ab 2009). Weitere Bundesländer sollen folgen.

Es handelt sich dabei um einen Teleskopschlagstock aus Stahl mit der amtlichen Bezeichnung EKA für „Einsatzschlagstock – kurz – ausziehbar“. Er ist im Ruhezustand etwa 20 Zentimeter kurz und kann bequem, auch verdeckt, in einem Holster am Gürtel getragen werden. Im Einsatzfall kann ihn der Anwender unbemerkt ausziehen oder aber durch eine Schlagbewegung aus dem Handgelenk blitzartig und fast geräuschlos auf etwa 50 Zentimeter ausfahren. Kosten: ab 120 Euro pro Stück.

Gebrauchsanleitung dokumentiert Gefährlichkeit

Der gute alte, aber sperrige „Gummiknüppel“ hat offenbar ausgedient und ist reif fürs Polizeimuseum. Viele Polizisten bezeichnen ihn als unhandlich und häufig wirkungslos, wenn es darum geht, einen Störer angriffsunfähig zu machen. Nicht selten trafen die Schläge auf Gelenke, Wirbel, Nieren oder auch Köpfe von Delinquenten und Demonstranten, was mitunter zu starken Verletzungen führte.

Der neue Teleskopschlagstock dürfte tatsächlich nicht nur handlicher sein, sondern auch weit effektiver – aber höchst wahrscheinlich auch gefährlicher, denn er ist weder nachgiebig wie Hartgummi noch hat er eine Sollbruchstelle wie Holzknüppel. Er ist aus „Vergütungsstahl hoher Festigkeit“ (Werbung: „hohe Belastbarkeit“) und hat ein Gewicht von über einem halben Kilogramm – eine Kombination, die zu schweren, ja lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Damit lasse sich mühelos eine Kokosnuss zertrümmern, schreibt die „Deutsche Polizei“ (2/07, S. 25), das Fachblatt der Gewerkschaft der Polizei, beeindruckt – also auch ein menschlicher Schädel.

Mit dem neuen Stahlknüppel soll die Lücke zwischen Reizgas/Pfefferspray und Schusswaffe geschlossen und der Mehrzweckeinsatzstock (MES) ergänzt werden. In einigen Ländern verfügen geschlossenen Einheiten wie Mobile Einsatzkommandos oder Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizei bereits über den asiatischen Kampfstock „Tonfa“ – in Fachkreisen auch „Knochenbrecher“ genannt; sein Einsatz hat bereits zu schweren Verletzungen geführt. Außerdem verwenden Spezialeinsatzkommandos in mehreren Bundesländern eine andere angeblich nichttödliche Waffe: den „Taser“, eine Spezialpistole, die Metalldrähte mit Elektroden und Widerhaken verschießt und damit der getroffenen Person schmerzhafte und gefährliche Elek­troschocks mit bis zu 50.000 Volt verpasst, um sie außer Gefecht zu setzen. Wegen der immensen Gesundheitsrisiken und zahlreicher Todesfälle in anderen Staaten warnt Amnesty International vor dieser Waffe und fordert, deren Gebrauch auszusetzen.

Für den täglichen Polizeieinsatz wird nun der EKA-Teleskopstock eingeführt – steigende Jugendkriminalität und zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizisten, so die Polizeiführungen, machten dies notwendig. Dabei wirke der EKA am Gürtel keinesfalls aggressiv, erzeuge aber im Moment des schnellen Ausfahrens durch einfachen Handgelenksschwung eine „beeindruckende und damit abschreckende Wirkung“, schwärmt die „Deutsche Polizei“ (2/2007, S. 25).

Diese Waffe sei weit wirkungsvoller als der alte Gummiknüppel – schon ein Schlag auf den Oberarm mache den Angreifer angriffs- und kampfunfähig, so dass man nicht mehrmals nachschlagen müsse. Knochen- und Gelenkbrüche sind dabei nicht auszuschließen. Schläge und Stöße gegen Angreifer sollten zwar vorzugsweise – so heißt es in einer „Gebrauchsanweisung“ eines Herstellers (Bonowi) - gegen die großen Muskelgruppen geführt werden. Schläge in Richtung Kopf seien nur in Notwehrsituationen zulässig, auf das Lymph- und Nervengeflecht dürfe mit dem Stock nur geschlagen, nie gestochen werden, das Schlagen und Stechen auf Kopf, Wirbel und Genitalien sei zu unterlassen. Dagegen seien freiliegende Knochen und Gelenke bei einem bewaffneten Gegenüber zulässige Ziele und die Oberflächenmuskulatur am gesamten Körper eine zu bevorzugende Angriffsfläche. Trotz dieser Vorgaben erfordere der EKA nach Angaben des Herstellers „kein oder nur sehr geringes Training“. Er sei „sofort und ohne Vorkenntnisse einsetzbar.“ Da bleibt nur zu hoffen, dass sich die Polizisten wenigstens in Grundzügen mit der menschlichen Anatomie auskennen – und sich auch im „Eifer des Gefechts“ nicht vertun.

Einführung ohne unabhängige Folgenabschätzung

Seit 2009 wird die Bremer Polizei für den Streifen- und Zivilen Einsatzdienst mit dem EKA ausgerüstet. So beschloss es die Mehrheit der Innendeputation - bei nur einer Gegenstimme von der Linksfraktion. Diese Entscheidung ist hochproblematisch, weil sie ohne ausreichende Informationsgrundlage erfolgte: Die Verletzungsrisiken im Vergleich zu herkömmlichen Schlagstöcken sind bis heute nicht wirklich erforscht - weder die Gefahr von Knochenbrüchen, Schulter-Kopf-, Gelenks- und Rückgrat-Verletzungen noch die Gefahr tödlicher Folgen. Kein unabhängiger Sachverständiger ist zuvor über Beschaffenheit, Handhabung und Wirkungen des EKA gehört worden – trotz des Antrags eines Deputierten.

Der sechsmonatige Probelauf, an dem 93 Polizeibeamte beteiligt waren, erbrachte nach nur sechs Vorfällen kaum praktische Erkenntnisse – nur dass allein das Ziehen der Stahlknüppel auf potentielle Störer abschreckend wirke. Die Beurteilung des EKA und des Probelaufs erfolgte allein aus Sicht der Hersteller, Anwender und ihrer Dienstherren. Fürsorgepflicht, effektive Eigensicherung, Praktikabilität und hohe Akzeptanz bei der Polizei sind die Stichworte, mit denen diese Nachrüstung im Wesentlichen begründet wird.

Doch im regulären Polizeialltag kann sich die Gefährlichkeit des EKA für Betroffene rasch erweisen, was auch die amtliche Handlungsanleitung der Bremer Polizei belegt (S. 4): „Zur Vermeidung gefährlicher Körperverletzungen“ dürften Schläge gegen Personen nicht „oberhalb der Schultern“ und damit insbesondere nicht gegen den Kopf erfolgen. Doch wie rasch ist eine solche „zwingende Handlungseinschränkung“ im Alltag vergessen - zumal in unübersichtlichen Lagen wie etwa bei Demo-Einsätzen. Allein die bundesweiten Erfahrungen mit dem alten Gummiknüppel lassen Böses ahnen.

Die Bremer Polizisten werden fünf Stunden lang rechtlich und praktisch eingewiesen und an der Waffe ausgebildet. Dabei soll in erster Linie das „Vertrauen“ der Beamten „in die Effektivität und Sicherheit des Einsatzmittels“ gestärkt werden. Das Training soll verhindern, dass der polizeiliche Hieb „im Handgelenk der Schlaghand“ schmerzt und gleichzeitig garantieren, dass sich dennoch „die gewünschte Wirkung beim Gegenüber entfaltet“ (alle Zitate aus: Handlungsanleitung der Bremer Schutzpolizei, S. 4).

Bei dieser eher einseitigen Unterweisung gerät leicht aus dem Blick, dass es sich letztlich um eine gefährliche Schlagwaffe mit neuer Qualität für den Polizeialltag handelt, die beim Einsatz gegen Personen zu schweren und schwersten Verletzungen führen kann. Sie widerspricht deshalb gerade für den Einsatz im Polizeialltag und bei Demonstrationen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Konsequenterweise müsste sie deshalb dort, wo sie bereits eingeführt wurde, schnellstens wieder ausgemustert werden und für andere Bundesländer schlichtweg tabu sein.

 

Literatur/Dokumente

Bonowi, EKA – Einsatzstock kurz–ausziehbar, Multiplikatoren-Einweisung, Mainz 2005 (www.bonowi.de)

Oehling, EKA – neuer Einsatzstock bei der Polizei, in: Deutsche Polizei 2/2007, S. 25.

Polizei Bremen/Direktion Schutzpolizei, Handlungsanleitung für den Probelauf des Einsatzstocks – kurz / ausziehbar (EKA), Bremen 2007/2008

Technische Richtlinie: Einsatzstöcke, kurz und lang, Polizeitechnisches Institut der Polizei-Führungsakademie, Münster 2006.

 

Schlagworte

EKA – Einsatzstock, kurz, ausziehbar

Gummiknüppel

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Verletzungsgefahr durch Polizei-Schlagstock

 

Autorenangaben (wie 2009):

 

Rolf Gössner, Dr. jur., geb. 1948, Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarischer Berater. Vizepräsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ (Berlin). Stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen sowie Mitglied/stellv. Sprecher der Deputation für Inneres der Bremer Bürgerschaft. Mitherausgeber der Zweiwochenschrift "Ossietzky", Mitglied der Jury zur jährlichen Verleihung des Negativpreises „BigBrotherAward“ sowie der Carl-von-Ossietzky-Medaille. Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren des Bundestages und von Landtagen. Autor zahlreicher Sachbücher zu Bürger- und Menschenrechtsthemen, zuletzt: "Menschenrechte in Zeiten des Terrors – Kollateralschäden an der Heimatfront“, Hamburg 2007. Internet: www.rolf-goessner.de.