Vorwort der Herausgeber
Ulrich Finckh
„Werte“ und Ängste gegen Grundrechte
Die Würde des
Menschen ist unantastbar (Art. 1 I)
Burkhard Hirsch
Menschenwürde
und die Verteidigung der Luftsicherheit
Rosemarie Will
Das absolute
Folterverbot gilt auch bei der internationalen Terrorismusbekämpfung
Späte
Erkenntnis: Brechmitteleinsätze sind menschenrechtswidrig
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit(Art. 2 I)
Sönke Hilbrans
Lebenslange
Feindschaft? – Der Fall Gössner geht weiter
Ein Rückblick
auf die Fußball-WM 2006
Auf dem Weg
zum gläsernen Patienten
Speicherung
sensibler Gesundheitsdaten mittels der elektronischen Gesundheitskarte
Wie der
Bankendienstleister SWIFT das Bankgeheimnis durch Datenübermittlung in die USA
aushöhlt
Verfassungsgrenzen für die Rasterfahndung
Kettenduldungen – Leben in der
Warteschleife
Umgang mit geduldeten Ausländern
verletzt Menschenrechte
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit (Art. 2 II)
Neue deutsch-vietnamesiche Freundschaft?
Jahrelange Auslieferungshaft unter Ausbledung
der Menschenrechte
Auslieferung
in Folterstaaten?
Sorgloser
Umgang mit Auslieferungsanträgen der Türkei
Und verwahre uns vor dem Bösen
Die Renaissance der
Sicherungsverwahrung
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3)
Susanne Dern
Beginnt mit dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine neue Kultur der Antidiskriminierung?
Die
Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist unverletzlich (Art. 4 I)
Kampf den
christlichen Fundamentalisten
Jürgen Kühling
Ich glaub’s nicht
Kirchenaustritt und Religionsfreiheit im Sozialrecht
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort Schrift und
Bild frei zu äußern (Art. 5 I, II)
Geheimdienstliche
Medienüberwachung
Symbiotische
Beziehungen zwischen BND und Journalisten
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
staatlichen Ordnung (Art. 6
I)
Binationale
Paare unter Verdacht
Staatliche
Behörden erhalten das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft
Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln
(Art. 8 I)
Polizeilicher Gewaltexzess im Frankfurter Studierendenhaus
Martin Singe
Bundeswehr contra Versammlungsfreiheit
Öffentliche Selbstinszenierungen der Bundeswehr beschneiden Grundrechte
Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich (Art. 10 I)
Tobias Singelnstein
Größte Hürde im
„Kampf gegen den Terror“ wird umgangen
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen (Art. 12 I)
Rolf Gössner
Staatsautoritäres Urteil
Berufsverbot in Baden-Württemberg gerichtlich abgesegnet
Die Wohnung ist
unverletzlich (Art. 13 I)
Helmut Pollähne
Verfassungswidrige Durchsuchungen und kein Ende
Wird jemand durch die
öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg
offen. (Art. 19 IV)
Till Müller-Heidelberg
Verfassungswidrige Durchsuchungen und kein Ende
Kein Kraut gewachsen gegen vorsätzlich rechtswidriges Handeln der Polizei?
Die Bundesrepublik
Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 I)
Frank Schreiber
Hartz IV: Gefühlter Missbrauch und reale Einschnitte
Norbert Reuter/Martin Kutscha
Gewinnpflege statt Steuergerechtigkeit
Stefanie Janczyk
Emanzipation mit sozialer Schieflage
Wie das Elterngeld nur bestimmte Familien und Frauen fördert
Die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden
(Art. 20 III)
Miriam Gruß
Strafvollzug in Hessen und Baden-Württemberg - Missachtung von Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern durch die Justizverwaltung
Elke Steven
Zur Überwachung des Berliner Sozialforum durch den Verfassungsschutz
Wie die Privatisierung öffentlichen
Raums die Grundrechte aushöht
Heike Kleffner
Neonazis schutzlos ausgeliefert: Alternative Jugendliche in Sachsen-Anhalt
Fredrik Roggan
Über die Guantanamoisierung des Rechts
Die neue Sicherheitsarchitektur am Beispiel von Anti-Terror-Datei und Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
Woflgang Kaleck
Amerikas Gegenwart ist unsere
Zukunft: Rechtsstaat v ersus Guantánamo
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteile des
Bundesrechtes (Art. 25)
Heiko Habbe
Verraten und verlassen
Hamburger Schulsenatorin instrumentalisiert Kindeswohl gegen Kinder und missachtet Völkerrecht
Ataner Öztürk
Studiengebühren sind völkerrechtswidrig!
Das Recht auf Bildung unter Finanzierungsvorbehalt?
Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges (Art.
26 I)
Ulrich Finckh
Sind Angriffskriege nicht strafbar?
Eckart Spoo
Kein Schutz für
Zivilisten
Die Freiheit der
Person kann nur auf Grund eines förmlichen beschränkt werden. (104 I)
Jochen Goerdeler
Jugendstrafvollzug: Kann das BVerfG den „Wettbewerb der Schäbigkeit“ verhindern?
Häftlingsmord im Jugendstrafvollzug
Die
Bundesrepublik – ein Bananenstaat oder ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat?
Moritz Assall
Getrübte Sicht
Chronologie 2006
Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland (Auswahl)
Kurzportraits der herausgebenden Organisationen
Autorinnen, Autoren und Redaktion
Abkürzungen
Sachregister
Unsere Verfassung proklamiert die Freiheitsrechte der Bürger
und
Bürgerinnen, legt einige ihrer Pflichten fest und regelt zugleich Aufgaben und
Handlungskompetenzen der Staatsorgane. Dabei haben die Mütter und Väter des
Grundgesetzes, eingedenk des schrecklichen Machtmissbrauchs vergangener Zeiten,
versucht Macht zu begrenzen. Das soll durch die Gewaltenteilung zwischen
Legislative, Exekutive und Judikative geschehen, durch den Föderalismus und
durch die Garantien der Grundrechte aller und ihr Recht auf rechtsstaatliche
Verfahren. Der Grundrechte-Report hat sich die Aufgabe gestellt, diese Standards zu schützen und auf Missstände
hinzuweisen. Wir wissen, dass überall einzelne Fehler vorkommen können. Deshalb
achten wir weniger auf diese, viel mehr
geht es uns um solche, die nicht nur als Einzelfälle von Bedeutung sind,
sondern durch ihre Häufigkeit gefährliche Tendenzen aufzeigen. Demokratische
Wachsamkeit ist der beste Schutz gegen das Aushöhlen der Verfassung.
Bei der Arbeit am Report dieses Jahres sind wir in einem unerwarteten Ausmaß auf Übergriffe von Legislative und Exekutive gestoßen, die selbst Entscheidungen der höchsten Gerichte nicht beachten. In Guantánamo und in deutschen Justizvollzuganstalten, bei Polizeieinsätzen und in Ausländerbehörden, beim Kopftuchverbot für Lehrerinnen, in privatisierten öffentlichen Räumen und selbst bei sozialen Verpflichtungen werden Menschenrechte unerwartet häufig auf die Seite geschoben und die korrigierenden Entscheidungen der Gerichte vorsätzlich missachtet. Dass darunter einerseits besonders ausländische Mitmenschen leiden, andererseits zunehmend Bespitzelung und Überwachung Grundrechte beeinträchtigen, wird auch in diesem Jahr deutlich. Wir werden nicht aufhören, darauf hinzuweisen, bis auch der letzte Innenminister, Polizist oder Geheimdienstler sich darauf besinnt, dass alle staatliche Gewalt sich am Grundgesetz zu orientieren hat und sich notfalls von den Gerichten korrigieren lassen muss. In diesem Sinne ist dieser Report der Verfassungsschutzbericht – nämlich der von unten.