Freitag: Die Ost-West-Wochenzeitung  

21.05.2004


 

 

Rolf Gössner

Anschlagsrelevante Texte

UNTERSTELLUNGEN UND VERLEUMDUNGEN*Wie der brandenburgische Verfassungsschutz kritische Autoren zu geistigen Brandstiftern kürt

Stellen Sie sich vor, Unbekannte verüben einen Brandanschlag auf eine Dienststelle der Bundeswehr, sagen wir in Potsdam. Am Tatort findet die Polizei die Kopie eines Artikels aus dem Freitag, der von Autor XY stammt und den Titel XYZ trägt. Dieser Aufsatz beschäftigt sich kritisch mit der Entwicklung der Bundeswehr zu einer verfassungswidrigen Interventionsarmee. Mehr Schriftliches entdeckt die Polizei nicht.

Doch schon am nächsten Tag findet sich auf der Website des brandenburgischen Verfassungsschutzamtes (VS) ein Artikel, in dem der Anschlag zum Thema und der Freitag-Beitrag zum Dreh- und Angelpunkt folgender Argumentation gemacht wird: "Der am Tatort gefundene Artikel reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Veröffentlichungen, die in ihrer Summe Gewaltbereitschaft fördern oder direkt hervorrufen. Mit solchen Texten ist die Straße zur Straftat gepflastert."

Dieser Fall ist keine Erfindung, sondern bundesdeutsche Realität. Der Anschlag war zwar nicht gegen die Bundeswehr gerichtet, sondern gegen die Ausländerbehörde in Frankfurt/Oder. Es handelte sich auch um keinen Brandanschlag, sondern die unbekannten Täter zerschlugen in der Nacht zum 16. September 2003 Fensterscheiben, schütteten eine übelriechende Flüssigkeit in die Räume, verschmierten die Schlösser der Außentüren mit Klebstoff und sprühten Parolen. Am Tatort hinterließen sie keinen Freitag-Artikel, sondern kommentarlos - so die Polizei - den Abdruck eines Artikels über Flüchtlingspolitik, der seit Februar 2001 auf der Web Site der Partei für Soziale Gleichheit steht (www.wsws.de). Diese Partei tritt für eine sozialistische Politik und die Verteidigung demokratischer und sozialer Rechte ein. Titel des inkriminierten Textes: Abschiebepolitik und Grenzregime - Die tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik. Die Autorin heißt Lena Sokoll.

Besagter Artikel setzt sich kritisch mit der Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik auseinander. Er prangert die Zustände an den deutschen und europäischen Grenzen an, beziffert die Opfer der Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen, schildert die Praxis der Abschiebehaft und Abschiebungen, durch die zahlreiche Betroffene zu Schaden, einige zu Tode gekommen sind. Eine Kritik, die von Flüchtlingsinitiativen und Menschenrechtsorganisationen geteilt wird.

Unter einer Decke

Wenige Stunden nach dem Anschlag in Frankfurt/Oder veröffentlicht die Abteilung V im Innenministerium des Landes Brandenburg (Verfassungsschutz) auf einer allen Internet-Nutzern zugänglichen Homepage einen Beitrag voller Verleumdungen und Unterstellungen. Der Fund des wsws.de-Artikels am Tatort dient den anonym bleibenden VS-Autoren dazu, den "linksextremistischen Hintergrund der Tat" und die "Bezüge der Täter zum linksextremistischen Spektrum" zu belegen. Zunächst aber nehmen sie zu diesem Zweck eine Textanalyse vor. Die Autorin klage die Ausländerbehörden sowie den Bundesgrenzschutz und die Polizei an, "menschenverachtend mit Flüchtlingen und Ausländern umzugehen". Auch die Praxis der Abschiebung, so der VS, werde sehr kritisch beschrieben. Schließlich behaupte die Autorin, dass hierbei Betroffene wiederholt verletzt worden oder gar zu Tode gekommen seien. Das Verfassungsschutzamt tut so, als wären das lauter linke Hirngespinste.

Bei dieser gespielten Ahnungslosigkeit wollen es die VS-Autoren nicht belassen. Sie unterstellen der Verfasserin "Skepsis, ob der Kampf staatlicher Stellen gegen Rechtsextremismus ernst gemeint sei". Die Autorin deute an, "dass Staat und Rechtsextremisten unter einer Decke steckten" - eine Schlussfolgerung, die aus dem inkriminierten Artikel für einen verständigen Leser nirgends herauszulesen ist. Schon gar nicht aus jenem Satz, auf den sich diese Ableitung nur beziehen kann: "Mit der Abschiebe- und Abschottungspolitik macht die offizielle Politik den Nazis vor, dass das Leben eines ´unerwünschten´ Ausländers in Deutschland nichts wert ist." Jemandem etwas vorexerzieren heißt gerade nicht, mit ihm "unter einer Decke" zu stecken.

Sodann widmet sich der VS dem "Argumentationsschema von Linksextremisten", dem auch der inkriminierte Artikel folge. "Die Behauptung, dass die Ausländerpolitik der Bundesregierung mit rechtsextremistischer Ausländerfeindlichkeit gleichzusetzen sei", finde sich "in vielen linksextremistischen Veröffentlichungen". Will sagen: Deshalb müssen alle, die solches ebenfalls behaupten, linksextremistisch sein - eine "Logik", die schon während der Kommunistenverfolgung der fünfziger und sechziger Jahre vor bundesdeutschen Gerichten beliebt war.

In linksextremistischen Veröffentlichungen werde argumentiert, so der VS-Text weiter, "dass der Staat durch sein Handeln Rechtsextremisten geradezu ermutige, gegen Ausländer und Flüchtlinge gewaltsam aktiv zu werden". Demgegenüber schreibt Lena Sokoll aber von der politischen "Verantwortung für den grassierenden Rassismus", die Politiker wie Innenminister Schily tragen, wenn sie in Bezug auf Flüchtlinge die "Grenzen der Belastbarkeit" beschwören. Seit der Demontage des Asylgrundrechts und der Instrumentalisierung der Zuwanderungsdebatte haben Bürgerrechtler auf derartige Auswirkungen immer wieder warnend hingewiesen.

Erst an dieser Stelle versucht der VS, ein wenig zurückzurudern: "Man wird der Autorin des Aufsatzes nicht nachsagen können, für den Anschlag in Frankfurt (Oder) direkt verantwortlich zu sein. Strafrechtlich ist ihr nichts vorzuwerfen, schließlich hat sie an keiner Stelle zur Gewalt aufgerufen."

Großzügigerweise macht der VS die Autorin nicht "direkt" für den Anschlag verantwortlich - aber indirekt schon. Schließlich sei zur Zeit die Flüchtlingspolitik "eines der zentralen Themen von gewaltbereiten Linksextremisten", die "gerade auch mit dieser Thematik Gewalt gegen Personen und Sachen" legitimierten. Soll heißen: Wer diese Thematik in ähnlich kritischer Weise aufgreift, macht sich zwar nicht strafbar, arbeitet aber Gewalttätern in die Hände, ist geistiger Brandstifter. "Der in Frankfurt (Oder) am Tatort gefundene Artikel reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Veröffentlichungen, die in ihrer Summe Gewaltbereitschaft fördern oder direkt hervorrufen. Mit solchen Texten ist die Straße zur Straftat gepflastert." In diesen verleumderischen Sätzen gipfelt das VS-Traktat.

Die Behörde droht

Die Partei für Soziale Gleichheit hat sich gegen die geheimdienstliche Diffamierungskampagne zur Wehr gesetzt und die Verfassungsschutzbehörde aufgefordert, die unrichtigen und diskriminierenden Textpassagen unverzüglich zu löschen. Der VS handele rechtswidrig, wenn er den Artikel und seine Autorin gegenüber der Öffentlichkeit als "linksextremistisch" einordnet, als gewaltfördernd diffamiert und geistige Miturheberschaft behauptet. Der VS missbrauche mit dieser öffentlichen Verrufserklärung seine Befugnis, die Öffentlichkeit zu unterrichten.

Der Leiter der VS-Behörde Brandenburg, Wegesin, antwortete ohne jeden Anflug von Unrechtsbewusstsein: Er könne in dem VS-Beitrag weder ehrverletzende Äußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen, noch strafrechtlich relevantes Handeln erkennen. Deshalb werde der Text nicht entfernt. Weiteren Schritten sehe die Behörde "mit Gelassenheit entgegen". Das Schreiben endete mit der versteckten Drohung: "... dass auch die Unterstellung, die Brandenburgische Verfassungsschutzbehörde äußere sich auf ihrer Website in verleumderischer Weise, den Bereich strafrechtlicher Relevanz berühren kann".

Bevor die Geschädigten Klage gegen den VS erhoben, stellte sich heraus, dass die Veröffentlichung nicht mehr abrufbar ist. Der VS begründete das mit technischen "Veränderungsarbeiten" an der Website. Darin sei kein Schuldeingeständnis zu sehen. Der VS halte den Text nach wie vor für nicht beanstandungswürdig. Wie der Fall zeigt, kann jeder kritische Autor, dessen Text in Zusammenhang mit einer Gewalttat gebracht und missbraucht wird, Opfer eines zweiten Missbrauchs durch den VS werden. Diese Vorgehensweise rückt jede pointierte Kritik an Regierungshandeln in den Dunstkreis der Förderung und Unterstützung strafbarer Handlungen. Die Einstufung des Textes als "linksextremistisch" und letztlich anschlagsrelevant ist willkürlich und damit unzulässig. Sie beeinträchtigt die verfassungsmäßigen Rechte der Autorin und der betreffenden Partei, sie ist ein Angriff auf deren Persönlichkeitsrechte, auf das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit und die Parteienfreiheit.

RA Dr. Rolf Gössner ist kürzlich als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte wiedergewählt worden. Er hat zusammen mit RA Sönke Hilbrans die Partei für soziale Gleichheit gegen den brandenburgischen VS vertreten. Letzte Buchveröffentlichung: Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates, Knaur-Verlag, München 2003; Internet: www.rolf-goessner.de