Bürgerrechtler will seine Akte sehen

Polizei- und Geheimdienstexperte Rolf Gössner klagt
gegen den Verfassungsschutz, der ihn seit 35 Jahren beobachtet

BERLIN taz Der Bremer Rechtsanwalt und Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erhoben.

Seit 35 Jahren hat der Verfassungsschutz Gössner schon im Visier. Seit gut zehn Jahren versucht der Anwalt zu erfahren, was sich in dieser Zeit eigentlich in den Akten über ihn angesammelt hat. Außer einer unvollständigen Auflistung seiner eigenen Publikationen und Vorträge bis zurück ins Jahr 1970 ist dabei nicht viel herausgekommen.

Nun will es Gössner, Autor mehrerer Polizei- und Geheimdienst-kritischer Bücher sowie Mitherausgeber verschiedener Bürgerrechtspublikationen, über eine Auskunftsklage beim Verwaltungsgericht Köln genau wissen. Eine gefährliche, extremistische Gesinnung unterstellen ihm die Kölner Bundesverfassungsschützer nicht. Doch auch "Einzelpersonen können bereits dann vom Beobachtungsauftrag des BfV erfasst werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie extremistische Bestrebungen von Personenzusammenschlüssen nachdrücklich unterstützen.

"Dies ist vorliegend der Fall", heißt es in einem BfV-Schreiben vom Sommer 2005. Gemeint sind damit Gruppierungen wie die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes", die dem Umfeld der erloschenen DKP zugeordnet wird, die Rechtshilfegruppe "Rote Hilfe", die sich im Knast engagiert, die PDS-nahe "Rosa-Luxemburg-Stiftung" oder die linke türkische Zeitung Özgür Genclik. Gegen diese "Kontaktschuld" wehrt sich Gössner, auch wenn auf ihn "keine eigene Quelle" angesetzt sei.

Mit Gössner hat das BfV nicht nur einen aktiven Bürgerrechtler "unter Wind genommen", wie es im Fachjargon heißt. Von 1990 bis 2001 war der Jurist auch rechtspolitischer Berater der grünen Landtagsfraktion in Niedersachsen, die damals mit der SPD die Landesregierung stellte. Gössner hatte dort das Verfassungsschutzgesetz gründlich reformiert und entscheidend mitformuliert. Vieles von dem, was damals liberalisiert wurde, ist freilich inzwischen wieder Schnee von gestern.

Auch bei Gesetzesvorhaben von Bundesregierung und Bundesrat ist Gössner bei Anhörungen der Rechts- und Innenausschüsse als Gutachter aufgetreten. Selbst in der Polizei-Führungsakademie, wo der Führungsnachwuchs der deutschen Polizei ausgebildet wird, hat er als Referent gedient - ebenso beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz. Sollten die Kollegen nicht gewusst haben, wen sie sich da einladen? Eine kurze Nachfrage bei Nadis, dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem in Köln, hätte gereicht, denn auch dort ist Gössner umfänglich gespeichert.

Neben der Liga für Menschenrechte haben auch die Neue Richtervereinigung, ein bundesweiter Zusammenschluss von RichterInnen und StaatsanwältInnen, öffentlich gegen die anhaltende Überwachung von Gössner protestiert. Beide Organisationen verbindet nicht nur die Herausgeberschaft des jährlich erscheinenden "Grundrechte-Reports zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland". Auch Journalistengewerkschaften und namhafte Schriftsteller des deutschen PEN-Zentrums - darunter Günter Grass, Dorothee Sölle und Gerhard Zwerenz - forderten bereits Aufklärung.

Beim BfV will man sich weder dazu noch zu möglichen anderen Auskunftsklagen äußern. "Kein Kommentar", heißt es lapidar. Gössners Prozessaussichten stehen indes nicht schlecht. Mit dem Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß hat er einen kompetenten Mitstreiter gewonnen. Mehrere Auskunftsklagen gegen Polizei und Verfassungsschutz hat Kauß bereits zu einem erfolgreichen Ende gebracht.

OTTO DIEDERICHS                                   taz Nr. 7927 vom 21.3.2006, Seite 7

 

 

35 Jahre vom Verfassungsschutz überwacht

Menschenrechtler Rolf Gössner verklagt Geheimdienst /
Auskunft über Daten verlangt

 

Rolf Gössner klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln: Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte will sich dagegen wehren, dass er seit über 35 Jahren vom Verfassungsschutz überwacht wurde oder noch wird.

 

Bremen · Bereits 1996 war bekannt geworden, dass der Geheimdienst die Aktivitäten des parteilosen Publizisten und Rechtsanwalts Gössner registrierte. Der Bremer hatte sich damals mit einem "Auskunftsersuchen" an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gewandt und so erfahren, dass über ihn Daten wegen seiner Kontakte zu "linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten" Organisationen und Medien gespeichert würden. Eine auch der FR vorliegende BfV-Liste mit erfassten Gössner-Pressebeiträgen reichte bis 1970 zurück.

Inzwischen hat der 58-Jährige nach eigenen Angaben neuerliche Verfassungsschutz- Auskünfte eingeholt. Daraus gehe hervor, dass er - trotz der damaligen Proteste von Autorenverbänden und Menschenrechtsgruppen - auch in den Folgejahren weiter überwacht worden sei, also auch unter Rot-Grün.

Es gehe dabei vor allem um Artikel und Interviews - etwa im Neuen Deutschland oder in der Frankfurter Rundschau - und um Auftritte bei der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) oder der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Letztlich werde ihm "eine Art ,Kontaktschuld' zur Last gelegt, nicht etwa eigene verfassungswidrige Bestrebungen", meint Gössner.

Mit der eingereichten Klage verlangt Gössner zunächst eine vollständige Auskunft über alle gespeicherten Daten zu seiner Person. Später will er dann auf Rechtswidrigkeit der Erfassung klagen und eine Löschung der Daten erstreiten.

Gössner gilt als kritischer Geheimdienstexperte und ist Mitherausgeber des alljährlichen "Grundrechte-Reports" (Fischer-Verlag). Er trat bereits als Gutachter in Bundestags- und Landtagsausschüssen auf und sogar bei Veranstaltungen von Polizei und Verfassungsschutz.

Seit 2003 leitet Gössner die Internationale Liga für Menschenrechte. Deren Vorstand protestierte am Dienstag gegen die "bürgerrechtswidrige Überwachung" und forderte ihr sofortiges Ende.

Dass Gössner erst jetzt klagt, begründete er auf Nachfrage der FR mit den Worten: "Ich habe zuerst den ganzen außergerichtlichen Weg ausprobiert." Eine BfV-Sprecherin lehnte am Dienstag eine Stellungnahme ab.

(FRANKFURTER RUNDSCHAU)

Eckhard Stengel

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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2006, Dokument erstellt am 21.02.2006 um 17:28:53 Uhr
Erscheinungsdatum 22.02.2006

 

                                    .........                             22.2.2006

Gössner verklagt Bundesrepublik

 

BREMEN·KÖLN (RK). Der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Er protestiert damit gegen die geheimdienstliche Beobachtung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Der Präsident der "Internationalen Liga für Menschenrechte" werde, so die Liga in einer Mitteilung, weiterhin vom BfV beobachtet. Dies geht aus einem Dossier hervor, das Gössner einsehen durfte. Grund für die Überwachung ist laut Bundesamt, dass Gössner Kontakte zu Gruppen und Personen hat, die als "linksextremistisch" gelten. Dazu zählten die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" und die Rechtshilfegruppe "Rote Hilfe". Die Liga sagte dazu, Gössner würden Kontakte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten zur Last gelegt, nicht aber eigene verfassungswidrige Bestrebungen.

 

Tageszeitung junge Welt   JUNGE WELT  ...............22.02.2006 / Abgeschrieben / Seite 08


Protest gegen Beobachtung

Erklärung der Internationalen Liga für Menschenrechte

* Die »Internationale Liga für Menschenrechte« protestiert gegen die geheimdienstliche Überwachung ihres Präsidenten:

Der Vorstand der »Internationalen Liga für Menschenrechte« hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, daß Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner weiterhin unter geheimdienstlicher Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steht. (...)

Rolf Gössner hat gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben. (...) Die Klage ist zunächst auf eine vollständige Auskunft des BfV über alle zu seiner Person gespeicherten Daten gerichtet, da das Amt weitergehende Auskünfte wegen »Geheimhaltungsbedürftigkeit« und »Ausforschungsgefahr« sowie zum Schutz von »Quellen« verweigert hat; in einem weiteren Schritt soll die Rechtmäßigkeit der Erfassung gerichtlich überprüft und eine Löschung der Daten erstritten werden. (...) es geht um ein brisantes Problem, das auch andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler betrifft: Welche Grenzen sind den kaum kontrollierbaren Nachrichtendiensten (...) gezogen – besonders im Umgang mit Berufsgeheimnisträgern und ihm Rahmen unabhängiger Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen? (...)

 

   08.03.2006 / Abgeschrieben / Seite 08


Richterprotest gegen Überwachung

* Die »Neue Richtervereinigung e.V.« protestiert gegen die geheimdienstliche Überwachung des »Grundrechte-Report«-Mitherausgebers Dr. Rolf Gössner:

Die Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung (NRV) protestiert gegen die fortwährende geheimdienstliche Überwachung des Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner.

 

Beide Organisationen verbindet u. a. die Herausgeberschaft des jährlich erscheinenden »Grundrechte-Reports - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland«. Die NRV kritisiert, daß mit der Internationalen Liga für Menschenrechte eine international anerkannte Menschenrechtsvereinigung in das Visier des Verfassungsschutzes geraten ist. Folgte man der Begründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, eröffnete dies eine uferlose Überwachungspraxis: Schließlich wird die Überwachung mit dem bloßen Kontakt zu Organisationen wie der »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)« oder der »Roten Hilfe e. V.« begründet, obwohl dieser Kontakt gerade auf den beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts, Publizisten und Präsidenten einer Nichtregierungsorganisation beruht. Wilfried Hamm, Sprecher der NRV: »Die NRV fordert mit Nachdruck die Respektierung des Schutzes des Berufsgeheimnisses und eine ausforschungsfreie Sphäre der Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen.«

www.nrv-net.de

 

Liga für Menschenrechte verklagt Verfassungsschutz

Die Internationale Liga für Menschenrechte hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Hintergrund ist die fortgesetzte Überwachung des Liga-Präsidenten Gössner. Mit der Klage soll das Bundesamt gezwungen werden, alle bisher gesammelten Daten offen zu legen. Zudem soll das Verwaltungsgericht Köln die Rechtmäßigkeit der Überwachung überprüfen. Laut Menschenrechtsliga verdächtigt der Verfassungsschutz Gössner der Kontaktpflege zu Gruppen, die als linksextremistisch beeinflusst eingestuft sind. Grundlage dafür seien Gössners Gastbeiträge und Interviews in Tageszeitungen wie dem "Neuen Deutschland", der "Jungen Welt", der "Frankfurter Rundschau" und dem "Weser-Kurier".

zuletzt aktualisiert: 21. Februar 2006 | 14:39  Quelle: MDR INFO  © 2006 | MDR.DE

 

www.taz.de

Ausforschung verweigert

Rolf Gössner, Bremer Geheimdienstexperte, wird seit Jahrzehnten vom Verfassungsschutz beobachtet. Jetzt will er alle über ihn gesammelten Daten einsehen - und hat dazu Klage eingereicht

Bremen taz Eigentlich hatte es Rolf Gössner ganz leicht. Als der "Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte" erfuhr, dass er seit 1970 vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird, brauchte er nur in sein eigenes Buch zu schauen, um zu wissen, was zu tun war. Gössner ist nämlich der Autor von "Erste Rechts-Hilfe" - des Standardwerkes für alle, die wegen politischer Aktivitäten mit dem Staat aneinandergeraten.

Der Bremer Rechtsanwalt ist schon lange eine Institution. Seit Jahrzehnten schreibt er gegen Polizeiwillkür, Repression und Überwachungsstaat an. Seit 1970 wird er deswegen überwacht. Offiziell wegen Kontakten zu als linksextremistisch eingestuften Organisationen wie der "Roten Hilfe". Das weiß Gössner bereits seit Mitte der neunziger Jahre. Und besonders gewurmt hat ihn daran, dass sich der Verfassungsschutz seither beständig geweigert hat, ihm alle über ihn gesammelten Informationen offenzulegen. Wegen "Geheimhaltungsbedürftigkeit" und, ausgerechnet, wegen "Ausforschungsgefahr".

Lediglich in einen Teil seiner Akte wurde Gössner bisher Einsicht gewährt. Und das auch nur, weil er das hierfür nötige "qualifizierte Interesse" nachweisen konnte: Er hatte sich für eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben. Sonst hätte er gar nichts erfahren.

Mit seiner Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht will Gössner nun auch Einsicht in den Rest der Akten erstreiten. Der Verfassungsschutz habe bei ihm "die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt", erklärt er. Seine politischen Kontakte seien beruflicher Natur, deswegen sei eine solche Dauerbeobachtung nicht zulässig. Und darum, so sagt er, müsse die unrechtmäßig zustandegekommene Akte ihm nun vollständig gezeigt werden.

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Bremen hat die Beobachtung seit jeher dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln überlassen - laut Goessner wegen seiner bundesweiten Tätigkeit. Dort gibt man sich - wie könnte es anders sein - zugeknöpft. Ob der Herr Gössner denn wirklich so gefährlich sei, dazu könne man gar nichts sagen, ob er überhaupt beobachtet werde, auch nicht. Der Einwand, dass dies bereits schriftlich eingeräumt wurde, öffentlich bekannt und aktenkundig ist, hilft da auch nicht weiter. Aber die Neugier ist geweckt. Was das denn für ein Schreiben sei, das der Herr Gössner da verschickt habe, und ob man das nicht mal auf's Fax legen könne, fragt die Dame vom Verfassungsschutz ganz freundlich. Sollte da reflexhaft die branchenübliche Neigung zur Materialsammlung durchgebrochen sein?

Dass Gössner die attestierte Staatsfeindlichkeit plötzlich schlaflose Nächte bereitet, kann zumindest getrost bezweifelt werden. Seit Jahren wirbt sein Verlag mit dem Umstand, dass der Autor "seit über einem Vierteljahrhundert der Beobachtung durch den Verfassungsschutz" unterliegt. Christian Jakob

taz Bremen Nr. 7904 vom 22.2.2006, Seite 22, 97 TAZ-Bericht Christian Jakob

 

© 2006 - NRhZ-Online –

Neue Rheinische Zeitung

Engagierter Verfassungsschützer wird vom "Verfassungsschutz" überwacht

Rolf Gössner klagt in Köln gegen die Bundesrepublik

Von Christel Mertens

Der Präsident der "Internationalen Liga für Menschenrechte" (ILMR) hat beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage erhoben. Seine Klagebegründung enthält den Vorwurf, dass er weiterhin unter geheimdienstlicher Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steht. Das geht aus einem Dossier des Bundesamtes hervor.

Die Liga hat öffentlich gegen diese Ausforschung ihres Vorsitzenden durch den deutschen Inlandsgeheimdienst protestiert. Es bestehe „die große Gefahr, dass damit auch eine international anerkannte Menschenrechtsvereinigung ins Visier des Verfassungsschutzes geraten ist und weiterhin gerät“.

Rechtsanwalt Gössners Klage ist zunächst auf eine vollständige Auskunft des BfV über alle zu seiner Person gespeicherten Daten gerichtet, da das Amt weitergehende Auskünfte wegen „Geheimhaltungsbedürftigkeit“ und „Ausforschungsgefahr“ sowie zum Schutz von „Quellen“ verweigert hat; in einem weiteren Schritt soll die Rechtmäßigkeit der Erfassung gerichtlich überprüft und eine Löschung der Daten erstritten werden. Das Verfahren hat nach Auffassung der Liga „über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung, denn es geht um ein brisantes Problem, das auch andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler betrifft: Welche Grenzen sind den kaum kontrollierbaren Nachrichtendiensten und ihren geheimen Aktivitäten gezogen – besonders im Umgang mit Berufsgeheimnisträgern und ihm Rahmen unabhängiger Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen?“ heißt es in ihrem Protest.

Zur Vorgeschichte:

Im Jahr 2005 hatte Rolf Gössner auf seinen Antrag vom BfV das vorerst letzte Dossier über die ihm zur Last gelegten Aktivitäten erhalten. Grund für seine Überwachung ist laut BfV, dass er Kontakte zu Gruppen und Personen hat, die der Verfassungsschutz (VS) als „linksextremistisch“ oder „linksextremistisch beeinflusst“ einstuft, ohne jedoch Kriterien für diese Einstufung zu benennen. Dazu zählen etwa die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) und die Rechtshilfegruppe „Rote Hilfe e.V.“.

Bei den über ihn gesammelten „Sünden“ handelt es sich um Gössner-Artikel, Reden und Interviews, die in Zeitungen und Zeitschriften wie „Junge Welt“, „Neues Deutschland“, "Geheim", "Unsere Zeit", "antifa" (VVN), "Gegenwind", "anti atom aktuell", "Özgür Genclik", "Die Woche", "Frankfurter Rundschau", "Weser-Kurier" veröffentlicht wurden – bei letzteren vor allem, wenn es darin den Verfassungsschutz selbst geht. Gesammelt wurden aber auch Lesungen und andere Veranstaltungen mit bestimmten Veranstaltern, wie etwa der VVN oder der „Rosa-Luxemburg-Stiftung“. Hier wird Rolf Gössner eine Art „Kontaktschuld“ zur Last gelegt, nicht etwa eigene verfassungswidrige Bestrebungen.

Rolf Gössner Foto: Heide Schneider-Sonnemann

Bei den inkriminierten Beiträgen handelt es sich, wie Gössner sagt, ausschließlich um Berufskontakte im Rahmen seiner vielfältigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere seiner Bürger- und Menschenrechtsarbeit. In zahlreichen Publikationen hat er sich kritisch u.a. mit den Praktiken der Sicherheitsorgane, besonders auch der Geheimdienste befasst, so etwa in seinem letzten Buch „Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates“ (Knaur-Verlag, Müchen 2003).

Oft von Bundestag und Landtagen eingeladen

Immer wieder laden ihn Bundestag und Landtage als Sachverständigen ein, um in Gesetzgebungsverfahren u.a. Polizei- und Geheimdienst-Gesetzentwürfe zu begutachten. Auch von der Polizeiführungsakademie, von Polizeifachhochschulen und selbst vom Verfassungsschutz ist er als Experte zu Vorträgen und Diskussionen eingeladen worden. Gössner ist auch Mitglied der Jury zur Vergabe des Negativpreises „BigBrotherAward“, der an Institutionen und Personen verliehen wird, die besonders gegen Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung verstoßen haben. Als der Preis im Oktober 2005 dem ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verliehen wurde, hielt Gössner die „Laudatio“. Die NRhZ berichtete darüber in ihrem online-Flyer Nr. 16. Vier Beiträge Gössners, die die NRhZ seit August 2005 veröffentlicht hat, sind dem BfV bislang offenbar noch nicht aufgefallen.

Besonders bemerkenswert für die Richter am Kölner Verwaltungsgericht dürfte sein, dass in der BfV-Akten auch öffentliche Aufrufe aufgelistet sind – so einer "zur Unterstützung antirassistischen und antifaschistischen Engagements vor Ort" der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN-BdA), ein Aufruf der "Roten Hilfe" ("Die Archive öffnen!") und ein kurdischer Aufruf "Verboten ist, den Frieden zu verbieten!". Alle drei Aufrufe, so der "Vorwurf" des BfV, habe Gössner als (Erst-) Unterzeichner unterstützt. Darüber hinaus finden sich in der BfV-Liste auch noch seine Referate auf einer Tagung im Rahmen der "Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Kriegs" (zur politischen Justiz der 50er und 60er Jahre) sowie der "Peter-Immandt-Gesellschaft e.V." und der "Rosa-Luxemburg-Stiftung“ (zu den Sicherheitsgesetzen).

In der Protesterklärung der Liga heißt es dazu: „Mit Rolf Gössner wird ausgerechnet ein Streiter gegen den permanenten Abbau von Bürgerrechten behandelt wie ein „Verfassungsfeind“ – und nicht etwa jene „Sicherheitspolitiker“, die in der Vergangenheit, insbesondere im Zuge der Terrorismusbekämpfung, der Verfassung und den Grundrechten schweren Schaden zufügt haben. Erinnert sei insoweit nur an die Demontage des Asylgrundrechts und an eine ganze Reihe hochproblematischer „Antiterrorgesetze“ mit ihren tief greifenden Eingriffen in die Substanz der Bürgerrechte; des Weiteren an den Großen Lauschangriff, die präventive Telekommunikationsüberwachung und das Luftsicherheitsgesetz, die vom Bundesverfassungsgericht für weitgehend verfassungswidrig erklärt wurden.“

Seit 1970 unter BfV-Beobachtung

Der Verfassungsschutz beobachtet Rolf Gössner schon seit 1970, also seit nunmehr 35 Jahren. Kurz nach dem ersten Bekanntwerden vor zehn Jahren hatte diese Affäre erhebliche öffentliche Reaktionen hervorgerufen. Der Verband Deutscher Schriftsteller, die IG Medien, die Deutsche Journalisten-Union, Juristenorganisationen, acht Bürgerrechtsgruppen – darunter die Liga - sowie zahlreiche prominente Schriftsteller des deutschen P.E.N.-Zentrums hatten sich damals in Offenen Briefen an das BfV gewandt und gegen die geheimdienstliche Erfassung ihres Kollegen protestiert; auch der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben sich mit seinem Fall befasst – allerdings ohne Ergebnis. Die Beobachtung ging jedenfalls weiter, auch unter der rot-grünen Regierungskoalition, und dauert nachweislich bis heute an. Der Vorstand der Liga fordert das Bundesamt für Verfassungsschutz und die für den Inlandsgeheimdienst verantwortliche Bundesregierung auf, die Überwachung ihres Präsidenten unverzüglich einzustellen und ihm gegenüber sämtliche erfassten Daten offen zulegen!

Weitere Informationen: Email: rolf-goessner@ilmr.de und www.ilmr.org. Kontakt:

http://www.nrhz.de info@nrhz.de

 

7.04.2005

Pressemitteilung

Rolf Gössner erneut als Präsident
der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ wiedergewählt

Während ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung hat die „Internationale Liga für Menschenrechte“ in Berlin ihren Präsidenten Dr. Rolf Gössner einstimmig wiedergewählt. Auch die beiden Vizepräsidenten Kilian Stein und Yonas Endrias wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Der Bremer Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner steht seit 2003 an der Spitze der Menschenrechtsorganisation und ist nun für weitere zwei Jahre gewählt.

Anlässlich der Wiederwahl protestierte die Mitgliederversammlung aufs Schärfste gegen die fortwährende geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Liga-Präsidenten und fordert von der Bundesregierung die sofortige Beendigung der Beobachtung. Außerdem fordert sie, dass ihm gegenüber sämtliche erfassten Daten offen gelegt werden. Die Mitgliederversammlung unterstützt Rolf Gössner insoweit bei seiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die er vor Kurzem beim Verwaltungsgericht Köln erhoben hat.

Die einstimmig beschlossene Resolution der Mitgliederversammlung ist dieser Pressemitteilung als Anhang beigefügt.

Die „Internationale Liga für Menschenrechte“ ist eine traditionsreiche, unabhängige und gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, die sich für Menschenrechte und Frieden einsetzt. Sie ist Mitglied der „Fédération Internationale des Droits de l’homme“ (FIDH) in Paris, die mit Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen, beim Europarat und der UNESCO akkreditiert ist. Die Liga verleiht jährlich seit nahezu 45 Jahren die Carl-von-Ossietzky-Medaille an Personen und Gruppen, die sich um Verteidigung, Durchsetzung und Fortentwicklung der Menschenrechte und des Friedens besonders verdient gemacht haben.

 

Resolution der Mitgliederversammlung

der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ (2006)
(s. dazu auch Pressemitteilung des Liga-Vorstands vom 21.02.2006, pdf-Anlage)

Mitgliederversammlung der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ protestiert gegen die geheimdienstliche Überwachung ihres Präsidenten Rolf Gössner und fordert von der Bundesregierung die sofortige Beendigung der Beobachtung!

Die Mitgliederversammlung der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, dass Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner weiterhin unter geheimdienstlicher Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steht. Die Liga protestiert aufs Schärfste gegen diese Ausforschung ihres Vorsitzenden durch den deutschen Inlandsgeheimdienst, die allein mit seinen beruflichen und ehrenamtlichen Kontakten zu Organisationen wie der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)“ oder der „Roten Hilfe e. V.“ begründet wird.

Damit gerät Rolf Gössners gesamte Bürgerrechtsarbeit ins Visier des Geheimdienstes – auch seine Tätigkeit als Mitherausgeber des jährlich erscheinenden „Grundrechte-Reports – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ (Fischer-Verlag, Frankfurt/M.) sowie als Mitglied in der Jury zur Vergabe des Negativpreises „BigBrotherAward“, der an Institutionen und Personen verliehen wird, die besonders gegen Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung verstoßen haben.

Die unseres Erachtens bürgerrechtswidrigen Maßnahmen dieser geheimdienstlichen Langzeitüberwachung eines Rechtsanwalts, Publizisten und Menschenrechtlers verletzen unseres Erachtens die Persönlichkeitsrechte, den Informantenschutz, das Mandatsgeheimnis sowie die ausforschungsfreie Sphäre, die für unabhängige Menschenrechtsgruppen unabdingbar ist.

Deshalb fordert die Liga das Bundesamt für Verfassungsschutz und die für diesen Inlandsgeheimdienst verantwortliche Bundesregierung auf, die Überwachung des wiedergewählten Liga-Präsidenten unverzüglich einzustellen und ihm gegenüber sämtliche erfassten Daten offen zulegen! Die Liga unterstützt Rolf Gössner insoweit bei seiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die er vor kurzem beim Verwaltungsgericht Köln erhoben hat.             

Berlin, März 2006

 

6. März 2006

NRV gegen geheimdienstliche Überwachung
des „Grundrechte-Report“-Mitherausgebers Dr. Rolf Gössner

Die Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung (NRV) protestiert gegen die fortwährende geheimdienstliche Überwachung des Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner.

Beide Organisationen verbindet u. a. die Herausgeberschaft des jährlich erscheinenden „Grundrechte-Reports - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“.

Die NRV kritisiert, dass mit der Internationalen Liga für Menschenrechte eine international anerkannte Menschenrechtsvereinigung in das Visier des Verfassungsschutzes geraten ist. Folgte man der Begründung des Bundesamtes  für Verfassungsschutz, eröffnete dies eine uferlose Überwachungspraxis: Schließlich wird die Überwachung mit dem bloßen Kontakt zu Organisationen wie der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)“ oder der „Roten Hilfe e. V.“ begründet, obwohl dieser Kontakt gerade auf den beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts, Publizisten und Präsidenten einer Nichtregierungsorganisation beruht.

Wilfried Hamm, Sprecher der NRV: „Die NRV fordert mit Nachdruck die Respektierung des Schutzes des Berufsgeheimnisses und eine ausforschungsfreie Sphäre der Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen.“

NRV, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

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21. Februar 2006

„Internationale Liga für Menschenrechte“ protestiert

gegen geheimdienstliche Überwachung ihres Präsidenten

Rolf Gössner hat gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht

Liga protestiert schärfstens gegen die bürgerrechtswidrige Überwachung und fordert von der Bundesregierung die sofortige Beendigung der Beobachtung!

Der Vorstand der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, dass Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner weiterhin unter geheimdienstlicher Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steht. Das geht aus einem Dossier des Bundesamtes hervor. Die Liga protestiert aufs Schärfste gegen diese Ausforschung ihres Vorsitzenden durch den deutschen Inlandsgeheimdienst. Es bestehe die große Gefahr, dass damit auch eine international anerkannte Menschenrechtsvereinigung ins Visier des Verfas­sungs­schutzes geraten ist und weiterhin gerät.

Rolf Gössner hat gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben und letzte Woche die Klagebegründung eingereicht. Die Klage ist zunächst auf eine vollständige Auskunft des BfV über alle zu seiner Person gespeicherten Daten gerichtet, da das Amt weitergehende Auskünfte wegen „Geheimhaltungsbedürftigkeit“ und „Ausforschungsgefahr“ sowie zum Schutz von „Quellen“ verweigert hat; in einem weiteren Schritt soll die Rechtmäßigkeit der Erfassung gerichtlich überprüft und eine Löschung der Daten erstritten werden. Dieses Verfahren hat über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung, denn es geht um ein brisantes Problem, das auch andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler betrifft: Welche Grenzen sind den kaum kontrollierbaren Nachrichtendiensten und ihren geheimen Aktivitäten gezogen – besonders im Umgang mit Berufsgeheimnisträgern und ihm Rahmen unabhängiger Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen?

Zur Vorgeschichte:

Voriges Jahr hat Rolf Gössner auf seinen Antrag vom BfV das vorerst letzte Dossier über seine ihm zur Last gelegten Aktivitäten erhalten. Grund für seine Überwachung ist laut BfV, dass er Kontakte zu Gruppen und Personen hat, die der Verfassungsschutz (VS) als „linksextremistisch“ oder „linksextremistisch beeinflusst“ einstuft, ohne jedoch Kriterien für diese Einstufung zu benennen. Dazu zählen etwa die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) und die Rechtshilfegruppe „Rote Hilfe e.V.“. Bei den über Gössner gesammelten „Sünden“ handelt es sich insbesondere um seine Artikel, Reden und Interviews, die in bestimmten Publikationen – etwa in den Tageszeitungen „Junge Welt“ und „Neues Deutschland“ – erschienen sind sowie um Lesungen und andere Veranstaltungen mit bestimmten Veranstaltern, wie etwa der VVN oder der „Rosa-Luxemburg-Stiftung“.

Letzten Endes wird Rolf Gössner eine Art „Kontaktschuld“ zur Last gelegt, nicht etwa eigene verfassungswidrige Bestrebungen. Es handelt sich bei all diesen inkriminierten Beiträgen ausschließlich um Berufskontakte im Rahmen seiner vielfältigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere seiner Bürger- und Menschenrechtsarbeit. In zahlreichen Publikationen hat er sich kritisch u.a. mit den Praktiken der Sicherheitsorgane, besonders auch der Geheimdienste befasst, so etwa in seinem letzten Buch „Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates“ (Knaur-Verlag, München 2003).

Immer wieder laden ihn Bundestag und Landtage als Sachverständigen ein, um in Gesetzgebungsverfahren u.a. Polizei- und Geheimdienst-Gesetzentwürfe zu begutachten. Auch von der Polizeiführungsakademie, von Polizeifachhochschulen und selbst vom Verfassungsschutz ist er als Experte zu Vorträgen und Diskussionen eingeladen worden.

Rolf Gössner ist für die Liga auch Mitherausgeber des jährlich erscheinenden „Grundrechte-Reports – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ (Fischer-Verlag, Ffm) sowie Mitglied in der Jury zur Vergabe des Negativpreises „BigBrotherAward“, der an Institutionen und Personen verliehen wird, die besonders gegen Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung verstoßen haben – so wie voriges Jahr an den ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), auf den Gössner die „Laudatio“ gehalten hat (dokumentiert in: Frankfurter Rundschau vom 31.10.2005).

Mit Rolf Gössner wird ausgerechnet ein Streiter gegen den permanenten Abbau von Bürgerrechten behandelt wie ein „Verfassungsfeind“ – und nicht etwa jene „Sicherheitspolitiker“, die in der Vergangenheit, insbesondere im Zuge der Terrorismusbekämpfung, der Verfassung und den Grundrechten schweren Schaden zufügt haben. Erinnert sei insoweit nur an die Demontage des Asylgrundrechts und an eine ganze Reihe hochproblematischer „Antiterrorgesetze“ mit ihren tiefgreifenden Eingriffen in die Substanz der Bürgerrechte; des Weiteren an den Großen Lauschangriff, die präventive Telekommunikationsüberwachung und das Luftsicherheitsgesetz, die vom Bundesverfassungsgericht für weitgehend verfassungswidrig erklärt wurden.

Der Verfassungsschutz beobachtet Rolf Gössner schon seit 1970, also seit nunmehr 35 Jahren. Kurz nach dem ersten Bekanntwerden vor zehn Jahren hatte diese Affäre erhebliche öffentliche Reaktionen hervorgerufen. Der Verband Deutscher Schriftsteller, die IG Medien, die Deutsche Journalisten-Union, Juristenorganisationen, acht Bürgerrechtsgruppen – darunter die Liga - sowie zahlreiche prominente Schriftsteller des deutschen P.E.N.-Zentrums haben sich seinerzeit in Offenen Briefen an das BfV gewandt und gegen die geheimdienstliche Erfassung ihres Kollegen protestiert; auch der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben sich mit seinem Fall befasst – allerdings ohne Ergebnis. Die Beobachtung ging jedenfalls weiter, auch unter der rot-grünen Regierungskoalition, und dauert nachweislich bis heute an. Die Maßnahmen dieser geheimdienstlichen Langzeitüberwachung eines engagierten Rechtsanwalts, Publizisten und Menschenrechtlers verletzen die Persönlichkeitsrechte, den Informantenschutz, das Mandatsgeheimnis und die ausforschungsfreie Sphäre, die für unabhängige Menschenrechtsgruppen unabdingbar ist.

Der Vorstand der Liga fordert das Bundesamt für Verfassungsschutz und die für den Inlandsgeheim­dienst verantwortliche Bundesregierung auf, die Überwachung des Liga-Präsidenten Dr. Rolf Gössner unverzüglich einzustellen und ihm gegenüber sämtliche erfassten Daten offen zulegen!

Vorstand der „Internationalen Liga für Menschenrechte“

P.S. Im letzten BfV-Dossier werden – neben einigen Aufrufen und Veranstaltungen - einige der zahlreichen publizistischen Beiträge von und über Rolf Gössner als verfassungsschutzrelevant aufgezählt, so u.a. in „Junge Welt“ (z.B. sein Interview zum BigBrotherAward), in „Neues Deutschland“ (u.a. Beitrag über seine Wahl zum Liga-Präsidenten), in „antifa“ (VVN-Interview „Verfassungsschutz gehört aufgelöst“); „Özgür Genclik“ (Interview zur Lage der Menschenrechte in der Türkei und zur Kurdenproblematik); „Die Woche“ („Unter Schlapphüten. 50 Jahre Verfassungsschutz: Der Rechtsanwalt und Buchautor Rolf Gössner kann dem Amt, das ihn seit mehr als 30 Jahren überwachen lässt, nicht zum Jubiläum gratulieren“); „Frankfurter Rundschau“ („Über die NPD sollen die Wähler, nicht Richter entscheiden“; „Das V-Mann-Unwesen muss unterbunden werden“); „Gegenwind“ (Dokumentation seiner Laudatio zur BigBrother­Award-Verleihung an BMI Otto Schily, 2005); „Weser-Kurier“ (Interview “Geheimdienste sind Fremdkörper in einer Demokratie“). Viele seiner zahlreichen Beiträge etwa in der Ost-West-Wo­chenzeitung „Freitag“ oder in diversen Buchpublikationen wurden angeblich nicht erfasst.