BERLIN taz Der Bremer Rechtsanwalt und Präsident der Internationalen
Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, hat Klage gegen das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) erhoben.
Seit
35 Jahren hat der Verfassungsschutz Gössner schon im Visier. Seit gut zehn
Jahren versucht der Anwalt zu erfahren, was sich in dieser Zeit eigentlich in
den Akten über ihn angesammelt hat. Außer einer unvollständigen Auflistung
seiner eigenen Publikationen und Vorträge bis zurück ins Jahr 1970 ist dabei
nicht viel herausgekommen.
Nun
will es Gössner, Autor mehrerer Polizei- und Geheimdienst-kritischer Bücher
sowie Mitherausgeber verschiedener Bürgerrechtspublikationen, über eine
Auskunftsklage beim Verwaltungsgericht Köln genau wissen. Eine gefährliche,
extremistische Gesinnung unterstellen ihm die Kölner Bundesverfassungsschützer
nicht. Doch auch "Einzelpersonen können bereits dann vom
Beobachtungsauftrag des BfV erfasst werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass sie extremistische Bestrebungen von
Personenzusammenschlüssen nachdrücklich unterstützen.
"Dies
ist vorliegend der Fall", heißt es in einem BfV-Schreiben vom Sommer 2005.
Gemeint sind damit Gruppierungen wie die "Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes", die dem Umfeld der erloschenen DKP zugeordnet wird, die
Rechtshilfegruppe "Rote Hilfe", die sich im Knast engagiert, die
PDS-nahe "Rosa-Luxemburg-Stiftung" oder die linke türkische Zeitung Özgür
Genclik. Gegen diese "Kontaktschuld" wehrt sich Gössner, auch
wenn auf ihn "keine eigene Quelle" angesetzt sei.
Mit
Gössner hat das BfV nicht nur einen aktiven Bürgerrechtler "unter Wind
genommen", wie es im Fachjargon heißt. Von 1990 bis 2001 war der Jurist
auch rechtspolitischer Berater der grünen Landtagsfraktion in Niedersachsen,
die damals mit der SPD die Landesregierung stellte. Gössner hatte dort das
Verfassungsschutzgesetz gründlich reformiert und entscheidend mitformuliert.
Vieles von dem, was damals liberalisiert wurde, ist freilich inzwischen wieder
Schnee von gestern.
Auch
bei Gesetzesvorhaben von Bundesregierung und Bundesrat ist Gössner bei Anhörungen
der Rechts- und Innenausschüsse als Gutachter aufgetreten. Selbst in der
Polizei-Führungsakademie, wo der Führungsnachwuchs der deutschen Polizei
ausgebildet wird, hat er als Referent gedient - ebenso beim hessischen
Landesamt für Verfassungsschutz. Sollten die Kollegen nicht gewusst haben, wen
sie sich da einladen? Eine kurze Nachfrage bei Nadis, dem
Nachrichtendienstlichen Informationssystem in Köln, hätte gereicht, denn auch
dort ist Gössner umfänglich gespeichert.
Neben
der Liga für Menschenrechte haben auch die Neue Richtervereinigung, ein bundesweiter
Zusammenschluss von RichterInnen und StaatsanwältInnen, öffentlich gegen die anhaltende
Überwachung von Gössner protestiert. Beide Organisationen verbindet nicht nur
die Herausgeberschaft des jährlich erscheinenden "Grundrechte-Reports zur
Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland". Auch
Journalistengewerkschaften und namhafte Schriftsteller des deutschen
PEN-Zentrums - darunter Günter Grass, Dorothee Sölle und Gerhard Zwerenz -
forderten bereits Aufklärung.
Beim
BfV will man sich weder dazu noch zu möglichen anderen Auskunftsklagen äußern.
"Kein Kommentar", heißt es lapidar. Gössners Prozessaussichten stehen
indes nicht schlecht. Mit dem Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß hat er einen
kompetenten Mitstreiter gewonnen. Mehrere Auskunftsklagen gegen Polizei und
Verfassungsschutz hat Kauß bereits zu einem erfolgreichen Ende gebracht.
35 Jahre vom Verfassungsschutz überwacht
Menschenrechtler Rolf Gössner verklagt Geheimdienst /
Auskunft über Daten verlangt
Rolf Gössner klagt
vor dem Verwaltungsgericht Köln: Der Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte will sich dagegen wehren, dass er seit über 35 Jahren vom
Verfassungsschutz überwacht wurde oder noch wird.
Bremen · Bereits
1996 war bekannt geworden, dass der Geheimdienst die Aktivitäten des parteilosen
Publizisten und Rechtsanwalts Gössner registrierte. Der Bremer hatte sich
damals mit einem "Auskunftsersuchen" an das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) gewandt und so erfahren, dass über ihn Daten wegen seiner Kontakte zu
"linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten" Organisationen
und Medien gespeichert würden. Eine auch der FR vorliegende BfV-Liste
mit erfassten Gössner-Pressebeiträgen reichte bis 1970 zurück.
Inzwischen hat der
58-Jährige nach eigenen Angaben neuerliche Verfassungsschutz- Auskünfte eingeholt.
Daraus gehe hervor, dass er - trotz der damaligen Proteste von Autorenverbänden
und Menschenrechtsgruppen - auch in den Folgejahren weiter überwacht worden
sei, also auch unter Rot-Grün.
Es gehe dabei vor
allem um Artikel und Interviews - etwa im Neuen Deutschland oder in der Frankfurter
Rundschau - und um Auftritte bei der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes (VVN) oder der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Letztlich werde ihm
"eine Art ,Kontaktschuld' zur Last gelegt, nicht etwa eigene
verfassungswidrige Bestrebungen", meint Gössner.
Mit der
eingereichten Klage verlangt Gössner zunächst eine vollständige Auskunft über
alle gespeicherten Daten zu seiner Person. Später will er dann auf Rechtswidrigkeit
der Erfassung klagen und eine Löschung der Daten erstreiten.
Gössner gilt als
kritischer Geheimdienstexperte und ist Mitherausgeber des alljährlichen
"Grundrechte-Reports" (Fischer-Verlag). Er trat bereits als Gutachter
in Bundestags- und Landtagsausschüssen auf und sogar bei Veranstaltungen von
Polizei und Verfassungsschutz.
Seit 2003 leitet
Gössner die Internationale Liga für Menschenrechte. Deren Vorstand protestierte
am Dienstag gegen die "bürgerrechtswidrige Überwachung" und forderte
ihr sofortiges Ende.
Dass Gössner erst
jetzt klagt, begründete er auf Nachfrage der FR mit den Worten:
"Ich habe zuerst den ganzen außergerichtlichen Weg ausprobiert." Eine
BfV-Sprecherin lehnte am Dienstag eine Stellungnahme ab.
(FRANKFURTER
RUNDSCHAU)
......... 22.2.2006
BREMEN·KÖLN (RK). Der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner hat beim Verwaltungsgericht
Köln Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Er protestiert damit gegen die
geheimdienstliche Beobachtung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Der
Präsident der "Internationalen Liga für Menschenrechte" werde, so die
Liga in einer Mitteilung, weiterhin vom BfV beobachtet. Dies geht aus einem
Dossier hervor, das Gössner einsehen durfte. Grund für die Überwachung ist laut
Bundesamt, dass Gössner Kontakte zu Gruppen und Personen hat, die als
"linksextremistisch" gelten. Dazu zählten die "Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes" und die Rechtshilfegruppe "Rote
Hilfe". Die Liga sagte dazu, Gössner würden Kontakte im Rahmen seiner
beruflichen Tätigkeiten zur Last gelegt, nicht aber eigene verfassungswidrige
Bestrebungen.
JUNGE WELT ...............22.02.2006 / Abgeschrieben / Seite 08
Protest gegen Beobachtung
* Die »Internationale Liga für Menschenrechte« protestiert gegen die geheimdienstliche Überwachung ihres Präsidenten:
Der Vorstand der »Internationalen Liga für Menschenrechte« hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, daß Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner weiterhin unter geheimdienstlicher Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steht. (...)
Rolf Gössner hat gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben. (...) Die Klage ist zunächst auf eine vollständige Auskunft des BfV über alle zu seiner Person gespeicherten Daten gerichtet, da das Amt weitergehende Auskünfte wegen »Geheimhaltungsbedürftigkeit« und »Ausforschungsgefahr« sowie zum Schutz von »Quellen« verweigert hat; in einem weiteren Schritt soll die Rechtmäßigkeit der Erfassung gerichtlich überprüft und eine Löschung der Daten erstritten werden. (...) es geht um ein brisantes Problem, das auch andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler betrifft: Welche Grenzen sind den kaum kontrollierbaren Nachrichtendiensten (...) gezogen – besonders im Umgang mit Berufsgeheimnisträgern und ihm Rahmen unabhängiger Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen? (...)
08.03.2006 / Abgeschrieben / Seite 08
* Die »Neue Richtervereinigung
e.V.« protestiert gegen die geheimdienstliche Überwachung des
»Grundrechte-Report«-Mitherausgebers Dr. Rolf Gössner:
Die Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung (NRV) protestiert gegen die fortwährende geheimdienstliche Überwachung des Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner.
Beide Organisationen verbindet u.
a. die Herausgeberschaft des jährlich erscheinenden »Grundrechte-Reports - Zur
Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland«. Die NRV kritisiert, daß
mit der Internationalen Liga für Menschenrechte eine international anerkannte
Menschenrechtsvereinigung in das Visier des Verfassungsschutzes geraten ist.
Folgte man der Begründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, eröffnete dies
eine uferlose Überwachungspraxis: Schließlich wird die Überwachung mit dem
bloßen Kontakt zu Organisationen wie der »Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes (VVN)« oder der »Roten Hilfe e. V.« begründet, obwohl dieser
Kontakt gerade auf den beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten des
Rechtsanwalts, Publizisten und Präsidenten einer Nichtregierungsorganisation
beruht. Wilfried Hamm, Sprecher der NRV: »Die NRV fordert mit Nachdruck die
Respektierung des Schutzes des Berufsgeheimnisses und eine ausforschungsfreie
Sphäre der Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen.«
Die Internationale
Liga für Menschenrechte hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht.
Hintergrund ist die fortgesetzte Überwachung des Liga-Präsidenten Gössner. Mit
der Klage soll das Bundesamt gezwungen werden, alle bisher gesammelten Daten
offen zu legen. Zudem soll das Verwaltungsgericht Köln die Rechtmäßigkeit der
Überwachung überprüfen. Laut Menschenrechtsliga verdächtigt der Verfassungsschutz
Gössner der Kontaktpflege zu Gruppen, die als linksextremistisch beeinflusst
eingestuft sind. Grundlage dafür seien Gössners Gastbeiträge und Interviews in
Tageszeitungen wie dem "Neuen Deutschland", der "Jungen
Welt", der "Frankfurter Rundschau" und dem
"Weser-Kurier".
zuletzt
aktualisiert: 21. Februar 2006 | 14:39 Quelle:
MDR INFO © 2006 | MDR.DE
Bremen taz Eigentlich hatte es Rolf Gössner ganz leicht. Als der
"Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte" erfuhr, dass
er seit 1970 vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird, brauchte er
nur in sein eigenes Buch zu schauen, um zu wissen, was zu tun war. Gössner ist
nämlich der Autor von "Erste Rechts-Hilfe" - des Standardwerkes für
alle, die wegen politischer Aktivitäten mit dem Staat aneinandergeraten.
Der Bremer Rechtsanwalt ist
schon lange eine Institution. Seit Jahrzehnten schreibt er gegen
Polizeiwillkür, Repression und Überwachungsstaat an. Seit 1970 wird er deswegen
überwacht. Offiziell wegen Kontakten zu als linksextremistisch eingestuften
Organisationen wie der "Roten Hilfe". Das weiß Gössner bereits seit
Mitte der neunziger Jahre. Und besonders gewurmt hat ihn daran, dass sich der
Verfassungsschutz seither beständig geweigert hat, ihm alle über ihn
gesammelten Informationen offenzulegen. Wegen "Geheimhaltungsbedürftigkeit"
und, ausgerechnet, wegen "Ausforschungsgefahr".
Lediglich in einen Teil
seiner Akte wurde Gössner bisher Einsicht gewährt. Und das auch nur, weil er
das hierfür nötige "qualifizierte Interesse" nachweisen konnte: Er
hatte sich für eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben. Sonst hätte er gar
nichts erfahren.
Mit seiner Klage vor dem
Kölner Verwaltungsgericht will Gössner nun auch Einsicht in den Rest der Akten erstreiten.
Der Verfassungsschutz habe bei ihm "die Verhältnismäßigkeit nicht
gewahrt", erklärt er. Seine politischen Kontakte seien beruflicher Natur,
deswegen sei eine solche Dauerbeobachtung nicht zulässig. Und darum, so sagt
er, müsse die unrechtmäßig zustandegekommene Akte ihm nun vollständig gezeigt
werden.
Das Landesamt für
Verfassungsschutz in Bremen hat die Beobachtung seit jeher dem Bundesamt für
Verfassungsschutz in Köln überlassen - laut Goessner wegen seiner bundesweiten
Tätigkeit. Dort gibt man sich - wie könnte es anders sein - zugeknöpft. Ob der
Herr Gössner denn wirklich so gefährlich sei, dazu könne man gar nichts sagen,
ob er überhaupt beobachtet werde, auch nicht. Der Einwand, dass dies bereits
schriftlich eingeräumt wurde, öffentlich bekannt und aktenkundig ist, hilft da
auch nicht weiter. Aber die Neugier ist geweckt. Was das denn für ein Schreiben
sei, das der Herr Gössner da verschickt habe, und ob man das nicht mal auf's
Fax legen könne, fragt die Dame vom Verfassungsschutz ganz freundlich. Sollte
da reflexhaft die branchenübliche Neigung zur Materialsammlung durchgebrochen
sein?
Dass Gössner die attestierte
Staatsfeindlichkeit plötzlich schlaflose Nächte bereitet, kann zumindest
getrost bezweifelt werden. Seit Jahren wirbt sein Verlag mit dem Umstand, dass
der Autor "seit über einem Vierteljahrhundert der Beobachtung durch den
Verfassungsschutz" unterliegt. Christian Jakob
taz Bremen Nr. 7904 vom 22.2.2006, Seite 22, 97 TAZ-Bericht Christian Jakob
© 2006 -
NRhZ-Online –
Neue
Rheinische Zeitung
Engagierter Verfassungsschützer wird
vom "Verfassungsschutz" überwacht
Rolf Gössner klagt in Köln gegen die Bundesrepublik
Von Christel Mertens
Der Präsident
der "Internationalen Liga für Menschenrechte" (ILMR) hat beim
Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage erhoben.
Seine Klagebegründung enthält den Vorwurf, dass er weiterhin unter
geheimdienstlicher Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
steht. Das geht aus einem Dossier des Bundesamtes hervor.
Die Liga hat
öffentlich gegen diese Ausforschung ihres Vorsitzenden durch den deutschen
Inlandsgeheimdienst protestiert. Es bestehe „die große Gefahr, dass damit auch
eine international anerkannte Menschenrechtsvereinigung ins Visier des Verfassungsschutzes
geraten ist und weiterhin gerät“.
Rechtsanwalt Gössners Klage ist
zunächst auf eine vollständige Auskunft des BfV über alle zu seiner Person
gespeicherten Daten gerichtet, da das Amt weitergehende Auskünfte wegen
„Geheimhaltungsbedürftigkeit“ und „Ausforschungsgefahr“ sowie zum Schutz von
„Quellen“ verweigert hat; in einem weiteren Schritt soll die Rechtmäßigkeit der
Erfassung gerichtlich überprüft und eine Löschung der Daten erstritten werden.
Das Verfahren hat nach Auffassung der Liga „über den Einzelfall hinaus
grundsätzliche Bedeutung, denn es geht um ein brisantes Problem, das auch
andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler betrifft: Welche Grenzen
sind den kaum kontrollierbaren Nachrichtendiensten und ihren geheimen
Aktivitäten gezogen – besonders im Umgang mit Berufsgeheimnisträgern und ihm
Rahmen unabhängiger Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen?“
heißt es in ihrem Protest.
Zur Vorgeschichte:
Im Jahr 2005 hatte Rolf Gössner auf
seinen Antrag vom BfV das vorerst letzte Dossier über die ihm zur Last gelegten
Aktivitäten erhalten. Grund für seine Überwachung ist laut BfV, dass er
Kontakte zu Gruppen und Personen hat, die der Verfassungsschutz (VS) als
„linksextremistisch“ oder „linksextremistisch beeinflusst“ einstuft, ohne
jedoch Kriterien für diese Einstufung zu benennen. Dazu zählen etwa die
„Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) und die Rechtshilfegruppe
„Rote Hilfe e.V.“.
Bei den über ihn gesammelten „Sünden“ handelt es sich um
Gössner-Artikel, Reden und Interviews, die in Zeitungen und Zeitschriften wie
„Junge Welt“, „Neues Deutschland“, "Geheim", "Unsere Zeit",
"antifa" (VVN), "Gegenwind", "anti atom aktuell",
"Özgür Genclik", "Die Woche", "Frankfurter
Rundschau", "Weser-Kurier" veröffentlicht wurden – bei letzteren
vor allem, wenn es darin den Verfassungsschutz selbst geht. Gesammelt wurden
aber auch Lesungen und andere Veranstaltungen mit bestimmten Veranstaltern, wie
etwa der VVN oder der „Rosa-Luxemburg-Stiftung“. Hier wird Rolf Gössner eine
Art „Kontaktschuld“ zur Last gelegt, nicht etwa eigene verfassungswidrige
Bestrebungen.
Rolf Gössner Foto: Heide
Schneider-Sonnemann
Bei den inkriminierten Beiträgen handelt es sich,
wie Gössner sagt, ausschließlich um Berufskontakte im Rahmen seiner vielfältigen
beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere seiner Bürger- und
Menschenrechtsarbeit. In zahlreichen Publikationen hat er sich kritisch u.a.
mit den Praktiken der Sicherheitsorgane, besonders auch der Geheimdienste
befasst, so etwa in seinem letzten Buch „Geheime Informanten. V-Leute des
Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates“ (Knaur-Verlag, Müchen
2003).
Oft von Bundestag und
Landtagen eingeladen
Immer wieder laden ihn Bundestag und Landtage als
Sachverständigen ein, um in Gesetzgebungsverfahren u.a. Polizei- und Geheimdienst-Gesetzentwürfe
zu begutachten. Auch von der Polizeiführungsakademie, von
Polizeifachhochschulen und selbst vom Verfassungsschutz ist er als Experte zu
Vorträgen und Diskussionen eingeladen worden. Gössner ist auch Mitglied der
Jury zur Vergabe des Negativpreises „BigBrotherAward“, der an Institutionen und
Personen verliehen wird, die besonders gegen Datenschutz und informationelle
Selbstbestimmung verstoßen haben. Als der Preis im Oktober 2005 dem ehemaligen
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verliehen wurde, hielt Gössner die
„Laudatio“. Die NRhZ berichtete darüber in ihrem online-Flyer Nr. 16. Vier
Beiträge Gössners, die die NRhZ seit August 2005 veröffentlicht hat, sind dem
BfV bislang offenbar noch nicht aufgefallen.
Besonders bemerkenswert für die Richter am Kölner
Verwaltungsgericht dürfte sein, dass in der BfV-Akten auch öffentliche Aufrufe
aufgelistet sind – so einer "zur Unterstützung antirassistischen und
antifaschistischen Engagements vor Ort" der "Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes" (VVN-BdA), ein Aufruf der "Roten
Hilfe" ("Die Archive öffnen!") und ein kurdischer Aufruf
"Verboten ist, den Frieden zu verbieten!". Alle drei Aufrufe, so der
"Vorwurf" des BfV, habe Gössner als (Erst-) Unterzeichner
unterstützt. Darüber hinaus finden sich in der BfV-Liste auch noch seine
Referate auf einer Tagung im Rahmen der "Initiativgruppe für die Rehabilitierung
der Opfer des Kalten Kriegs" (zur politischen Justiz der 50er und 60er
Jahre) sowie der "Peter-Immandt-Gesellschaft e.V." und der
"Rosa-Luxemburg-Stiftung“ (zu den Sicherheitsgesetzen).
In der Protesterklärung der
Liga heißt es dazu: „Mit Rolf Gössner wird ausgerechnet ein Streiter gegen den
permanenten Abbau von Bürgerrechten behandelt wie ein „Verfassungsfeind“ – und
nicht etwa jene „Sicherheitspolitiker“, die in der Vergangenheit, insbesondere
im Zuge der Terrorismusbekämpfung, der Verfassung und den Grundrechten schweren
Schaden zufügt haben. Erinnert sei insoweit nur an die Demontage des
Asylgrundrechts und an eine ganze Reihe hochproblematischer „Antiterrorgesetze“
mit ihren tief greifenden Eingriffen in die Substanz der Bürgerrechte; des
Weiteren an den Großen Lauschangriff, die präventive Telekommunikationsüberwachung
und das Luftsicherheitsgesetz, die vom Bundesverfassungsgericht für weitgehend
verfassungswidrig erklärt wurden.“
Seit 1970 unter BfV-Beobachtung
Der Verfassungsschutz beobachtet Rolf Gössner schon
seit 1970, also seit nunmehr 35 Jahren. Kurz nach dem ersten Bekanntwerden vor
zehn Jahren hatte diese Affäre erhebliche öffentliche Reaktionen hervorgerufen.
Der Verband Deutscher Schriftsteller, die IG Medien, die Deutsche
Journalisten-Union, Juristenorganisationen, acht Bürgerrechtsgruppen – darunter
die Liga - sowie zahlreiche prominente Schriftsteller des deutschen
P.E.N.-Zentrums hatten sich damals in Offenen Briefen an das BfV gewandt und
gegen die geheimdienstliche Erfassung ihres Kollegen protestiert; auch der
Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben sich mit seinem Fall befasst –
allerdings ohne Ergebnis. Die Beobachtung ging jedenfalls weiter, auch unter der
rot-grünen Regierungskoalition, und dauert nachweislich bis heute an. Der
Vorstand der Liga fordert das Bundesamt für Verfassungsschutz und die für den Inlandsgeheimdienst
verantwortliche Bundesregierung auf, die Überwachung ihres Präsidenten
unverzüglich einzustellen und ihm gegenüber sämtliche erfassten Daten offen
zulegen!
Weitere Informationen: Email: rolf-goessner@ilmr.de
und www.ilmr.org. Kontakt:
http://www.nrhz.de info@nrhz.de
7.04.2005
Während ihrer
diesjährigen Mitgliederversammlung hat die „Internationale Liga für
Menschenrechte“ in Berlin ihren Präsidenten Dr. Rolf Gössner einstimmig
wiedergewählt. Auch die beiden Vizepräsidenten Kilian Stein und Yonas Endrias
wurden in ihren Ämtern bestätigt.
Der Bremer
Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner steht seit 2003 an der Spitze der
Menschenrechtsorganisation und ist nun für weitere zwei Jahre gewählt.
Anlässlich der
Wiederwahl protestierte die Mitgliederversammlung aufs Schärfste gegen die
fortwährende geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des
Liga-Präsidenten und fordert von der Bundesregierung die sofortige Beendigung
der Beobachtung. Außerdem fordert sie, dass ihm gegenüber sämtliche erfassten
Daten offen gelegt werden. Die Mitgliederversammlung unterstützt Rolf Gössner
insoweit bei seiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die er vor
Kurzem beim Verwaltungsgericht Köln erhoben hat.
Die einstimmig
beschlossene Resolution der Mitgliederversammlung ist dieser Pressemitteilung
als Anhang beigefügt.
Die
„Internationale Liga für Menschenrechte“ ist eine traditionsreiche, unabhängige
und gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, die sich für Menschenrechte und
Frieden einsetzt. Sie ist Mitglied der „Fédération Internationale des Droits de
l’homme“ (FIDH) in Paris, die mit Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen,
beim Europarat und der UNESCO akkreditiert ist. Die Liga verleiht jährlich seit
nahezu 45 Jahren die Carl-von-Ossietzky-Medaille an Personen und Gruppen, die
sich um Verteidigung, Durchsetzung und Fortentwicklung der Menschenrechte und
des Friedens besonders verdient gemacht haben.
Resolution der
Mitgliederversammlung
der
„Internationalen Liga für Menschenrechte“ (2006)
(s. dazu auch
Pressemitteilung des Liga-Vorstands vom 21.02.2006, pdf-Anlage)
Mitgliederversammlung der
„Internationalen Liga für Menschenrechte“ protestiert gegen die
geheimdienstliche Überwachung ihres Präsidenten Rolf Gössner und fordert von der
Bundesregierung die sofortige Beendigung der Beobachtung!
Die Mitgliederversammlung der „Internationalen
Liga für Menschenrechte“ hat mit Empörung zur Kenntnis genommen, dass
Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner weiterhin unter geheimdienstlicher
Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steht. Die Liga
protestiert aufs Schärfste gegen diese Ausforschung ihres Vorsitzenden durch
den deutschen Inlandsgeheimdienst, die allein mit seinen beruflichen und
ehrenamtlichen Kontakten zu Organisationen wie der
„Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)“ oder der „Roten Hilfe e. V.“
begründet wird.
Damit gerät Rolf Gössners gesamte
Bürgerrechtsarbeit ins Visier des Geheimdienstes – auch seine Tätigkeit als
Mitherausgeber des jährlich erscheinenden „Grundrechte-Reports – Zur Lage
der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ (Fischer-Verlag,
Frankfurt/M.) sowie als Mitglied in der Jury zur Vergabe des Negativpreises „BigBrotherAward“,
der an Institutionen und Personen verliehen wird, die besonders gegen
Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung verstoßen haben.
Die unseres
Erachtens bürgerrechtswidrigen Maßnahmen dieser geheimdienstlichen
Langzeitüberwachung eines Rechtsanwalts, Publizisten und Menschenrechtlers
verletzen unseres Erachtens die Persönlichkeitsrechte, den Informantenschutz,
das Mandatsgeheimnis sowie die ausforschungsfreie Sphäre, die für unabhängige
Menschenrechtsgruppen unabdingbar ist.
Deshalb fordert
die Liga das Bundesamt für Verfassungsschutz und die für diesen
Inlandsgeheimdienst verantwortliche Bundesregierung auf, die Überwachung des
wiedergewählten Liga-Präsidenten unverzüglich einzustellen und ihm gegenüber
sämtliche erfassten Daten offen zulegen! Die Liga unterstützt Rolf Gössner
insoweit bei seiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die er vor
kurzem beim Verwaltungsgericht Köln erhoben hat.
Berlin, März
2006
6. März 2006
NRV gegen geheimdienstliche
Überwachung
des „Grundrechte-Report“-Mitherausgebers Dr. Rolf Gössner
Die
Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung (NRV)
protestiert gegen die fortwährende geheimdienstliche Überwachung des
Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rechtsanwalt
Dr. Rolf Gössner.
Beide Organisationen
verbindet u. a. die Herausgeberschaft des jährlich erscheinenden „Grundrechte-Reports
- Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“.
Die NRV kritisiert, dass mit
der Internationalen Liga für Menschenrechte eine international
anerkannte Menschenrechtsvereinigung in das Visier des Verfassungsschutzes
geraten ist. Folgte man der Begründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, eröffnete dies eine uferlose
Überwachungspraxis: Schließlich wird die Überwachung mit dem bloßen Kontakt zu
Organisationen wie der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)“ oder
der „Roten Hilfe e. V.“ begründet, obwohl dieser Kontakt gerade auf den
beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts, Publizisten und
Präsidenten einer Nichtregierungsorganisation beruht.
Wilfried Hamm, Sprecher der
NRV: „Die NRV fordert mit Nachdruck die Respektierung des Schutzes des
Berufsgeheimnisses und eine ausforschungsfreie Sphäre der Menschenrechtsarbeit
von Nichtregierungsorganisationen.“
NRV, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
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„Internationale Liga für
Menschenrechte“ protestiert
gegen geheimdienstliche Überwachung ihres Präsidenten
Der
Vorstand der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ hat mit Empörung
zur Kenntnis genommen, dass Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner weiterhin unter
geheimdienstlicher Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV) steht. Das geht aus einem Dossier des Bundesamtes hervor. Die Liga
protestiert aufs Schärfste gegen diese Ausforschung ihres Vorsitzenden durch
den deutschen Inlandsgeheimdienst. Es bestehe die große Gefahr, dass damit auch
eine international anerkannte Menschenrechtsvereinigung ins Visier des Verfassungsschutzes
geraten ist und weiterhin gerät.
Rolf
Gössner hat gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage beim Verwaltungsgericht
Köln erhoben und letzte Woche die Klagebegründung eingereicht. Die Klage ist
zunächst auf eine vollständige Auskunft des BfV über alle zu seiner Person
gespeicherten Daten gerichtet, da das Amt weitergehende Auskünfte wegen
„Geheimhaltungsbedürftigkeit“ und „Ausforschungsgefahr“ sowie zum Schutz von
„Quellen“ verweigert hat; in einem weiteren Schritt soll die Rechtmäßigkeit der
Erfassung gerichtlich überprüft und eine Löschung der Daten erstritten werden.
Dieses Verfahren hat über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung, denn
es geht um ein brisantes Problem, das auch andere Publizisten, Rechtsanwälte
und Menschenrechtler betrifft: Welche Grenzen sind den kaum kontrollierbaren
Nachrichtendiensten und ihren geheimen Aktivitäten gezogen – besonders im
Umgang mit Berufsgeheimnisträgern und ihm Rahmen unabhängiger Menschenrechtsarbeit
von Nichtregierungsorganisationen?
Zur
Vorgeschichte:
Voriges
Jahr hat Rolf Gössner auf seinen Antrag vom BfV das vorerst letzte Dossier über
seine ihm zur Last gelegten Aktivitäten erhalten. Grund für seine Überwachung
ist laut BfV, dass er Kontakte zu Gruppen und Personen hat, die der
Verfassungsschutz (VS) als „linksextremistisch“ oder „linksextremistisch
beeinflusst“ einstuft, ohne jedoch Kriterien für diese Einstufung zu benennen.
Dazu zählen etwa die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN)
und die Rechtshilfegruppe „Rote Hilfe e.V.“. Bei den über Gössner
gesammelten „Sünden“ handelt es sich insbesondere um seine Artikel, Reden und
Interviews, die in bestimmten Publikationen – etwa in den Tageszeitungen „Junge
Welt“ und „Neues Deutschland“ – erschienen sind sowie um Lesungen
und andere Veranstaltungen mit bestimmten Veranstaltern, wie etwa der VVN oder
der „Rosa-Luxemburg-Stiftung“.
Letzten
Endes wird Rolf Gössner eine Art „Kontaktschuld“ zur Last gelegt, nicht etwa
eigene verfassungswidrige Bestrebungen. Es handelt sich bei all diesen
inkriminierten Beiträgen ausschließlich um Berufskontakte im Rahmen seiner
vielfältigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere seiner
Bürger- und Menschenrechtsarbeit. In zahlreichen Publikationen hat er sich
kritisch u.a. mit den Praktiken der Sicherheitsorgane, besonders auch der
Geheimdienste befasst, so etwa in seinem letzten Buch „Geheime Informanten.
V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates“
(Knaur-Verlag, München 2003).
Immer
wieder laden ihn Bundestag und Landtage als Sachverständigen ein, um in
Gesetzgebungsverfahren u.a. Polizei- und Geheimdienst-Gesetzentwürfe zu
begutachten. Auch von der Polizeiführungsakademie, von Polizeifachhochschulen
und selbst vom Verfassungsschutz ist er als Experte zu Vorträgen und
Diskussionen eingeladen worden.
Rolf
Gössner ist für die Liga auch Mitherausgeber des jährlich erscheinenden „Grundrechte-Reports
– Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ (Fischer-Verlag,
Ffm) sowie Mitglied in der Jury zur Vergabe des Negativpreises „BigBrotherAward“,
der an Institutionen und Personen verliehen wird, die besonders gegen
Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung verstoßen haben – so wie
voriges Jahr an den ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), auf den
Gössner die „Laudatio“ gehalten hat (dokumentiert in: Frankfurter Rundschau
vom 31.10.2005).
Mit
Rolf Gössner wird ausgerechnet ein Streiter gegen den permanenten Abbau von
Bürgerrechten behandelt wie ein „Verfassungsfeind“ – und nicht etwa jene
„Sicherheitspolitiker“, die in der Vergangenheit, insbesondere im Zuge der
Terrorismusbekämpfung, der Verfassung und den Grundrechten schweren Schaden
zufügt haben. Erinnert sei insoweit nur an die Demontage des Asylgrundrechts
und an eine ganze Reihe hochproblematischer „Antiterrorgesetze“ mit ihren
tiefgreifenden Eingriffen in die Substanz der Bürgerrechte; des Weiteren an den
Großen Lauschangriff, die präventive Telekommunikationsüberwachung und das
Luftsicherheitsgesetz, die vom Bundesverfassungsgericht für weitgehend
verfassungswidrig erklärt wurden.
Der
Verfassungsschutz beobachtet Rolf Gössner schon seit 1970, also seit nunmehr 35
Jahren. Kurz nach dem ersten Bekanntwerden vor zehn Jahren hatte diese Affäre
erhebliche öffentliche Reaktionen hervorgerufen. Der Verband Deutscher
Schriftsteller, die IG Medien, die Deutsche Journalisten-Union,
Juristenorganisationen, acht Bürgerrechtsgruppen – darunter die Liga - sowie
zahlreiche prominente Schriftsteller des deutschen P.E.N.-Zentrums haben sich
seinerzeit in Offenen Briefen an das BfV gewandt und gegen die
geheimdienstliche Erfassung ihres Kollegen protestiert; auch der Deutsche
Bundestag und die Bundesregierung haben sich mit seinem Fall befasst – allerdings
ohne Ergebnis. Die Beobachtung ging jedenfalls weiter, auch unter der
rot-grünen Regierungskoalition, und dauert nachweislich bis heute an. Die
Maßnahmen dieser geheimdienstlichen Langzeitüberwachung eines engagierten
Rechtsanwalts, Publizisten und Menschenrechtlers verletzen die
Persönlichkeitsrechte, den Informantenschutz, das Mandatsgeheimnis und die
ausforschungsfreie Sphäre, die für unabhängige Menschenrechtsgruppen
unabdingbar ist.
Der
Vorstand der Liga fordert das Bundesamt für Verfassungsschutz und die für den
Inlandsgeheimdienst verantwortliche Bundesregierung auf, die Überwachung des
Liga-Präsidenten Dr. Rolf Gössner unverzüglich einzustellen und ihm gegenüber
sämtliche erfassten Daten offen zulegen!
Vorstand der „Internationalen Liga für Menschenrechte“
P.S. Im letzten BfV-Dossier werden – neben einigen Aufrufen und Veranstaltungen - einige der zahlreichen publizistischen Beiträge von und über Rolf Gössner als verfassungsschutzrelevant aufgezählt, so u.a. in „Junge Welt“ (z.B. sein Interview zum BigBrotherAward), in „Neues Deutschland“ (u.a. Beitrag über seine Wahl zum Liga-Präsidenten), in „antifa“ (VVN-Interview „Verfassungsschutz gehört aufgelöst“); „Özgür Genclik“ (Interview zur Lage der Menschenrechte in der Türkei und zur Kurdenproblematik); „Die Woche“ („Unter Schlapphüten. 50 Jahre Verfassungsschutz: Der Rechtsanwalt und Buchautor Rolf Gössner kann dem Amt, das ihn seit mehr als 30 Jahren überwachen lässt, nicht zum Jubiläum gratulieren“); „Frankfurter Rundschau“ („Über die NPD sollen die Wähler, nicht Richter entscheiden“; „Das V-Mann-Unwesen muss unterbunden werden“); „Gegenwind“ (Dokumentation seiner Laudatio zur BigBrotherAward-Verleihung an BMI Otto Schily, 2005); „Weser-Kurier“ (Interview “Geheimdienste sind Fremdkörper in einer Demokratie“). Viele seiner zahlreichen Beiträge etwa in der Ost-West-Wochenzeitung „Freitag“ oder in diversen Buchpublikationen wurden angeblich nicht erfasst.