Auszug aus OSSIETZKY Nr. 22 v. 30.10.2010
(Die Akte Gössner und andere Geheimdienst-Geheimnisse: „Verfassungsschutz in Aktion“)

Nachdruck nur mit vorheriger Zustimmung

Dauerüberwachung eines Bürgerrechtlers

Vier Jahrzehnte unter geheimdienstlicher Beobachtung des Verfassungsschutzes

 

Am 3. Oktober fand im Berliner »Haus der Demokratie und Menschenrechte« eine von der Zweiwochenschrift Ossietzky und der Internationalen Liga für Menschenrechte veranstaltete Tagung zum Thema Geheimdienste statt. Wir veröffentlichen Auszüge aus der überarbeiteten Fassung eines Vortrags von Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, der die Überwachungspraktiken des Verfassungsschutzes am eigenen Leib erfahren hat. Die ungekürzte Fassung des Beitrages, der auch die geheimdienstliche Durchleuchtung von Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im Thüringer Landtag, thematisiert, ist in der Ausgabe von Ossietzky Nr. 22 vom 30.10.2010 erschienen:

www.sopos.org/aufsaetze/4cd2964854b77/1.phtml

(…) Daß Geheimdienstakten weitgehend verschlossen bleiben und der Geist des Kalten Kriegs auch 20 Jahre nach dessen Ende noch immer nicht überwunden ist, das illustrieren zwei aktuelle Überwachungsfälle, die im Folgenden näher beleuchtet werden sollen: der Fall Ramelow und mein eigener Fall. (…)

© Rolf Gössner

Rekordverdächtige Überwachungsgeschichte

Ich komme zum zweiten Fall, jetzt in eigener Sache, so daß es nun zwangsläufig auch persönlicher wird. Wie inzwischen nachgewiesen, bin ich seit 1970 fast vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom Bundesamt für VS beobachtet und ausgeforscht worden – eine der längsten dokumentierten Überwachungsgeschichten in der Bundesrepublik. Geheimdienstlich beobachtet wurde ich als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein ganzes Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen – also als Publizist, Rechtsanwalt, Parlamentarischer Berater, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, Mitherausgeber des alljährlich erscheinenden Grundrechte-Reports und der Zweiwochenschrift Ossietzky sowie auch als Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises „BigBrotherAward“.

Ich erlebe es immer wieder, daß viele Menschen in ungläubiges Staunen verfallen, wenn sie von dieser rekordverdächtigen Überwachungsgeschichte erfahren. Kann das wirklich wahr sein, oder leidet da einer an Verfolgungswahn? Redet der von Stasi-Methoden  oder vom bundesdeutschen Rechtsstaat? Und tatsächlich: Womit hat jemand in diesem Land der freiheitlich demokratischen Grundordnung verdient, sein gesamtes Studenten-, Ausbildungs- und Arbeitsleben – vier von sechs Lebensjahrzehnten hindurch – ununterbrochen von einem Geheimdienst beobachtet und ausgeforscht zu werden? Das muß doch gute Gründe im bösen Tun haben. Warum sonst wird ein Bürger dieses Landes quasi als gefährlicher Staats- und Verfassungsfeind einer solch „fürsorglichen Belagerung“ (Heinrich Böll) unterzogen?

Tatsächlich geht es um mein gesamtes bewußtes Leben – und um das, was der Verfassungsschutz aus seiner selektiven, ideologisch motivierten Sicht aus diesem Leben macht: Er zeichnet in Personenakten und Schriftsätzen ein aus zeitgeschichtlichen Zusammenhängen herausgerissenes Bild, konstruiert abstruse Anschuldigungen und bedient sich einer geradezu inquisitorischen Beweisführung. Heraus kommt ein denunziatorisches Feind- und Zerrbild, in dem ich mich nicht wieder erkenne und vor dem ich, auf den ersten Blick zumindest, selbst erschrecken würde. Letztlich geht es um die Deutungshoheit über ein politisches Leben, über politisches Handeln und politische Kontakte, deren sich der Verfassungsschutz mit seiner obsessiven Gesinnungsschnüffelei und seiner amtlichen Interpretation oder besser: Fehlinterpretation bemächtigte. Nun versuche ich, mir diesen Teil meiner eigenen Lebensgeschichte wieder anzueignen, um die Deutung politischer Vorgänge und Entwicklungen nicht einem letztlich unkontrollierbaren und skandalträchtigen Geheimdienst zu überlassen. Und ich mußte mich dabei auch der bangen Frage stellen, was das Wissen um meine Beobachtung und die Negativbewertung durch den Verfassungsschutz mit mir und aus mir gemacht hat, ob sich mein Verhalten dadurch etwa verändert, ob ich mich womöglich schleichend anpasse, Themen oder Kontakte meide – ob also die Schere im Kopf seitdem klammheimlich ihr zerstörerisches Unwesen treibt.

Aufstehen gegen die permanente Einschränkung von Bürgerrechten:
Rolf Gössner als Redner bei der »Freiheit statt Angst«-Demo 2009 - Foto: AK Vorrat

Diese Aufarbeitung und Selbsthinterfragung muß öffentlich geschehen. Denn auch die bundesdeutsche Gesellschaft und ihre kritischen Mitglieder müssen sich angesichts eines solch exemplarischen Falles die dringliche Frage stellen, was all dies für die Meinungs- und Pressefreiheit, für Mandatsgeheimnis und Informantenschutz, für Dialogbereitschaft und Offenheit in diesem Land bedeutet. Insofern handelt es sich um ein brisantes Lehrstück in Staatskunde, ein Lehrstück in Sachen Bürgerrechte und Demokratie. Selbstverständlich ist dies kein Einzelfall, schließlich gab und gibt es zahlreiche andere Fälle von Bespitzelung mit zum Teil weit gravierenderen Folgen, und zwar in allen Jahrzehnten seit Bestehen der Bundesrepublik: ob in den Zeiten der Kommunistenverfolgung der 1950er und 60er Jahre, in Zeiten des Deutschen Herbstes der 70er Jahre oder erstarkender politisch-sozialer Bewegungen der 80er Jahre; auch nach dem offiziellen Ende des Kalten Krieges bis heute sind Parteien, Gewerkschaften und politische Organisationen bespitzelt und infiltriert worden. Die Überwachungs- und Skandalgeschichte des Verfassungsschutzes ist jedenfalls ellenlang.

Was wirft mir dieser euphemistisch „Verfassungsschutz“ titulierte Geheimdienst durch die Jahrzehnte hindurch eigentlich vor? Zunächst legte er mir meine beruflichen und ehrenamtlichen Kontakte zu angeblich linksextremistischen und „linksextremistisch beeinflußten“ Gruppen zur Last. Dazu zählen politische Parteien wie die DKP, Organisationen wie die Rechtshilfegruppe „Rote Hilfe“ oder die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), aber auch Presseorgane wie Demokratie und Recht, Blätter für deutsche und internationale Politik, Geheim, junge Welt oder Neues Deutschland, in denen ich neben vielen anderen Medien veröffentliche oder interviewt werde.

Nun, jeder Autor und jeder Referent freut sich über eine treue und kritische Leser- und Zuhörerschaft. Und so nahm ich durchaus mit Genugtuung zur Kenntnis, daß Bedienstete des Bundesamtes über mehrere Beamten-Generationen hinweg zu meinen treuesten Mitlesern und Mithörern gehörten – leider auch zu den verständnislosesten und böswilligsten.

So wurde durch die Jahrzehnte hindurch alles registriert, was ich von mir gegeben habe: ob in gedruckter Form, als Artikel oder im Interview. Selbst Berichte über mich und meine Bücher wurden gesammelt und mir zur Last gelegt, wenn sie in besagten inkriminierten Medien erschienen sind. Desgleichen interessierte sich der Geheimdienst für meine Äußerungen, wenn ich referierte und diskutierte, etwa in öffentlichen Veranstaltungen und auch geschlossenen Sitzungen. Das Bundesamt identifizierte mich dabei unzulässigerweise mit den Medien, in denen ich publizierte, mit den Veranstaltern, bei denen ich referierte und Diskussionen führte, und mit meinen Mandanten, die ich beraten habe.

Vorwurf: »Kontaktschuld«

Eigene verfassungsfeindliche Ziele und Beiträge wurden mir zunächst nicht unterstellt. Also: Nicht was ich sagte oder schrieb, war für die Beobachtung entscheidend, sondern in welchem politischen Umfeld dies geschah. Meine diesbezüglichen Kontakte verdichtete das Amt zu einem regelrechten Kontaktprofil, das mir als eine Art „Kontaktschuld“ angelastet wird. Hieraus folgert das BfV schließlich messerscharf eine „nachhaltige Unterstützung solcher nicht verbotenen, aber als „linksextremistisch“ geltenden Personenzusammenschlüsse und Presseorgane, die ich – so wörtlich –, als „prominenter Jurist“ aufgewertet und gesellschaftsfähig gemacht haben soll.

Dabei haben die Verfassungsschützer alle Not, die jahrzehntelange Überwachung einer Einzelperson, die in keiner politischen Organisation oder Partei organisiert war, nur auf deren Kontakte zu stützen und mit „nachhaltiger Unterstützung“ zu rechtfertigen. Deshalb verstieg sich das Bundesamt zu folgender abenteuerlichen Konstruktion: „Dabei agiert er ganz bewußt nicht als Mitglied einer offen extremistischen Partei oder Organisation. Nicht etwa, weil er sich von den verfassungsfeindlichen Zielen der unterstützten Organisationen distanziert, sondern weil er so seine Glaubwürdigkeit nach Außen als vermeintlich unabhängiger Experte zu wahren versucht.“

Darin steckt die diffamierende Behauptung, ich sei seit Jahrzehnten taktisches Nichtmitglied diverser, durchaus disparater extremistischer Parteien oder Organisationen – sozusagen als ideeller Gesamtlinksextremist.

Doch dabei blieb es nicht. Das Bundesamt ließ im Laufe der Zeit die Anschuldigungen gegen mich stufenweise eskalieren – so mit dem Vorwurf, ich sei nicht nur Unterstützer, sondern zeitweise doch auch Mitglied in „linksextremistischen Personenzusammenschlüssen“ gewesen: nämlich im Sozialdemokratischen/Sozialistischen Hochschulbund (SHB) und in der Redaktion des geheimdienstkritischen Magazins Geheim. Vorläufig letzte Eskalationsstufe: Das BfV zieht nun auch das von mir Geschriebene und Gesagte in Mißkredit und setzt es dem Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit aus. Mit meiner „diffamierenden“ Kritik der bundesdeutschen Sicherheitspolitik, der Sicherheitsorgane und besonders des Verfassungsschutzes, darüber hinaus mit meiner Kritik am KPD-Verbot und an den Berufsverboten (die es in der Bundesrepublik nach offizieller Lesart nie gab), so der Geheimdienst-Tenor, wolle ich den Staat wehrlos machen und den linksextremistischen Bestrebungen und der revolutionären Umwälzung schutzlos ausliefern. Außerdem wird mir meine fehlende Distanzierung von der DDR, der Stasi, der UdSSR, dem Gulag und allen Verbrechen des Kommunismus zur Last gelegt – gleichzeitig werde ich der einseitigen Kritik am Westen bezichtigt. Brauchen wir dazu einen Inlandsgeheimdienst?

Von meiner Überwachung habe ich erfahren, weil ich 1996 beim Bundesamt einen Antrag auf Auskunft über die dort zu meiner Person gespeicherten Daten gestellt hatte. Als Antwort bekam ich ein Personendossier mit einer Sündenliste – Artikel, Interviews und Reden in den falschen Zeitungen oder Veranstaltungen –, die bis 1970 zurückreichte. Etwa alle zwei Jahre fragte ich erneut nach, um das jeweils neueste Sünderregister kennenzulernen, das mir dann auch prompt zugeschickt wurde.

Da die Überwachung munter weiterging, auch in Zeiten der rot-grünen Bundesregierung, reichte ich Ende 2005 über meinen Freiburger Anwalt Dr. Udo Kauß beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein, um vollständige Einsicht in meine Personenakten zu bekommen sowie die jahrzehntelange Überwachung gerichtlich für rechtswidrig erklären zu lassen.

Ein Ende dieses Prozesses ist nach fast fünf Jahren immer noch nicht abzusehen – aber es ist einiges passiert. Das Gericht hat das Bundesamt dazu verdonnert, meine gesamte Personenakte seit 1970 bis 2007 vorzulegen, was inzwischen geschehen ist – zum überwiegenden Teil allerdings mit geschwärzten Textstellen; ganze Seiten sind entnommen. Von allen über 2.000 mir vorgelegten Aktenseiten sind circa 1.750 Seiten ganz oder teilweise unleserlich oder manipuliert oder gar nicht vorgelegt worden, also etwa 85 Prozent; nur rund 15 Prozent sind offen und vollständig lesbar.

 



 

Die Verheimlichung ganzer Aktenteile geht auf umfangreiche Sperrerklärungen des Bundesinnenministeriums als oberster Aufsichtsbehörde des Bundesamtes zurück. Begründung: Würde ihr Inhalt bekannt, könnte dies dem „Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten“; die Funktionsfähigkeit des VS würde beeinträchtigt, wenn verdeckte Arbeitsweise und operative Interessen bekannt werden (das nennt sich dann „Ausforschungsgefahr“). Und die Geheimhaltung diene in erster Linie dem Schutz der Informationsquellen, deren Identität nicht enttarnt werden dürfe („Quellenschutz“); denn eine Enttarnung dieser „Quellen“ könne zu einer „Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Freiheit“ von V-Leuten, Hinweisgebern und VS-Bediensteten führen. Als ob die – wohl von mir und meinesgleichen – Repressalien zu befürchten hätten.

Geheimhaltungsinteresse mit fatalen Folgen

Gegen diese Aktenverweigerung klagte ich vor dem Bundesverwaltungsgericht, um Sperrerklärungen und Geheimhaltung in einem sogenannten In-camera-Verfahren, einem rechtsstaatlich problematischen Geheimverfahren, überprüfen zu lassen. Nach ihrer Auswertung der gesperrten Aktenteile in geheimer Sitzung in einem abhörsicheren Raum und ohne meine Mitwirkung kamen die höchsten Verwaltungsrichter zu dem Ergebnis, daß diese Aktenteile weiterhin aus Gründen des Quellenschutzes, der Ausforschungsgefahr und des Staatswohls geheim gehalten werden müßten. Somit wird das Verwaltungsgericht Köln nur auf dieser äußerst eingeschränkten Beweisgrundlage seine Entscheidung über Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Dauerbeobachtung treffen können. Und das soll rechtsstaatlich sein?

Trotz dieser höchstrichterlich abgesegneten amtlichen Beweismittelunterdrückung im staatlichen Geheimhaltungsinteresse ist die verbleibende Dokumentensammlung dennoch recht aufschlußreich. So hat mich sehr erstaunt, wie viele Behörden, andere Stellen und Personen sich in meinem Fall als denunziatorische Zuträger für den Verfassungsschutz betätigt haben und wie viele Spitzelberichte über meine Referate und sonstigen Aktivitäten angefertigt worden sein müssen.

Wenige Tage vor dem ersten Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln Ende 2008 teilte das BfV dem Gericht überraschend mit, daß meine Beobachtung „nach aktuell erfolgter Prüfung“ durch das Bundesinnenministerium und das Bundesamt eingestellt worden sei und die zu mir erfaßten Daten löschungsreif seien und ab sofort bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens gesperrt würden. Ohne Klage wäre diese Entscheidung wohl nie gefallen. Ob man jedoch der lapidaren Mitteilung Glauben schenken kann, bleibt erstmal abzuwarten. Noch wenige Monate zuvor hatte das Amt auf meiner weiteren Beobachtung bestanden – selbst auf die besorgte Nachfrage des Vorsitzenden Verwaltungsrichters hin, ob nicht meine zwischenzeitlich erfolgte Wahl zum Stellvertretenden Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen daran etwas ändern müsse. Nein, erklärte das Bundesamt forsch, auch Richter könnten unter gewissen Voraussetzungen, die bei mir vorlägen, beobachtet werden – trotz ihrer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit. Also ein vom Verfassungsschutz beobachteter „Verfassungsfeind“ als Verfassungsrichter? Bei so viel Widersprüchlichkeit kann man leicht die Verfassung verlieren.

Erst kurz vor der mündlichen Verhandlung kam dann die Kehrtwende. Einer der Gründe, weshalb ich jetzt plötzlich nicht mehr beobachtet werden müsse, war höchst hörenswert: Die Bedrohungslage in der Bundesrepublik habe sich geändert, die knappen Ressourcen müßten nun für andere Schwerpunkte eingesetzt werden. Nach 38 Jahren, in deren Verlauf die DDR unter- und der Kalte Krieg zu Ende ging sowie der internationale Terrorismus als neue Gefahr erkannt wurde, gibt es also jetzt plötzlich eine neue Bedrohungslage, die eine Umorientierung und Umschichtung im BfV erforderlich macht! Wahrlich ein Fall für den Bundesrechnungshof wegen des Verdachts auf jahrzehntelange Verschwendung öffentlicher Gelder.

Im Übrigen behauptete das Amt, ich sei nicht mehr so viel in linksextremistischen Kreisen unterwegs. Offenbar eher eine Notlüge: Denn meine inkriminierten beruflichen Kontakte haben nicht nachgelassen, es sind eher weitere hinzugekommen, die dem Verfassungsschutz mißfallen und ihn zu erneuter Überwachung reizen könnten; und auch meine Texte sind – so hoffen ich und meine Leserschaft – keinesfalls harmloser geworden.

Es war schon ein eigenartiges Gefühl, nach so langer Zeit fürsorglicher Dauerüberwachung plötzlich zu erfahren, daß man nicht mehr unter geheimdienstlicher Beobachtung stehe, sozusagen außer Kontrolle und staatsschutzlos. Doch ich fühlte mich zunächst erleichtert und war erfreut. Denn ich hatte immer damit rechnen müssen, daß es letztlich keine Vertraulichkeit mehr gab, ein Umstand, der auch mein gesamtes soziales Umfeld erheblich irritierte; wie sich herausstellte, war diese Irritation nicht unberechtigt. Ein ganzes Netzwerk von V-Leuten, Informanten und anderen Zuträgern versorgte den Verfassungsschutz mit unzähligen Informationen, die von Bediensteten des Bundesamtes fleißig gesammelt, gespeichert und bewertet wurden – im diensteifrigen Bemühen, ein Phantom-Persönlichkeitsbild von mir zu zeichnen.

Ich mußte immer befürchten, daß bei meiner publizistischen Arbeit meine oft heiklen Recherchen und Kontakte zu bestimmten Informanten ausgespäht und meine Informanten dadurch gefährdet würden. Und tatsächlich habe ich mehrfach erlebt, daß meine Kontakte etwa mit dem einen oder anderen Informanten aus den Polizei- oder Geheimdienst-Apparaten ausgeforscht und observiert wurden – die jeweiligen Whistleblower kannten schließlich die Zuträger ihrer Behörde. Um meine Informanten dennoch so gut wie möglich zu schützen, bedurfte es oft anstrengender Klimmzüge. In Einzelfällen mußten Kontakte deshalb unterbleiben oder abgebrochen werden.

„Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt“

Auch als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mußte ich mit geheimdienstlicher Ausforschung rechnen. Seit meine geheimdienstliche Überwachung nicht mehr zu verheimlichen war, sah ich mich genötigt, meine Mandanten darüber aufzuklären. Ich hatte immer wieder mit besorgten Ratsuchenden zu tun, die verständlicherweise Probleme hatten, sich mir unbefangen anzuvertrauen. Manche sind abgesprungen; wie viele den Kontakt zu mir deshalb erst gar nicht suchten, kann ich selbstverständlich nicht ergründen.

Das Mandatsgeheimnis und der Informantenschutz waren jedenfalls so nicht mehr durchgängig zu gewährleisten, die verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisse zwischen Anwalt und Mandant sowie zwischen Journalist und Informant waren erschüttert, meine Berufsfreiheit und berufliche Praxis damit mehr als beeinträchtigt.

Meines Erachtens prallen in diesem Streitfall zwei unterschiedliche politische Kulturen und Grundhaltungen aufeinander: auf der einen Seite die Kultur oder eher Unkultur des Ausspähens, Stigmatisierens und Ausgrenzens im Namen von Sicherheit  und  Staatswohl,  auf  der  anderen  die  Kultur  der  demokratischen Transparenz, des offenen und kritischen Dialogs im Namen von Demokratie und Freiheit, den ich in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten suche und führe – nicht selten gegen den Mainstream und ohne allzu große politische Berührungsängste, auch gegenüber Gruppen und Personen, die nicht verboten sind, ihrerseits aber unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen und die allein deswegen in den Augen vieler als verfemt oder geächtet gelten, etwa bestimmte kommunistische oder kurdische Gruppen, islamische Gemeinschaften, Muslime oder sonstige Migranten, die seit dem staatlichen Antiterrorkampf ihrerseits unter Generalverdacht geraten sind.

Ich möchte es jedenfalls nicht hinnehmen, daß verfassungskonforme und bürgerrechtliche Kräfte als Unterstützer extremistischer Kreise stigmatisiert werden, sobald sie in ihrer Arbeit bestimmte politische Spektren nicht ausgrenzen und gesellschaftlich isolieren, sondern sie bewußt in den politisch-demokratischen Willensbildungsprozeß mit einbeziehen. Kritischer Dialog und offene politische Auseinandersetzung dürfen nicht unter geheimdienstliche Beobachtung und Kuratel gestellt werden. Das würde keine Demokratie auf Dauer aushalten.

Ich möchte im Zusammenhang mit meiner Überwachungsgeschichte an einen Ausspruch des Schriftstellers und Hörspielautors Günther Eich erinnern, den ich in meinem Abitur 1967 mit Bedacht als Aufsatzthema ausgewählt hatte und der in gewisser Weise zu meinem Lebensmotto wurde: „Seid unbequem, seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt.“

 

© Dr. Rolf Gössner ist Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin). Er lebt als Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarischer Berater in Bremen. Seit 2007 stellvertretendes Mitglied des Bremischen Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen sowie Mitglied/stellvertretender Sprecher der Deputation für Inneres der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) und der Stadtbürgerschaft. Autor zahlreicher Bücher und Aufsätze zum Thema „Innere Sicherheit“ und Bürgerrechte, zuletzt: „Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralschäden an der ‚Heimatfront’“ (Hamburg 2007).

 

Die ungekürzte Fassung des Beitrags erschien in Ossietzky 22/2010, neben weiteren Beiträgen zum Schwerpunktthema Geheimdienste von Ulla Jelpke, Manfred Wekwerth, Wolfgang Wippermann und Eckart Spoo. Näheres zu Ossietzky, einzelnen Ausgaben und Texten unter: www.ossietzky.net sowie www.sopos.org/ossietzky/  Nachdruck nur nach Rückfrage/Zustimmung: goessner@uni-bremen.de