Internationale Liga für Menschenrechte, Berlin, den 8. März 2006

Berufsverbot vor Gericht

Bürgerrechtsorganisationen beobachten Berufsverbote-Verfahren
vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe: Freitag, 10. März 2006, ab 9:30 Uhr

Prozessbeobachter Dr. Rolf Gössner: „Wir sind besorgt darüber, dass ein qualifizierter Bewerber für den Schuldienst wegen seines antifaschistischen Engagements Zweifel an seiner Verfassungstreue hervorrufen kann und ihm damit der Weg in den Schuldienst versperrt wird.“

 

Am 10. März 2006 findet vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe der Prozess um das bundesweit einzigartige Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy statt. Insgesamt vier Bürgerrechtsorganisationen werden diesen Prozess mit großer Aufmerksamkeit beobachten: die Internationale Liga für Menschenrechte, der Republikanische Rechtsanwältinnen- und Rechtsanwaltsverein (RAV), das Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie die Humanistische Union (HU).

Der Präsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, Dr. Rolf Gössner, ist auch vom RAV und vom Komitee für Grundrechte und Demokratie mit der Prozessbeobachtung beauftragt worden. Zur Bedeutung des Verfahrens sagt er im Vorfeld des anstehenden Verfahrens, das der Betroffene gegen das Land Baden-Württemberg angestrengt hat: „Wir sind besorgt darüber, dass ein qualifizierter Bewerber für den Schuldienst wegen seines antifaschistischen Engagements Zweifel an seiner Verfassungstreue hervorrufen kann und ihm damit der Weg in den Schuldienst versperrt wird. Es geht bei diesem Verfahren um die grundsätzliche Frage, ob in der Bundesrepublik die berüchtigte Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte wiederauflebt oder endlich der Vergangenheit angehört.“

Zur Vorgeschichte des Falls möchten wir auf die Liga-Pressemitteilung vom September 2004 verweisen, die unserer Mail als pdf-Datei anhängt. Die prozessbeobachtenden Bürgerrechtsgruppen sehen nach wie vor die Gefahr, dass mit diesem Berufsverbot ein engagierter Antifaschist aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten wird, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert ist. Rolf Gössner: „Wir werten diese Ablehnung bislang als Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Berufsfreiheit – eine unseres Erachtens nach politisch motivierte Entscheidung des baden-württembergischen Kultusministeriums, die überwiegend auf den zweifelhaften Erkenntnissen und Bewertungen des Verfassungsschutzes beruht.“

Die Bundesrepublik Deutschland ist schon einmal für die Verhängung eines Berufsverbots vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden – wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte. Jetzt ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Zug. „Den Anfängen einer neuen Berufsverbote-Politik sollte schnellstmöglich Einhalt geboten werden, damit nicht weitere Lebensperspektiven und Berufskarrieren zerstört werden“, sagte Rolf Gössner im Vorfeld der Prozesses.

Die Verhandlung findet am 10.03.2006, ab 9:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe,
Röntgenstr. 2a, Sitzungssaal 3 statt. Nach der Gerichtsverhandlung bittet die GEW zu einer

Pressekonferenz 10.03.2006, ca. 12 Uhr

während der der Betroffene Michael Csaszkóczy und sein Anwalt Martin Heiming, die Prozessbeobachter/in Irmgard Koll (HU), Dr. Rolf Gössner (Liga, RAV und Grundrechte-Komitee) sowie ein/e Vertreter/in der GEW sprechen werden. Ort: DGB-Haus Karlsruhe, GEW-Raum/EG, EttlingerStr. 3a

Kontakt: RA Martin Heiming, Heidelberg, Tel. 06221 - 402 652; Fax 06221 - 402 645

Bis 09. März, 12 Uhr: Rolf Gössner, s. oben. Weitere Informationen zum Fall unter: www.gegen-berufsverbote.de; www.gegen-berufsverbote.de/index1.php?section=stimmen
http://www.grundrechtekomitee.de/index.php?typ=Artikel&sectionID=18; www.rav.de;
www.gew-bw.de/PM_2306_Berufsverbot.html; www.rolf-goessner.de