Internationale Liga für Menschenrechte, Berlin, den 8. März 2006
Berufsverbot
vor Gericht
Bürgerrechtsorganisationen beobachten
Berufsverbote-Verfahren
vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe: Freitag, 10. März 2006, ab 9:30 Uhr
Prozessbeobachter Dr. Rolf Gössner: „Wir sind besorgt darüber, dass ein qualifizierter
Bewerber für den Schuldienst wegen seines antifaschistischen Engagements
Zweifel an seiner Verfassungstreue hervorrufen kann und ihm damit der Weg in
den Schuldienst versperrt wird.“
Am 10. März 2006
findet vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe der Prozess um das bundesweit einzigartige
Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy statt.
Insgesamt vier Bürgerrechtsorganisationen werden diesen Prozess mit großer
Aufmerksamkeit beobachten: die Internationale Liga für Menschenrechte,
der Republikanische Rechtsanwältinnen- und Rechtsanwaltsverein (RAV),
das Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie die Humanistische Union
(HU).
Der Präsident
der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, Dr. Rolf Gössner, ist
auch vom RAV und vom Komitee für Grundrechte und Demokratie mit der
Prozessbeobachtung beauftragt worden. Zur Bedeutung des Verfahrens sagt er im
Vorfeld des anstehenden Verfahrens, das der Betroffene gegen das Land
Baden-Württemberg angestrengt hat: „Wir sind besorgt darüber, dass ein qualifizierter
Bewerber für den Schuldienst wegen seines antifaschistischen Engagements Zweifel
an seiner Verfassungstreue hervorrufen kann und ihm damit der Weg in den
Schuldienst versperrt wird. Es geht bei diesem Verfahren um die grundsätzliche
Frage, ob in der Bundesrepublik die berüchtigte Berufsverbotspraxis früherer
Jahrzehnte wiederauflebt oder endlich der Vergangenheit angehört.“
Zur Vorgeschichte des Falls möchten wir auf die
Liga-Pressemitteilung vom September 2004 verweisen, die unserer Mail als
pdf-Datei anhängt. Die prozessbeobachtenden Bürgerrechtsgruppen sehen nach wie
vor die Gefahr, dass mit diesem Berufsverbot ein
engagierter Antifaschist aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten
wird, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf
bestens qualifiziert ist. Rolf Gössner: „Wir werten diese Ablehnung bislang
als Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Berufsfreiheit – eine
unseres Erachtens nach politisch motivierte Entscheidung des baden-württembergischen
Kultusministeriums, die überwiegend auf den zweifelhaften Erkenntnissen und
Bewertungen des Verfassungsschutzes beruht.“
Die Bundesrepublik Deutschland ist schon einmal für
die Verhängung eines Berufsverbots vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg verurteilt worden – wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte.
Jetzt ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Zug. „Den Anfängen einer neuen
Berufsverbote-Politik sollte schnellstmöglich Einhalt geboten werden, damit
nicht weitere Lebensperspektiven und Berufskarrieren zerstört werden“,
sagte Rolf Gössner im Vorfeld der Prozesses.
Die Verhandlung findet am 10.03.2006, ab
9:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe,
Röntgenstr. 2a, Sitzungssaal 3 statt. Nach der Gerichtsverhandlung bittet die
GEW zu einer
Pressekonferenz 10.03.2006, ca. 12
Uhr
während der der Betroffene Michael
Csaszkóczy und sein Anwalt Martin Heiming, die Prozessbeobachter/in Irmgard
Koll (HU), Dr. Rolf Gössner (Liga, RAV und Grundrechte-Komitee) sowie ein/e
Vertreter/in der GEW sprechen werden. Ort: DGB-Haus Karlsruhe, GEW-Raum/EG,
EttlingerStr. 3a
Kontakt: RA
Martin Heiming, Heidelberg, Tel. 06221 - 402 652; Fax 06221 - 402 645
Bis 09. März,
12 Uhr: Rolf Gössner, s. oben. Weitere Informationen zum Fall unter: www.gegen-berufsverbote.de; www.gegen-berufsverbote.de/index1.php?section=stimmen
http://www.grundrechtekomitee.de/index.php?typ=Artikel§ionID=18;
www.rav.de;
www.gew-bw.de/PM_2306_Berufsverbot.html;
www.rolf-goessner.de