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Forum Menschenrechte
(Zusammenschluss von mehr als 40 Organisationen)
Erhebung öffentlicher
Anklage
gegen Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner begrüßt
Menschen- und
Bürgerrechtsgruppen fordern jedoch nachhaltige Anstrengungen zur Beachtung des
absoluten Folterverbotes
Ein breites Bündnis von
Menschen- und Bürgerrechtsgruppen begrüßt die heute bekannt gewordene Entscheidung
der Staatsanwaltschaft, gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei
Wolfgang Daschner öffentliche Anklage zu erheben. Das Verfahren kann mit dazu
beitragen, über die menschenrechtliche Bedeutung des absoluten Folterverbotes
aufzuklären und verloren gegangenes Vertrauen in den freiheitlichen Rechtsstaat
zurück zu gewinnen.
Daschner hatte vergangenes Jahr während der Ermittlungen im Entführungsfall Jakob von Metzler einem Tatverdächtigen Foltermaßnahmen androhen lassen. Der später wegen Mordes verurteilte Täter hatte die Polizei daraufhin zum Versteck des bereits getöteten Jungen geführt.
Die unterzeichnenden
Bürger- und Menschenrechtsorganisationen zeigen sich angesichts der andauernden
Folterdebatte besorgt. Das Vorgehen des Polizeivizepräsidenten war in der
Öffentlichkeit, bei Landes- und Bundespolitikern sowie bei berufsständischen
Vertretern auf Verständnis und sogar Zustimmung gestoßen. Das Grundgesetz sowie
internationale Bestimmungen wie etwa die europäische Menschenrechtskonvention
verbieten jedoch die Folter und ihre Androhung.
Auch „ein bisschen
Folter“ darf es, bei noch so guter Absicht, in einem den Menschenrechten
verpflichteten Rechtsstaat nicht geben. In Deutschland gilt ein absolutes Folterverbot,
das die Menschenwürde, die körperliche Unversehrtheit und die freie Willensentschließung
jedes und jeder Beschuldigten schützt. Auch die Menschenwürde von Polizisten
verbietet es in einem Rechtsstaat, sie zu Folterknechten zu machen.