
Aus: antirepression,
Beilage der jW vom 07.07.2010

Dr.
Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Publizist und Vizepräsident der Internationalen
Liga für Menschenrechte. Erstbeschwerdeführer gegen die Vorratsdatenspeicherung
vor dem Bundesverfassungsgericht.
JW: Die Vorratsspeicherung sieht vor, daß
sämtliche Verbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden – wer mit wem wie
lange telefoniert, von welcher Handy-Funkzelle aus, wer wem E-Mails schickt.
Das Bundesverfassungsgericht hat das im März 2010 zunächst gestoppt. Was sind
die Schattenseiten des Urteils?
ROLF GÖSSNER: Die Gefahren, die von
riesigen Vorratsdatenreservoirs ausgehen, sind nur vorübergehend gebannt. Zwar
mußten alle bislang angehäuften Datenvorräte gelöscht werden, weil die
deutschen Rechtsgrundlagen verfassungswidrig und nichtig waren. Doch das
Gericht untersagte Vorratsspeicherungen und ihre Nutzung nicht generell,
sondern läßt sie unter engen Voraussetzungen zu.
Der Bundestag kann also ein neues Gesetz
beschließen, das einerseits jene EU-Richtlinie umsetzt, die die
Mitgliedsstaaten zur Vorratsspeicherung verpflichtet, und das andererseits die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Die CDU/CSU will es, die
FDP ist wie so oft schwankend. Die Grundproblematik bliebe die gleiche: Aus den
Datenbeständen könnten Bewegungsprofile einzelner Personen erstellt, ihre
geschäftlichen Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen
identifiziert werden. Damit wären freie Kommunikation und Privatheit bedroht,
aber auch Berufsgeheimnisse von Anwälten, Journalisten oder Ärzten sowie
Vertrauensverhältnisse zu Beratungsinstitutionen.
Zudem ist nicht ersichtlich, wie die
privaten Telekommunikationsanbieter die Datensicherheit gewährleisten könnten.
Wo viele Daten gespeichert werden, da wachsen Begehrlichkeiten auch von
nicht-autorisierter Seite. Vorratsspeicherungen sind immer mißbrauchsanfällig
und unverhältnismäßig. Deshalb unser Vorstoß. Wir wollen die EU-Vorgabe kippen.
Die Weitergabe der gespeicherten Daten
ist nur mit Richterbeschluß möglich – warum genügt Ihnen das nicht?
Zum einen, weil damit die Gefahr eines
Mißbrauchs von Datensammlungen nicht eingedämmt werden kann. Zum anderen, weil
Praxis und wissenschaftliche Studien zeigen, daß die zuständigen Richter nicht
in der Lage sind, die tief in die Privatsphäre eindringenden Maßnahmen einzudämmen.
Das zeigt sich besonders bei polizeilichen Abhörmaßnahmen. Die Richter können
sich mangels eigener Ermittlungskompetenzen nur auf die meist einseitigen
Belastungsunterlagen der Polizei stützen. Wollen sie einen Antrag ablehnen,
müssen sie dies begründen, was weit aufwendiger ist, als dem Antrag
stattzugeben. Und es gibt keine richterliche Verlaufskontrolle mit Berichtspflichten
über die laufenden Abhöraktionen. Im Verfahren gegen die angeblich terroristische
Vereinigung »militante gruppe« hatten die Ermittlungsrichter die Anträge der
Staatsanwaltschaft abgesegnet. Im März erklärte der Bundesgerichtshof die
Überwachungsmaßnahmen für rechtswidrig, weil es keinen ausreichenden
Tatverdacht gab.
Auch die Volkszählung 2011 folgt einer
EU-Vorgabe. Warum halten Sie dieses Projekt für bedenklich?
Anders als bei früheren Volkszählungen
werden mit dem Zensus 2011 personenbezogene Informationen aus zahlreichen
Quellen zusammengeführt – allerdings ohne Einwilligung der Betroffenen. So
werden etwa bei Meldebehörden, Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit
sowie aus »allgemein zugänglichen Quellen« Daten abgefragt. Außerdem wird bis
zu einem Drittel der Bevölkerung verpflichtet, Fragen aus dem persönlichen
Lebensbereich zu beantworten.
Mit den zweckentfremdeten Informationen
aus diversen Datenbanken, angereichert mit sensiblen Daten einer
Zwangsbefragung, entstehen Personenprofile. Die Daten werden zentral
gespeichert und können über eine Personenkennziffer zugeordnet werden. Damit entsteht
wieder eine große, diesmal sogar zentral angelegte Datensammlung mit besagtem
Mißbrauchspotential. So verstößt der Zensus 2011 gegen das Grundrecht auf
Informationelle Selbstbestimmung, weshalb der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
eine Verfassungsbeschwerde plant, die Mitte Juli eingereicht wird (www.zensus11.de) und die
bereits von mehr als 10.000 Menschen online unterstützt wird.
Eine weitere Überwachungsvorgabe aus
Brüssel ist SWIFT …
Dieses Beispiel zeigt, wie schnell die
FDP ihren »Ruf« als Bürgerrechtspartei verspielt hat. Ende letzten Jahres hat
die schwarz-gelbe Bundesregierung das von der FDP bekämpfte Bankdatenabkommen
der EU mit den USA passieren lassen und – nach einem spektakulären Veto des Europaparlaments
– kürzlich eine nachgebesserte Neufassung abgesegnet. Danach erhalten US-Sicherheitsbehörden
im »gemeinsamen Kampf gegen den Terror« Zugriff auf Millionen hochsensibler
Daten über Kontoinhaber und Banküberweisungen – immer noch behaftet mit
schweren datenschutzrechtlichen Mängeln.
Die EU-Überwachungsvorgaben zeigen: Big
Brother ist europäisch bestens vernetzt – wie sieht es mit der
Bürgerrechtsbewegung aus?
Europäische und nationale Ebene der
Innen-, Justiz- und Militärpolitik müssen mehr und mehr zusammen gedacht
werden. Leider gibt es bislang keine dieser Entwicklung entsprechende europäische
Bürgerrechtsbewegung – aber immerhin positive Ansätze in diese Richtung, wie
etwa das Europäische Bürgerrechtsnetzwerk (ECLN; www.ecln.org). Was wir dringend brauchen, ist eine
Europäisierung der Bürgerrechtsbewegung parallel zur Internationalisierung der
sozialen Bewegungen. Im Verbund könnten beide ihre Wirkungschancen erhöhen.
Zudem ist die EU kein monolithischer Block. So haben einzelne EU-Funktionäre
mittlerweile signalisiert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung überprüfen,
gar zur Disposition stellen zu wollen. All diese Ansätze gilt es zu stärken.
Dazu dient auch die Großdemonstration,
die am 11. September in Berlin unter dem Motto »Freiheit statt Angst«
stattfinden wird (www.freiheit-statt-angst.de).