Aus: antirepression, Beilage der jW vom 07.07.2010

»Wir wollen die EU-Vorgabe kippen«

Richtlinie aus Brüssel verpflichtet Mitgliedsstaaten
zur Vorratsdatenspeicherung. Plädoyer für europaweiten Protest.

Ein Gespräch mit Rolf Gössner

Interview: Frank Brendle

Dr. Rolf Gössner

Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Publizist und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Erstbeschwerdeführer gegen die Vorratsdatenspeicherung
vor dem Bundesverfassungsgericht.

Über 100 Organisationen und Berufsverbände aus 23 EU-Staaten haben Ende
Juni in einem Offenen Brief die EU-Kommis­sion aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu kippen.
www.vorratsdatenspeicherung.de

JW: Die Vorratsspeicherung sieht vor, daß sämtliche Verbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden – wer mit wem wie lange telefoniert, von welcher Handy-Funkzelle aus, wer wem E-Mails schickt. Das Bundesverfassungsgericht hat das im März 2010 zunächst gestoppt. Was sind die Schattenseiten des Urteils?

ROLF GÖSSNER: Die Gefahren, die von riesigen Vorratsdatenreservoirs ausgehen, sind nur vorübergehend gebannt. Zwar mußten alle bislang angehäuften Datenvorräte gelöscht werden, weil die deutschen Rechtsgrundlagen verfassungswidrig und nichtig waren. Doch das Gericht untersagte Vorratsspeicherungen und ihre Nutzung nicht generell, sondern läßt sie unter engen Voraussetzungen zu.

Der Bundestag kann also ein neues Gesetz beschließen, das einerseits jene EU-Richtlinie umsetzt, die die Mitgliedsstaaten zur Vorratsspeicherung verpflichtet, und das andererseits die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Die CDU/CSU will es, die FDP ist wie so oft schwankend. Die Grundproblematik bliebe die gleiche: Aus den Datenbeständen könnten Bewegungsprofile einzelner Personen erstellt, ihre geschäftlichen Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Damit wären freie Kommunikation und Privatheit bedroht, aber auch Berufsgeheimnisse von Anwälten, Journalisten oder Ärzten sowie Vertrauensverhältnisse zu Beratungsinstitutionen.

Zudem ist nicht ersichtlich, wie die privaten Telekommunikationsanbieter die Datensicherheit gewährleisten könnten. Wo viele Daten gespeichert werden, da wachsen Begehrlichkeiten auch von nicht-autorisierter Seite. Vorratsspeicherungen sind immer mißbrauchsanfällig und unverhältnismäßig. Deshalb unser Vorstoß. Wir wollen die EU-Vorgabe kippen.

Die Weitergabe der gespeicherten Daten ist nur mit Richterbeschluß möglich – warum genügt Ihnen das nicht?

Zum einen, weil damit die Gefahr eines Mißbrauchs von Datensammlungen nicht eingedämmt werden kann. Zum anderen, weil Praxis und wissenschaftliche Stu­dien zeigen, daß die zuständigen Richter nicht in der Lage sind, die tief in die Privatsphäre eindringenden Maßnahmen einzudämmen. Das zeigt sich besonders bei polizeilichen Abhörmaßnahmen. Die Richter können sich mangels eigener Ermittlungskompetenzen nur auf die meist einseitigen Belastungsunterlagen der Polizei stützen. Wollen sie einen Antrag ablehnen, müssen sie dies begründen, was weit aufwendiger ist, als dem Antrag stattzugeben. Und es gibt keine richterliche Verlaufskontrolle mit Berichtspflichten über die laufenden Abhöraktionen. Im Verfahren gegen die angeblich terroristische Vereinigung »militante gruppe« hatten die Ermittlungsrichter die Anträge der Staatsanwaltschaft abgesegnet. Im März erklärte der Bundesgerichtshof die Überwachungsmaßnahmen für rechtswidrig, weil es keinen ausreichenden Tatverdacht gab.

Auch die Volkszählung 2011 folgt einer EU-Vorgabe. Warum halten Sie dieses Projekt für bedenklich?

Anders als bei früheren Volkszählungen werden mit dem Zensus 2011 personenbezogene Informationen aus zahlreichen Quellen zusammengeführt – allerdings ohne Einwilligung der Betroffenen. So werden etwa bei Meldebehörden, Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit sowie aus »allgemein zugänglichen Quellen« Daten abgefragt. Außerdem wird bis zu einem Drittel der Bevölkerung verpflichtet, Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten.

Mit den zweckentfremdeten Informationen aus diversen Datenbanken, angereichert mit sensiblen Daten einer Zwangsbefragung, entstehen Personenprofile. Die Daten werden zentral gespeichert und können über eine Personenkennziffer zugeordnet werden. Damit entsteht wieder eine große, diesmal sogar zentral angelegte Datensammlung mit besagtem Mißbrauchspotential. So verstößt der Zensus 2011 gegen das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung, weshalb der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde plant, die Mitte Juli eingereicht wird (www.zensus11.de) und die bereits von mehr als 10.000 Menschen online unterstützt wird.

Eine weitere Überwachungsvorgabe aus Brüssel ist SWIFT …

Dieses Beispiel zeigt, wie schnell die FDP ihren »Ruf« als Bürgerrechtspartei verspielt hat. Ende letzten Jahres hat die schwarz-gelbe Bundesregierung das von der FDP bekämpfte Bankdatenabkommen der EU mit den USA passieren lassen und – nach einem spektakulären Veto des Europaparlaments – kürzlich eine nachgebesserte Neufassung abgesegnet. Danach erhalten US-Si­cherheitsbehörden im »gemeinsamen Kampf gegen den Terror« Zugriff auf Millionen hochsensibler Daten über Kontoinhaber und Banküberweisungen – immer noch behaftet mit schweren datenschutzrechtlichen Mängeln.

Die EU-Überwachungsvorgaben zeigen: Big Brother ist europäisch bestens vernetzt – wie sieht es mit der Bürgerrechtsbewegung aus?

Europäische und nationale Ebene der Innen-, Justiz- und Militärpolitik müssen mehr und mehr zusammen gedacht werden. Leider gibt es bislang keine dieser Entwicklung entsprechende europäische Bürgerrechtsbewegung – aber immerhin positive Ansätze in diese Richtung, wie etwa das Europäische Bürgerrechtsnetzwerk (ECLN; www.ecln.org). Was wir dringend brauchen, ist eine Europäisierung der Bürgerrechtsbewegung parallel zur Internationalisierung der sozialen Bewegungen. Im Verbund könnten beide ihre Wirkungschancen erhöhen. Zudem ist die EU kein monolithischer Block. So haben einzelne EU-Funktionäre mittlerweile signalisiert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung überprüfen, gar zur Disposition stellen zu wollen. All diese Ansätze gilt es zu stärken.

Dazu dient auch die Großdemonstration, die am 11. September in Berlin unter dem Motto »Freiheit statt Angst« stattfinden wird (www.freiheit-statt-angst.de).

Foto: FoeBuD e.V., Bielefeld