vom 23.12.2005

Rolf Gössner

Schäubles Horrorliste

GEFAHRENABWEHR

Der Bundesinnenminister geht mit Folteraussagen, Feindstrafrecht und Bundeswehr in den Antiterrorkampf

Ausgerechnet in einer Situation, in der deutsche Regierungsstellen und Sicherheitsbehörden in einem bösen Zwielicht erscheinen, wartet der neue Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit einer Horrorliste auf. Auf dieser Liste steht, dass auch unter Folter erpresste Aussagen genutzt werden dürfen. Auf dieser Liste steht, dass "gefährliche" Personen, denen bislang keine Straftat nachgewiesen werden kann, bestraft und weggesperrt werden sollen. Und da steht auch, dass künftig die Bundeswehr im Inneren des Landes eingesetzt werden kann.

Diese Vorschläge kommen in einer Zeit, in der es um die Aufklärung völkerrechtswidriger Flüge der CIA mit gekidnappten Terrorverdächtigen geht, die über die Bundesrepublik in Folterstaaten verschleppt oder in Geheimgefängnissen misshandelt wurden. Die frühere Bundesregierung hat diese Terrorismusbekämpfung mit den Mitteln des Terrors auf dem Boden des Grundgesetzes geschehen lassen - und hat sich mitschuldig gemacht. Im Fall des verschleppten deutschen Staatsbürgers Khaled el-Masri haben sich einzelne rot-grüne Regierungsmitglieder wie Mafiosi in das Schweigekartell der USA einbinden lassen. Sie sind Mitwisser von Verbrechen, von Entführung und Verschleppung, Freiheitsberaubung und Folter - und sie haben die Öffentlichkeit nicht informiert. Angesichts dieser Kumpanei fragt man sich: Leben wir in einem unabhängigen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat?

Wir erleben seit dem 11. September 2001 ein kräftiges Abrücken vom absoluten Folterverbot der internationalen Menschenrechtskonventionen. Längst ist die Gefahr von Abu Ghraib und Guantanamo auf die Bundesrepublik übergesprungen: Das zeigen die Debatten im Fall des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner, die erschreckenden Folterübungen bei der Bundeswehr und nun der skandalöse Umgang mit den giftigen "Früchten der Folter". Von Unrechtsbewusstsein angesichts solcher Grenzüberschreitungen keine Spur. Bundesinnenminister Schäuble bekennt sich zu allen mutmaßlichen Rechtsbrüchen in diesem Zusammenhang und lässt auch keinen Zweifel aufkommen, dass er damit fortfahren wird. So hält er es mit menschenrechtlichen Grundsätzen für vereinbar, wenn deutsche Sicherheitsbehörden von unmenschlichen Haftbedingungen und Verhörsituationen profitieren, ja möglicherweise unter Folter zustande gekommene Geständnisse und Erkenntnisse für die Gefahrenabwehr verwenden - anstatt solche erpressten und unzuverlässigen Aussagen einem strikten Verwertungsverbot zu unterstellen.

Diese Art von "Erkenntnissen" könnten möglicherweise Menschen zu "gefährlichen Personen" stempeln, die dann unter erleichterten Bedingungen verurteilt und eingesperrt werden, wie es Innenminister Schäuble vorschwebt. Er will das Strafrecht verschärfen, um auch Menschen bestrafen und hinter Gitter bringen zu können, denen man bisher eine Straftat nicht nachweisen kann. Hierzu solle künftig das "Absolvieren einer Ausbildung in einem Terroristenlager in Afghanistan oder sonst wo" strafbar sein. Eine solche Strafnorm aus dem Arsenal des Feindstrafrechts wird kaum mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sein und den Gerichten unlösbare Beweisprobleme bescheren. Denn wie will man hierzulande feststellen oder gar nachweisen, dass jemand in einem "Terroristencamp" zum Terroristen ausgebildet worden ist - und vor allem, ob er denn tatsächlich einer geworden ist. Denn auf verübte oder unmittelbar geplante Straftaten soll es nicht ankommen. Und aufgrund welcher Erkenntnisse soll denn beurteilt werden, um welche Qualität von Camp und Ausbildung es sich handelt? Will man sich etwa auf dubiose Erkenntnisse der Geheimdienste verlassen oder auf Folteraussagen?

Menschen, denen keine konkrete Straftat oder Tatbeteiligung vorgeworfen werden kann, sollen auf diese Weise in Strafhaft genommen werden können, weil sie den Sicherheitsbehörden als "gefährlich" erscheinen. Damit wäre nicht mehr Sicherheit zu gewinnen, sondern Rechtsunsicherheit und Willkür verbunden. Eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften, nämlich die Unschuldsvermutung, würde damit ausgehebelt und auch der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten".

In der Terrorismusbekämpfung scheint so ziemlich alles erlaubt, was angeblich nützt. Da will Schäuble die Bundeswehr auch zur Fußball-WM im Inneren einsetzen können, um die Polizei zu entlasten. Dazu strebt er eine Grundgesetzänderung an, um die verfassungsmäßige Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, zwischen Militär und Polizei, vollends aufzuheben. Das wäre letztlich der Einstieg in die Militarisierung der "Inneren Sicherheit", die bereits in den Notstandsgesetzen der sechziger Jahre, aber auch in den neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr vom Mai 2003 angelegt ist. Soldaten sind aber keine Hilfspolizisten, sie sind nicht für zivile und polizeiliche Aufgaben ausgebildet und nicht dafür da, personelle Defizite bei der Polizei auszugleichen. Im übrigen ist die Bundeswehr mit ihren aufwändigen Auslandseinsätzen selbst überlastet und nicht einmal in der Lage, ihre eigenen Kasernen ohne private Sicherheitsdienste zu schützen.

Wir erleben gegenwärtig eine fatale Enttabuisierung und Demontage dessen, was als Menschenrechtsstandard mühsam und mit vielen Opfern erkämpft worden ist. Wir konnten bereits aus der Koalitionsvereinbarung herauslesen, dass mit der neuen Bundesregierung die Bürgerrechte weiterhin in Gefahr sind, einer vermeintlichen Sicherheit und dem Antiterrorkampf untergeordnet zu werden. Es war nicht zu verkennen, dass die große Koalition fraglos das staatsautoritäre Erbe Otto Schilys antritt und weiter auf Nachrüstung setzt. Aber Wolfgang Schäuble geht noch weit über die Koalitionsvereinbarung hinaus. Dieser Innenminister ist kein Verfassungsminister - genauso wenig, wie Otto Schily einer war.

Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Publizist und Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte.