18.2.2008

 

 

Freie Arztwahl für Abschiebehäftlinge

 

BREMEN (KEG). Nach den Worten von Rolf Gössner, parteiloser Vertreter der Linken in der Innendeputation, hat Innensenator Willi Lemke (SPD) angekündigt, der Erlass zur medizinischen Versorgung von Menschen im Abschiebegewahrsam werde neu gefasst. Hintergrund sind laut Gössner Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts, die die bisherige Regelung kritisierten. Die polizeiliche Praxis, Menschen im Abschiebegewahrsam die Untersuchung durch einen Arzt ihrer Wahl zu verweigern, sei rechtswidrig. Gössner: "Die Ankündigung des Innensenators, den Erlass neu zu fassen, ist wichtig und überfällig. Die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Bremen müssen unverzüglich in die Praxis umgesetzt werden, damit die freie Arztwahl auch im Abschiebegewahrsam endlich gewährleistet wird." Der überarbeitete Erlass soll Gössner zufolge dann in der Innendeputation debattiert werden.

 

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