18.2.2008
BREMEN (KEG). Nach den Worten von Rolf Gössner, parteiloser Vertreter der Linken in
der Innendeputation, hat Innensenator Willi Lemke (SPD) angekündigt, der Erlass
zur medizinischen Versorgung von Menschen im Abschiebegewahrsam werde neu
gefasst. Hintergrund sind laut Gössner Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
und des Oberverwaltungsgerichts, die die bisherige Regelung kritisierten. Die
polizeiliche Praxis, Menschen im Abschiebegewahrsam die Untersuchung durch
einen Arzt ihrer Wahl zu verweigern, sei rechtswidrig. Gössner: "Die
Ankündigung des Innensenators, den Erlass neu zu fassen, ist wichtig und
überfällig. Die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts
Bremen müssen unverzüglich in die Praxis umgesetzt werden, damit die freie Arztwahl
auch im Abschiebegewahrsam endlich gewährleistet wird." Der überarbeitete
Erlass soll Gössner zufolge dann in der Innendeputation debattiert werden.
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