DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

Bremen, 19. Januar 2010

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Passersatzpapier-Affäre –
Keine geeigneten Konsequenzen der Innenbehörde in Sicht

 

In der heutigen Sitzung der Innendeputation trafen das Verfahren sowie der Bericht der Innenbehörde zur Passersatzpapierbeschaffung für abgelehnte Asylbewerber auf scharfe Kritik. Das Verwaltungsgericht Bremen hatte kürzlich in zwei Fällen die Praktiken der Passersatzpapierbeschaffung missbilligt und deren Rechtsstaatlichkeit in Zweifel gezogen. Das Gericht, das aus diesem Grunde zwei Abschiebeverfahren stoppte, spricht in diesem Zusammenhang von Ungereimtheiten, undurchsichtigen Verfahren und sogar vom Verdacht auf Bestechung.

 

Wie Rolf Gössner, parteiloser Deputierter der Fraktion DIE LINKE, berichtet, wurde die Kritik an dieser Praxis von Innensenator Ulrich Mäurer relativiert. Das Verfahren, die Staats-angehörigkeit von abgelehnten Asylbewerbern, die keine Papiere besitzen, feststellen zu lassen und für sie Passersatzpapiere zu beschaffen, gestalte sich Mäurer zufolge bei bestimmten afrikanischen Staaten äußert schwierig. Der Innensenator konnte während der Deputationssitzung keine konkreten Konsequenzen nennen, die er aus den Urteilen des Verwaltungsgerichts zu ziehen gedenkt.

 

Rolf Gössner: „Senator Mäurer ist offenbar nicht gewillt, mit der bisherigen Verwaltungs-praxis gründlich zu brechen. Die Innenbehörde ist aber gefordert, aus den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts geeignete Konsequenzen zu ziehen und zu gewährleisten, dass die Verfahren bei der Herkunftsfeststellung und Passersatzpapierbeschaffung ab sofort rechtsstaatlich einwandfrei vonstatten gehen.“

 

Es führe kein Weg daran vorbei, so Gössner weiter, „dass alle Abschiebefälle ausgesetzt werden, in denen Migranten möglicherweise nicht autorisierten Kommissionen vorgeführt und Passersatzpapiere rechtswidrig beschafft wurden.“ Gleiches gelte für frühere und künftige Fälle, für die dubiose Methoden nicht ausgeschlossen werden können. Es reiche jedenfalls nicht aus, dass der Innensenator lediglich auf Verfahrensschwierigkeiten verweist, Akten überprüft und ansonsten die Verantwortung auf andere Bundesländer oder die Bundespolizei abwälzt, die Bremen Amtshilfe leisten. „Die Innenbehörde steht jetzt in der Pflicht, den betroffenen Migranten aus Bremen ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren zu gewährleisten“, bekräftigt Gössner. Im Übrigen wäre es nach Auffassung des Deputierten „sinnvoller und humaner, wenn die betroffenen Migranten hierzulande eine sichere Aufenthaltsperspektive erhalten, statt sie in hoch problematische Staaten abzuschieben, aus denen sie womöglich gar nicht stammen und in denen sie keine ausreichende Lebensperspektive haben“.