Verwaltungsgerichtsverfahren
Dr. Rolf Gössner ./. Bundesamt für Verfassungsschutz / Bundesrepublik Deutschland
Von 1970 bis Ende 2008 vier Jahrzehnte lang unter Dauerbeobachtung des Inlandsgeheimdienstes. 15 Jahre Verfahrensdauer durch alle drei Instanzen. Rechtskräftiger Erfolg Ende 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Rolf Gössner wurde nachweislich seit 1970, also 38 Jahre lang vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet und registiert. 1996 hat er aufgrund eines Auskunftsantrags und eines Dossiers des BfV zum ersten Mal davon erfahren; seitdem gibt es mehrere „Sünden-Register“.
2005 hat er eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland bzw. das BfV eingereicht (Klagebegründung vom Februar 2006). Dabei geht es um eine vollständige Einsicht in die Personenakte, die seit 1970 über den Kläger geführt wird sowie um die Feststellung der Rechtswidrigkeit der vier Jahrzehnte andauernden Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst
Kurz nach dem ersten Bekanntwerden 1996 hatte diese Affäre erhebliche öffentliche Reaktionen hervorgerufen. Der Verband Deutscher Schriftsteller, die IG Medien, die Deutsche Journalisten-Union, Juristenorganisationen, acht Bürgerrechtsgruppen sowie zahlreiche prominente Schriftsteller des deutschen P.E.N.-Zentrums hatten sich damals in Offenen Briefen an das BfV gewandt und gegen die geheimdienstliche Erfassung ihres Kollegen protestiert; auch der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben sich mit seinem Fall befasst – allerdings ohne Ergebnis. Die Beobachtung ging jedenfalls weiter, auch unter der rot-grünen Regierungskoalition, und dauert nachweislich bis Ende 2008 an. Der Vorstand der Internationalen Liga für Menschenrechte forderte im Februar 2006 das Bundesamt für Verfassungsschutz und die für den Inlandsgeheimdienst verantwortliche Bundesregierung auf, die Überwachung ihres Präsidenten unverzüglich einzustellen und ihm gegenüber sämtliche erfassten Daten offen zulegen. Dem schlossen sich im März 2006 die "Neue Richtervereinigung" (NRV) auf ihrer Bundesmitgliederversammlung sowie die Liga-Mitgliederversammlung an.
Kurz vor dem ersten
Verhandlungstermin im „Klageverfahren Dr. Gössner gegen Bundesrepublik
Deutschland“ am 20.11.2008 vor dem Verwaltungsgericht Köln
teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Gericht überraschend mit,
„... dass die Beobachtung des Klägers – nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz – eingestellt worden ist. Die hier zum Kläger erfassten Daten werden ab sofort gesperrt. Von der Löschung der Daten wird – trotz ihrer Löschungsreife – insbesondere wegen der anhängigen Auskunftsklageverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren abgesehen.“
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln dauerte in erster Instanz über fünf Jahre. Die Personenakte 1970 bis 2007 ist dem Kläger inzwischen zugänglich gemacht worden - allerdings mit zum großen Teil geschwärzten und entfernten Passagen und Seiten aufgrund einer Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums: Aus Gründen des Staatswohls, des Quellenschutzes und der Ausforschungsgefahr werden große Teile der Akte geheimgehalten. Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem geheimen "In-camera-Verfahren" die Sperrerklärung bezüglich des Aktenteils seit 2000 überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Geheimhaltung hinsichtlich der Aktenteile 2000 bis 2007 weiter aufrechterhalten werden müsse.
Am 3.02.2011 hat das Verwaltungsgericht Köln sein Urteil gefällt und die gesamte Überwachung von Rolf Gössner von Anfang an für unverhältnismäßig und rechtswidrig eingestuft.
Die Bundesrepublik/das Bundesamt für Verfassungsschutz beantragt die Berufung, die Ende 2015 vom Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) zugelassen wird. Im März 2018 erging das Urteil des OVG NRW, das das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln voll bestätigte und die jahrzehntelange Überwachung von Anfang für grundrechtswidrig und unverhältnismäßig erklärte.
Dagegen legt die Bundesregierung Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, das Ende 2020 nach insgesamt 15 Jahren Verfahrensdauer die Revision rechtskräftig zurückgeweist. Damit ist dieses Verfahren endgültig abgeschlossen und rechtskräftig gerichtlich festgestellt, dass die vier Jahrzehnte lange Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz von Anfang an unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war.
"Choices"-Interview mit Rolf Gössner: "Der Verfassungsschutz betreibt ideologische Gesinnungskontrolle". Über geheime Mittel und Strukturen, Skandale und politische Tendenzen des Inlandsgeheimdienstes "Verfassungsschutz" als kaum kontrollierbarer Problemfall der Demokratie, in: CHOICES. Kultur.Kino.Köln, Nov. 2023
GERICHTSURTEILE i.S.
Überwachung von Rolf Gössner
· 1. Instanz: Urteil des
Verwaltungsgerichts Köln 3.02.2011 (VG 20 K 2331/08): https://openjur.de/u/149152.html / https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2011/20_K_2331_08urteil20110120.html
· 2. Instanz (Berufung): Urteil
Oberverwaltungsgericht NRW (Münster) 13.03.2018 (OVG 16 A 906/11): http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2018/16_A_906_11_Urteil_20180313.html
· 3. Instanz (Revision): Urteil
Bundesverwaltungsgerichts 14.12.2020 (BVerwG 6 C 11.18): https://www.bverwg.de/141220U6C11.18.0
Ende 2020: Rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Vier Jahrzehnte „Verfassungsschutz“-Skandal rechtskräftig beendet. Nach 15 Jahren endlich Rechtssicherheit im Rechtsstreit Dr. Rolf Gössner ./. Bundesamt für Verfassungsschutz, Humanistische Union/RA Dr. Udo Kauß, Berlin 17.12.2020
Rolf Gössner gewinnt
endgültig Rechtsstreit gegen Bundesverfassungsschutz, Internationale Liga für Menschenrechte, Berlin 17.12.2020
Jahrzehntelange Überwachung Rolf Gössners durch den 'Verfassungsschutz’ war rechtswidrig – LINKE begrüßt Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft, Bremen 22.12.2020
2018: Erfolgreiches Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Münster/NRW
Oberverwaltungsgericht liest
Bundesverfassungsschutz die Leviten – im Überwachungsfall Dr. Gössner
legt beklagte Bundesregierung Revision gegen Berufungsurteil ein - immer noch keine Rechtssicherheit.
Pressemitteilung von RA Dr. Udo Kauß (Freiburg) vom 12.06.2018. Hintergrund des Verfahrens
Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen v. 13.03.2018: Langzeitbeobachtung von Rolf Gössner ist unverhältnismäßig und grundrechtswidrig. Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2011 wird bestätigt.
Zum Hintergrund des Verfahrens / Persönl. Prozesserklärung Rolf Gössners /
Presseerklärung OVG NRW / Mitteilung von RA Dr. Udo Kauß / Medienecho / Conrad Taler: Schlapphüte in
Bedrängnis
"Ich nenne das inquisitorisch"/„Die kennen mich über 40 Jahre“ Rolf Gössner ist einer der bekanntesten Geheimdienstkritiker der Republik. Seit 1970 wurde er selbst überwacht. Der Bürgerrechtler, Jurist und Publizist wurde 38 Jahre vom Verfassungsschutz als vermeintlicher Unterstützer von Linksextremisten überwacht. taz-Gespräch über Vorverurteilung, unbekannte Spitzel und die Frage, ob man sich sein Leben zurückholen kann, taz am Wochenende vom 14./15.04.2018.
Berufung zugelassen: Nach fast fünf Jahren in die nächste Runde
Internationale Liga für Menschenrechte 4.11.2015 / taz-nord 30.12.2015
Verfahren des Bürgerrechtlers Rolf Gössner wird neu verhandelt:
Zehn Jahre ohne Rechtssicherheit
BERLIN. (hpd) Nach fast fünf Jahren hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Ende 2015 die Berufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein Urteil aus Februar 2011 zugelassen. Damals wurde die geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nach einem fünfjährigen Verfahren durch das Verwaltungsgericht Köln für unverhältnismäßig und von Anfang an (grund)rechtswidrig erklärt... http://hpd.de/artikel/12375
Etappensieg für Spähbehörde. Verfahren um Dauerüberwachung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner wird neu aufgerollt. Grundrechtekomitee erneuert Solidarität https://www.jungewelt.de/2015/11-05/016.php
2011: Erfolgreiches Urteil in erster Instanz des Verwaltungsgerichts Köln
Fast vier Jahrzehnte andauernde Beobachtung und Registrierung durch den "Verfassungsschutz".
Verwaltungsgericht Köln erklärt Rolf Gössners Dauerüberwachung
im Februar 2011 für von Anfang an unverhältnismäßig und grundrechtswidrig.
Ein bespitzeltes Leben.
Rolf
Gössner vier Jahrzehnte unter geheimdienstlicher
Dauerüberwachung. 11. Dez. 2014 von Katharina Nocun
– 3.250 mal
gelesen (06.01.2015). Direktlink:
http://blog.campact.de/2014/12/ein-bespitzeltes-leben-rolf-goessner-ueber-vier-jahrzehnte-unter-dauerueberwachung/
Achtunddreißig Jahre überwacht.
ZEIT-Gespräch mit dem Bremer Juristen
Rolf Gössner, den der Verfassungsschutz seit 1970 bespitzelt hat, in: DIE ZEIT
09.02.12, S. 21 http://www.zeit.de/2012/07/Interview-Goessner
Hintergrundinformationen zur Überwachungs- und Verfahrensgeschichte
Aus der Sicht des Betroffenen:
1. "Ossietzky" Nr. 22 v. 30.10.2010:
Die Akte Gössner und andere Geheimdienst-Geheimnisse: „Verfassungsschutz in
Aktion“ (Stand: während des Verfahrens vor Urteil)
2. Rechtsstaatswidrige Dauerüberwachung: Vier Jahrzehnte unter geheimdienstlicher Beobachtung des Verfassungsschutzes (Neufassung nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts)
3. Vierzig Jahre Grundrechtsbruch. Geheimdienstliche Dauerüberwachung eines Publizisten und Bürgerrechtlers durch den Verfassungsschutz, in: Dähn/Hütter/Nitz (Hg.), Grenzenlose Medien. Gegen-Öffentlichkeit. Dokumentation der 8. Linken Medienakademie (LiMa) 2011, Hamburg (VSA) 2012, S. 104 ff. (ISBN 978-3-89965-469-1)
Demokrat. Also Verfassungsfeind? In: OSSIETZKY Nr. 7 v. 23.03.2013; SCHATTENBLICK 13.04.2013
Rolf Gössner: „Der Verfassungsschutz hat sich meines Lebens bemächtigt“,
in: Die Macht der Geheimdienste (4) von Sonja Bettel, Radiokolleg von
oe1.ORF.at (Österreichischer Rundfunk) 22.05.2014, 9:05 Uhr
Bürgerrechte: Ein bespitzeltes Leben. Rolf Gössner über vier Jahrzehnte unter Dauerüberwachung, in: CAMPACT.de (blog.campact.de)-Demokratie in Aktion 11.12.2014: http://blog.campact.de/2014/12/ein-bespitzeltes-leben-rolf-goessner-ueber-vier-jahrzehnte-unter-dauerueberwachung/
Urteil gegen Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2011
Gössner, Datenschutz besiegt
„Verfassungsschutz“, in: OSSIETZKY Nr. 2/2012 v. 21.01.2012, S. 60 ff.; NEUE
RHEINISCHE ZEITUNG v. 1.02.2012 mit Ankündigung der Verleihung des Kölner
Karlspreises 2012 an Rolf Gössner. Link:
Dokus i.S. Klage/Urteil ./. Bundesamt f. Verfassungsschutz
2021
Medienecho auf rechtskräftiges Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts (12/2020) im Verfahren Dr. Gössner ./. Bundesamt für Verfassungsschutz
VER.DI-PUBLIK: Geheimdienst-Kritiker gewinnt in letzter Instanz, in: ver.di-publik 1/2021
Rüdiger Dammann, Die Verfassung und ihre Feinde. Zum rechtskräftigem Urteil des Bundesverwaltungsgericht im Verfahren Dr. Gössner gegen Bundesamt
für Verfassungsschutz, in: OSSIETZKY Nr. 1/2021
Eckhard Stengel, „Handgreiflich
unangemessen“. Der Verfassungsschutz hat fast 40 Jahre lang rechtswidrig einen
linken Publizisten aus Bremen überwacht,
FRANKFURTER RUNDSCHAU 30./31.03.2021
Kommentar von Eckhard Stengel, Fall Gössner: Jedes Maß verloren, FRANKFURTER RUNDSCHAU 30.03.2021
BADISCHE ZEITUNG: Eckhard Stengel, Anwalt jahrelang zu
Unrecht beobachtet, 30.03.2021 https://www.badische-zeitung.de/anwalt-jahrelang-zu-unrecht-beobachtet--200960711.html
NOZ-NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG: Eckhard Stengel,
Jahrzehntelang zu Unrecht überwacht. Bundesverwaltungsgericht rügt Beobachtung
des Anwalts Rolf Gössner durch Verfassungsschutz, 30.03.2021
JUNGE WELT: Markus Bernhardt, Inlandsgeheimdienst: Außer
Kontrolle. … Urteilsbegründung im Fall Gössner, jW 10./11.04.2021: https://www.jungewelt.de/artikel/400229.inlandsgeheimdienst-au%C3%9Fer-kontrolle.html
NEUES DEUTSCHLAND: Peter Nowak, Geheimdienst spitzelt
weiter. Trotz juristischer Erfolge werden Linke noch immer überwacht, nd
14.04.2021: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1150744.verfassungsschutz-und-linke-geheimdienst-spitzelt-weiter.html
UNSERE ZEIT: Ralf Hohmann, Spitzel haben verloren. Die
Überwachung Rolf Gössners war rechtswidrig, UZ 9.04.2021: https://www.unsere-zeit.de/spitzel-haben-verloren-144482/
DATENSCHUTZ-NACHRICHTEN: BVerwG. Rolf Gössner nach 40 Jahren
BfV-Beobachtung höchstrichterlich rehabilitiert, DANA 1/2021, S. 60.
BECK-AKTUELL/HEUTE IM
RECHT/NJW: Jahrzehntelange Beobachtung eines Juristen durch Verfassungsschutz
rechtswidrig, 18.03.2021:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverwg-rechtswidrige-beobachtung-goessner-verfassungsschutz
RADIO DREYECKLAND: Verfassungsschutzskandal - wieder einer: Überwachung, um nach Gründen für eine Überwachung zu suchen - 38 lange Jahre. Interview mit RA Dr. Udo Kauß, Freiburg, RDL 20.04.2021: https://rdl.de/beitrag/berwachung-um-nach-gr-nden-f-r-eine-berwachung-zu-suchen-38-lange-jahre
ANTIFA-Magazin der VVN-BdA für antifaschistische Politik und
Kultur: Der Bremer Anwalt
und Publizist Rolf Gössner hat Ende März eine öffentliche Entschuldigung »aus
berufenem Munde« für seine jahrzehntelange und rechtswidrige Überwachung durch
den Verfassungsschutz gefordert, 25.05.2021: https://antifa.vvn-bda.de/2021/05/25/zwoelf-jahre-geklagt/
Joerg Helge Wagner, Rolf Gössner will mehr als seine Akte. Bremer Anwalt will Verfassungsschutz kappen, in: Weser-Kurier/Kurier am Sonntag 23.05.2021
Arroganz der Macht statt politischer Konsequenzen aus Geheimdienstskandal". Pressemitteilung (26.05.2021) von MdB Ulla Jelpke, Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag zur Antwort der Bundesregierung auf die Kl. Anfrage der Fraktion zum rechtskräftigen Ende der Überwachungs- und Verfahrensgeschichte von Rolf Gössner
DIE ROTE HILFE 3/2021 (ZEITUNG DER ROTEN HILFE E.V.): Ulla
Jelpke, VS vs. Rolf Gössner. Der Jurist Rolf Gössner wurde fast 40 Jahre zu
Unrecht vom Geheimdienst bespitzelt – Konsequenzen daraus will die
Bundesregierung nicht ziehen, in: https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-zeitung
TELEPOLIS: Peter Nowak, 38 Jahre unrechtmäßig bespitzelt und
überwacht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein persönlicher Erfolg
für Rolf Gössner, aber es stellt die Verfolgung von Linken nicht infrage,
09.04.2021: https://www.heise.de/tp/features/38-Jahre-unrechtmaessig-bespitzelt-und-ueberwacht-6009726.html
STERN-PLUS: Verfassungsschutz-Skandal: Herr Gössner, Sie
wurden fast 40 Jahre zu Unrecht vom Verfassungsschutz überwacht. Macht das
nicht paranoid? Fast 40 Jahre wurde Rolf Gössner vom Verfassungsschutz bespitzelt
– zu Unrecht, wie ein Gericht kürzlich urteilte. Auf eine Entschuldigung wartet
er bis heute. Von Kerstin Herrnkind, stern-plus 23.04.2021: https://www.stern.de/p/plus/gesellschaft/verfassungsschutz--rolf-goessner-wurde-40-jahre-zu-unrecht-bespitzelt-30489614.html
OSSIETZKY. Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft
Nr. 11/2021: Bemerkungen: Arroganz der Macht (Ulla Jelpke): https://www.ossietzky.net/rubrik/bemerkungen/?ausgabe=2021-11
Heribert Prantl, Warum der Verfassungsschutz aufgelöst werden sollte, in: Prantls Blick, SÜDDEUTSCHE ZEITUNG 13.06.2021, darin: Von Heinemann bis Gössner
RA Dr. Udo Kauß: Gerichtlicher Erfolg für Grund- und
Freiheitsrechte – 38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht ohne politische
und rechtliche Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“ bleiben! Begründung des
Revisionsurteils des Bundesverwaltungsgerichts (Leipzig) in der Verwaltungsstreitsache
Dr. Rolf Gössner . /. Bundesamt für Verfassungsschutz liegt inzwischen vor
(BVerwG 6 C 11.18 vom 14.12.2020); https://www.bverwg.de/141220U6C11.18.0),
Freiburg/Bremen 8.04.2021.
FRAKTION DIE LINKE IM BUNDESTAG: "Arroganz der Macht
statt politischer Konsequenzen aus Geheimdienstskandal". Pressemitteilung
von MdB Ulla Jelpke, Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag: https://www.ulla-jelpke.de/2021/05/arroganz-der-macht-statt-politischer-konsequenzen-aus-geheimdienstskandal/
TELEPOLIS: Peter Nowak, 38 Jahre unrechtmäßig bespitzelt und
überwacht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein persönlicher Erfolg
für Rolf Gössner, aber es stellt die Verfolgung von Linken nicht infrage,
09.04.2021: https://www.heise.de/tp/features/38-Jahre-unrechtmaessig-bespitzelt-und-ueberwacht-6009726.html
ETHECON-intern: Ehrenmitglied Rolf
Gössner: Sieg gegen den Verfassungsschutz, Nr. 1/2021 (Februar)
AKTION FREIHEIT STATT ANGST: Wo bleiben die Konsequenzen für
den „Verfassungsschutz“? Urteilsbegründung nach 40 Jahren Überwachung liegt
vor, 19.04.2021: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7615-20210419-wo-bleiben-die-konsequenzen-fuer-den-verfassungsschutz.htm
SCHARF LINKS: Gerichtlicher Erfolg für Grund- und
Freiheitsrechte – 38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht ohne politische
und rechtliche Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“ bleiben! Begründung des
Revisionsurteils des Bundesverwaltungsgerichts in der Verwaltungsstreitsache
Dr. Rolf Gössner . /. Bundesamt für Verfassungsschutz liegt inzwischen vor
(BVerwG 6 C 11.18 v. 14.12.2020). PM von RA Dr. Udo Kauß, Freiburg, 08.04.2021.
http://www.scharf-links.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=77010&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=e83ddcf3d0
Eckard Stengel, Alles unter Kontrolle. 38 Jahre lang
wurde der parteilose Bremer Anwalt und Autor Rolf Gössner rechtswidrig vom
Verfassungsschutz überwacht, in: Eckhard Stengel, Bremer Rundschau. Bremen und
Bremerhaven seit 1989 aus Sicht eines Zeitungskorrespondenten, Kellner-Verlag,
Bremen 2021, S. 157 ff.
2020
Klaus Wolschner, VS-Kritiker Gössner
rehabilitiert. Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Publizist 38 Jahr
lang zu Unrecht bespitzelt wurde, in: taz – DIE TAGESZEITUNG 18.12.2020: https://taz.de/Verfassungsschutzkritiker-rehabilitiert/!5739734/
Markus Bernhardt, Permanente Beobachtung.
Sieg gegen Inlandsgeheimdienst. Bundesverwaltungsgericht urteilt im Fall
Gössner, in: JUNGE WELT 18.12.2020: https://www.jungewelt.de/artikel/392769.permanente-beobachtung-sieg-gegen-inlandsgeheimdienst.html
Eckhard Stengel, Rolf Gössner besiegt den
Verfassungsschutz, in: M – MENSCHEN MACHEN MEDIEN 17.12.2020: https://mmm.verdi.de/recht/rolf-goessner-besiegt-den-verfassungsschutz-70367
Eckhard Stengel, Menschenrechtler unter
Dauerbeobachtung, in: RHEINPFALZ 17.12.2020: https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-menschenrechtler-unter-dauerbeobachtung-_arid,5147040.html?reduced=true
Eckhard Stengel, Verfassungsschutz:
Dauerbeobachtung unverhältnismäßig, in: RHEINPFALZ 18.12.2020.
Dirk Farke, Ein Lehrstück in Staatskunde.
Der Jurist Rolf Gössner gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den
Inlandsgeheimdienst, in: NEUES DEUTSCHLAND 22.12.2020: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1146064.rolf-goessner-ein-lehrstueck-in-staatskunde.html
·
Rundfunk
RADIO DREYECKLAND (RDL/Freiburg): Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts: Rolf Gössner wurde 38 Jahre lang
rechtswidrig vom Verfassungsschutz beobachtet, Interview mit seinem
Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, in: RDL 18.12.2020
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK/MDR 23.12.2020: https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-1804.html
RADIO DREYECKLAND:
Verfassungsschutzskandal - wieder einer: Überwachung, um nach Gründen
für eine Überwachung zu suchen - 38 lange Jahre. Interview mit RA Dr. Udo Kauß,
Freiburg, RDL 20.04.2021: https://rdl.de/beitrag/berwachung-um-nach-gr-nden-f-r-eine-berwachung-zu-suchen-38-lange-jahre
·
Internetportale / Websites
AZADI 12/2020: BVerwG Leipzig: Jahrzehntelange Überwachung
von Dr. Rolf Gössner war grundrechtswidrig.
WELTEXPRESSO: Ein unglaublicher bundesrepublikanischer
Skandal um den Verfassungsschutz. Nach 15 Jahren endlich Rechtssicherheit im
Rechtsstreit Dr. Rolf Gössner ./. Bundesamt für Verfassungsschutz, in:
Weltexpresso 27.12.2020: https://weltexpresso.de/index.php/zeitgesehen/20870-ein-unglaublicher-bundesrepublikanischer-skandal-um-den-verfassungsschutz
WELTEXPRESSO: Hintergrund zur 38jährigen
Überwachungsgeschichte und zum 15jährigen Verwaltungsgerichtsverfahren, in:
Weltexpresso 27.12.2020: https://weltexpresso.de/index.php/zeitgesehen/20871-hintergrund-zur-38jaehrigen-ueberwachungsgeschichte-und-zum-15jaehrigen-verwaltungsgerichtsverfahren
DIE LINKE. Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft: Jahrzehntelange Überwachung Rolf Gössners durch den ‚Verfassungsschutz‘ war rechtswidrig – LINKE begrüßt Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes
ETHECON-intern: Ehrenmitglied Rolf
Gössner: Sieg gegen den Verfassungsschutz, Nr. 1/2021 (Februar)
EUREGIOPROJEKT FRIEDEN: Vier Jahrzehnte rechtswidrig beobachtet:
Bundesverwaltungsgericht entscheidet in letzter Instanz für Rolf Gössner, http://www.euregioprojekt-frieden.org/
HUMANISTISCHE UNION, Berlin:
Vier Jahrzehnte „Verfassungsschutz“-Skandal rechtskräftig beendet; http://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/article/vier-jahrzehnte-verfassungsschutz-skandal-rechtskraeftig-beendet/
HUMANISTISCHE UNION: Udo
Kauß / Rolf Gössner, Gerichtlicher Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte. http://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/gerichtlicher-erfolg-fuer-grund-und-freiheitsrechte/
INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE, Berlin: Rolf
Gössner gewinnt endgültig Rechtsstreit gegen Bundesverfassungsschutz: https://ilmr.de/2020/rolf-goessner-gewinnt-endgueltig-rechtsstreit-gegen-bundesverfassungsschutz
INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE: Gerichtlicher Erfolg
für Grund- und Freiheitsrechte. 38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht
ohne politische und rechtliche Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“
bleiben!
FREIHEITSFOO.de: Causa Rolf Gössner – Eine Zustandsbeschreibung der Geheimdienst-Verselbständigung in Deutschland: 38 Jahre zu Unrecht vom „Verfassungsschutz“ überwacht – 15 Jahre harter Rechtsstreit, um das schlussendlich gerichtsfest belegen zu können. https://freiheitsfoo.de/2020/12/18/causa-rolf-goessner/
SCHARF LINKS: Nach 15 Jahren endlich Rechtssicherheit im Rechtsstreit Dr. Rolf
Gössner . /. Bundesamt für Verfassungsschutz, Scharf links 17.12.2020:
http://scharf-links.org/47.0.html?&tx_ttnews[swords]=G%C3%B6ssner&tx_ttnews[tt_news]=76067&tx_ttnews[backPid]=65&cHash=30137cb4cf
SCHARF LINKS: Gerichtlicher Erfolg für Grund- und
Freiheitsrechte – 38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht ohne politische
und rechtliche Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“ bleiben! Begründung des
Revisionsurteils des Bundesverwaltungsgerichts in der Verwaltungsstreitsache
Dr. Rolf Gössner . /. Bundesamt für Verfassungsschutz liegt inzwischen vor
(BVerwG 6 C 11.18 v. 14.12.2020). PM von RA Dr. Udo Kauß, Freiburg, 08.04.2021.
http://www.scharf-links.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=77010&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=e83ddcf3d0
BUXTUS-STIFTUNG
/ FRITZ-BAUER-FORUM: Gerichtlicher
Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte: https://www.fritz-bauer-forum.de/gerichtlicher-erfolg-fuer-grund-und-freiheitsrechte/
WIKIPEDIA:
Liste der Geheimdienst-Affären Deutschlands, in: Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Geheimdienst-Aff%C3%A4ren_Deutschlands
·
Pressemitteilungen
RA Dr. Udo Kauß: Vier Jahrzehnte „Verfassungsschutz“-Skandal
rechtskräftig beendet. Nach 15 Jahren endlich Rechtssicherheit im Rechtsstreit Dr.
Rolf Gössner . /. Bundesamt für Verfassungsschutz, Freiburg 17.12.2020.
RA Dr. Udo Kauß: Gerichtlicher Erfolg für Grund- und
Freiheitsrechte – 38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht ohne politische
und rechtliche Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“ bleiben! Begründung des
Revisionsurteils des Bundesverwaltungsgerichts (Leipzig) in der Verwaltungsstreitsache
Dr. Rolf Gössner . /. Bundesamt für Verfassungsschutz liegt inzwischen vor
(BVerwG 6 C 11.18 vom 14.12.2020);
Freiburg/Bremen 8.04.2021.
2018
Zum OVG-Berufungsurteil i.S. Gössner gg
Bundesamt für Verfassungsschutz
Benno Schirrmeister, Spitzel wollen
spitzeln. Berufung im Fall Rolf Gössner, in: taz am wochenende - DIE
TAGESZEITUNG v. 10/11.03.2018: http://www.taz.de/Archiv-Suche/!5487849&s=Benno%2BSchirrmeister&SuchRahmen=Print/
Oberverwaltungsgericht NRW: Langzeitüberwachung
durch Verfassungsschutz rechtswidrig, in: JUSTIZ-ONLINE (NRW-Justiz im
Internet) 13.03.2018: http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_180313/index.php
Benno Schirrmeister, Lebenslänglich
überwacht. Urteil gegen den Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz hat den
Menschenrechtler Rolf Gössner 38 Jahre lang ausgespäht. Ein Gericht befand das
Vorgehen jetzt für rechtswidrig, in: taz - DIE TAGESZEITUNG v. 14.03.2018: http://www.taz.de/!5491527/
Kommentar von Benno Schirrmeister:
Geheimdienste sind undemokratisch. 28 Jahre unrechtmäßige VS-Beobachtung, in: taz
- DIE TAGESZEITUNG v. 14.03.2018: http://www.taz.de/!5489016/
EPD, Gericht: Langzeitüberwachung von Rechtsanwalt rechtswidrig, in: CHRISMON. Das evangelische Magazin v. 14.03.2018: https://chrismon.evangelisch.de/nachrichten/38206/gericht-langzeitueberwachung-von-rechtsanwalt-rechtswidrig
Markus Kompa, Geheimdienst-Zar aus dem
Finanzamt, in: TELEPOLIS 14.03.2018: https://www.heise.de/tp/news/Geheimdienst-Zar-aus-dem-Finanzamt-3995000.html
Constanze Weinberg, 30 Jahre
Dauerüberwachung. Nicht in der DDR, sondern in der Bundesrepublik, in:
WELTEXPRESSO v. 14.03.2018: https://weltexpresso.de/index.php/zeitgesehen/12446-40-jahre-dauerueberwachung
Constanze Weinberg, Klatsche für Verfassungsschutz. Dauerüberwachung erneut für rechtswidrig erklärt, in: WELTEXPRESSO v. 14.03.2018: https://weltexpresso.de/index.php/zeitgesehen/12472-schwere-schlappe-fuer-schlapphuete
Verfassungsschutz beobachtete Juristen über 30 Jahre. Langzeitüberwachung von Anwalt rechtswidrig, in: LTO LEGAL-TRIBUNE-ONLINE v. 14.03.2018
Urteil im Verfahren über die Überwachung von Rolf Gössner: „Ein Urteil,
das geeignet ist, Geschichte zu schreiben“. Radio-Gespräch mit Udo Kauß, dem
Anwalt von Rolf Gössner, in: RADIO DREYECKLAND 102,3 mhz v. 14.03.2018: https://rdl.de/beitrag/ein-urteil-das-geeignet-ist-geschichte-zu-schreiben
EPD, Langzeitüberwachung durch
Verfassungsschutz rechtswidrig, in: FRANKFURTER RUNDSCHAU v. 15.03.2018, S. 8.
Benno Schirrmeister (aus Münster),
Verfassungsschützer verstoßen gegen Verfassung. Rechtswidrig, unverhältnismäßig
und anlasslos war die jahrzehntelange Überwachung des Bremer Menschenrechtsanwalts
Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht
Münster bestätigt, in: taz nord - DIE TAGESZEITUNG v. 15.03.2018, S. 21: http://www.taz.de/!5489018/
Aert van Riel, Etappenerfolg gegen Geheimdienst. Oberverwaltungsgericht: Bespitzelung des Anwalts Rolf Gössner war rechtswidrig, in: NEUES DEUTSCHLAND v. 15.03.2018: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1082416.rolf-goessner-etappenerfolg-gegen-geheimdienst.html
An inquisitorische Verfahren erinnert“. Auszüge aus der Persönlichen Erklärung von Rolf Gössner vor dem Oberverwaltungsgericht, in: JUNGE WELT 15.03.2018: https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/329093.an-inquisitorische-verfahren-erinnert.htm
Eckhard
Stengel, Erneuter Prozesssieg gegen Geheimdienst, in: M – MENSCHEN MACHEN MEDIEN
v. 15.03.2018: https://mmm.verdi.de/recht/erneuter-prozesssieg-gegen-geheimdienst-49417
Ders., Fast 40
Jahre zu Unrecht überwacht. OVG Münster: Verfassungsschutz durfte Menschenrechtler
Gössner nicht beobachten, in: NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG 15.03.2018
Ders., Fast 40
Jahre zu Unrecht überwacht. OVG Münster: Verfassungsschutz durfte Menschenrechtler
Gössner nicht beobachten, in: DELMENHORSTER KREISBLATT v. 15.03.2018
Ders., Fast
vier Jahrzehnte zu Unrecht beobachtet. Hintergrund: Verfassungsschutz
überwachte Menschenrechtler Gössner, in: KÖLNER STADT-ANZEIGER 15.03.2018
Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz erneut für rechtswidrig erklärt, in: HUMANISTISCHER PRESSEDIENST v. 15.03.2018: https://hpd.de/artikel/langzeitueberwachung-durch-verfassungsschutz-erneut-fuer-rechtswidrig-erklaert-15374
Verwaltungsgerichtsverfahren Dr. Rolf Gössner ./. Bundesamt für Verfassungsschutz, in: LABOUR.NET Germany v. 15.03.2018
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Langzeitüberwachung von Rolf Gössner durch Verfassungsschutz war und ist rechtswidrig, in: DIE DATENSCHÜTZER RHEIN-MAIN v. 15.03.2018
38 Jahre
rechtswidrig vom Verfassungsschutz überwacht, in: RADIO UTOPIE v. 15.03.2018
Markus Bernhardt, Später Sieg über Geheimdienst. Gerichtsurteil: Bürgerrechtler Rolf Gössner setzt sich erneut erfolgreich gegen jahrzehntelange Bespitzelung durch den Verfassungsschutz zu Wehr, in: JUNGE WELT v. 16.03.2018: https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/329092.sp%C3%A4ter-sieg-%C3%BCber-geheimdienst
Rüdiger Holtmann, Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig, in: MÜNSTER JOURNAL 16.03.2018: https://muenster-journal.de/2018/03/langzeitueberwachung-durch-verfassungsschutz-rechtswidrig/
Benno Schirrmeister,
Spitzel-Amt unterliegt. Dauerüberwachung von Anwalt war rechtswidrig, in: taz nord - DIE TAGESZEITUNG v.
17./18.03.2018: http://www.taz.de/!5489280/
Heinrich Schmitz, Der Fall Gössner – Ein Verfassungsschutzskandal ohne Ende, in: K – DIE KOLUMNISTEN v. 17.03.2018: https://diekolumnisten.de/2018/03/17/der-fall-goessner-ein-verfassungschutzskandal-ohne-ende/
Markus
Ströhlein, „40 Jahre Grundrechtsbruch“, Small Talk mit Rolf Gössner,
Rechtsanwalt und Publizist, über seinen Prozess gegen den Verfassungsschutz,
in: JUNGLE WORLD v. 22.03.2018, S. 20: https://jungle.world/index.php/artikel/2018/12/40-jahre-lang-grundrechtsbruch
Conrad Taler,
Schlapphüte in Bedrängnis. Zum OVG-Urteil in Sachen Dr. Gössner gegen Bundesamt
für Verfassungsschutz, in: OSSIETZKY Nr. 6/2018 (23.03.2018): www.ossietzky.net/6-2018&textfile=4309
Polizei im
Kopf. Von wegen Verfassungsfeind: Vier Jahrzehnte lang stand der
Menschenrechtsaktivist Rolf Gössner unter staatlicher Überwachung – ohne
Anhaltspunkte. Sein Anwalt Udo Kauß ist überzeugt: Verfassungsschutz und
V-Leute gehören abgeschafft, Interview von Mih Schredle, in:
KONTEXT-Wochenzeitung v. 24.03.2018, S. 2: https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/364/polizei-im-kopf-4990.html
Eckhard
Stengel, Jahrzehntelang zu Unrecht überwacht. Menschenrechtler Rolf Gössner
gewinnt Berufungsprozess, in: VER.DI-PUBLIK 3/2018, S. 11: https://publik.verdi.de/2018/ausgabe-03/gesellschaft/politik/seiten-10-11/A6
Oberwaltungsgericht
NRW: Jahrzehntelange Überwachung von Rolf Gössner durch Verfassungs“schutz“ war
rechtswidrig! In: AZADI 3/2018, S. 12.
Überwachtes
Leben. Wie Rolf Gössner damit umgeht, dass er 38 Jahre im Visier des Verfassungsschutzes
war. „Es kann alles zum Vorwurf werden, das Tun und das Unterlassen, das
Geschriebene und das Ungeschriebene“. Warum ihn das wohl niemals loslassen
wird, in: taz am Wochenende - DIE TAGESZEITUNG v. 14./15.04.2018, S.
20-22: http://www.taz.de/!5495874/
Ich nenne das inquisitorisch“. Ein Gespräch über Vorverurteilung, unbekannte Spitzel und die Frage, wie man sich sein Leben zurückholen kann, in: taz am Wochenende - DIE TAGESZEITUNG v. 14./15.04.2018, S. 20-22: http://www.taz.de/!5495874/
Kritiker über Verfassungsschutz: „Die kennen mich über 40 Jahre“. Rolf
Gössner ist einer der bekanntesten Geheimdienstkritiker der Republik. Seit 1970
wurde er selbst überwacht. Ein Gespräch (von Benno Schirrmeister. taz am
Wochenende - DIE TAGESZEITUNG v. 14./15.04.2018, S. 20-22: http://www.taz.de/!5495874/
Ausgespäht. Heute wechselnd bewölkt bei
Tagestemperaturen von bis zu 13 Grad im Süden und bis zu 2 Grad im Norden.
Sonnenschein ab sofort und für immer in Bremen. Dort wohnt der Menschenrechtsanwalt
Rolf Gössner, über den wir gestern in einer Teilauflage berichtet hatten. 38
Jahre lang beobachtete ihn der Verfassungsschutz. Dagegen prozessierte er seit
2006 zunächst am Verwaltungsgericht Köln und am Dienstag in der nächsten
Instanz in Münster. Die Entscheidung fiel erst nach Redaktionsschluss und sei
hiermit nachgereicht: Die Überwachung war von Anfang an rechtswidrig und
unverhältnismäßig, in: taz - DIE TAGESZEITUNG v. 15.04.2018: http://www.taz.de/!5489022/
Hal Faber, Was war. Was wird. WTF: Weltgeschichte als Tragödie und Farce. Zu Rolf Gössner VS-Überwachung und Leserkommentare, in: HEISE.online 15.04.2018
Verfassungsschutz gibt keine Ruhe, in: VER.DI-PUBLIK 5/2018, S. 10 f.: https://publik.verdi.de/2018/ausgabe-05/gesellschaft/politik/seiten-10-11/kurznachrichte
Markus Bernhardt, Staat lässt nicht locker. Rolf Gössner gegen die Bundesrepublik Deutschland geht in die dritte Runde, in: JUNGE WELT v. 13.06.2018: https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/334042.staat-l%C3%A4sst-nicht-locker.html
Nach mehr als
zwölf Jahren in die dritte Runde, in: HUMANISTISCHER PRESSEDIENST 13.06.2018: https://hpd.de/artikel/nach-mehr-zwoelf-jahren-dritte-runde-15693
2013
Rede anlässlich der Verleihung des Bremer Kultur- und Friedenspreises 2013 am 2. März 2013, in: Villa Ichon (Hg.), XVIII Reden in der Villa Ichon 2012/2013, Bremen 2013, S. 27 ff. www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18835
Demokrat. Also Verfassungsfeind? In: OSSIETZKY Nr. 7 v. 23.03.2013 - www.ossietzky.net/7-2013&textfile=2225 ; SCHATTENBLICK 13.04.2013: www.schattenblick.de/infopool/medien/altern/ossie748.html
Achtunddreißig Jahre überwacht (Nachdruck aus DIE ZEIT 9.02.2012), in: YoUturn. Ein Überwachungsexperiment von Christiane Mudra, Begleitheft zu einen Theaterexperiment in München, Okt. 2013
„Fremdkörper in der Demokratie“.
Rechtsanwalt Rolf Gössner über Überwachung, in: TAZ-NORD 2.11.2013, www.taz.de/!126686/
Überwachungsfall Rolf Gössner, auf: NDR-INFO, 4.11.2013, 7:38 Uhr und 10:38 Uhr, Eigenanteil je 1:15 Min.
Bringmann, Überwachung eines Bürgerrechtlers, in: DER FREIDENKER 7.07.2013 http://freidenker.cc/ueberwachung-eines-buergerrechtlers/8095/
Bieler, Bürgerrechtler oder
„Staatsfeind“? Der Überwachungsfall Rolf Gössner, in: DAS ARCHIV 3/2013
(Frankfurt/M.), S. 62 ff. Katalog zur
Ausstellung „Außer Kontrolle? Leben in einer überwachten Welt“ im Museum
für Kommunikation Frankfurt/M. 1.10.2013 – 23.02.2014, anschl. In Berlin. www.dgpt.org/de/heftinhalt.html&quid=11758&arid=11765
Kauß, Die Freud ist kurz, der Schmerz ist lang. Zum Ramelow-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in: KONTEXT-Wochenzeitung 16.10.2013: www.kontextwochenzeitung.de/denkbuehne/133/die-freud-ist-kurz-der-schmerz-ist-lang-1790.html
1970-2008: 38 Jahre unter Beobachtung:
Dr. Rolf Gössner im Visier des Verfassungsschutzes, in: Wer schützt die
Verfassung? Kritik zu den Verfassungsschutzbehörden und Perspektiven jenseits
der Ämter, erweiterter Tagungsband 2013, Stiftung Weiterdenken, Dresden 2013,
S. 44.
Pressemitteilungen
RA Dr. Udo Kauß: Mündliche Verhandlung in der Berufungsinstanz. Verwaltungsgerichtliches Verfahren Dr. Rolf Gössner gegen Bundesrepublik Deutschland / Bundesamt für Verfassungsschutz, Freiburg 8.03.2018: https://ilmr.de/2018/verwaltungsgerichtliches-verfahren-dr-rolf-gossner-gegen-bundesrepublik-deutschland-bundesamt-fur-verfassungsschutz
RA Dr. Udo Kauß: Verwaltungsgerichtliches Verfahren Dr. Rolf Gössner gegen Bundesrepublik Deutschland / Bundesamt für Verfassungsschutz, Freiburg 8.03.2018: https://ilmr.de/2018/verwaltungsgerichtliches-verfahren-dr-rolf-gossner-gegen-bundesrepublik-deutschland-bundesamt-fur-verfassungsschutz
38 Jahre
rechtswidrig vom Verfassungsschutz überwacht, Digitalcourage e.V. Bielefeld: https://digitalcourage.de/blog/2018/38-jahre-rechtswidrig-vom-verfassungsschutz-ueberwacht
RA Dr. Udo Kauß: Revision der Bundesregierung: Immer noch keine
Rechtssicherheit. Verwaltungsgerichtsverfahren Dr. Rolf Gössner ./. Bundesamt
für Verfassungsschutz geht nach mehr als zwölf Jahren in die dritte Runde,
Freiburg 12.06.2018: https://hpd.de/artikel/nach-mehr-zwoelf-jahren-dritte-runde-15693
2012
Düsseldorf: Geheimdienstliche Ausforschung von Dr. Rolf Gössner war
rechtswidrig, in: AZADI-Infodienst
Nr. 109 v. Jan. 2012, S. 10.
Vierzig Jahre Grundrechtsbruch. Geheimdienstliche Dauerüberwachung eines Publizisten und Bürgerrechtlers durch den Verfassungsschutz, in: Dähn/Hütter/Nitz (Hg.), Grenzenlose Medien. Gegen-Öffentlichkeit. Dokumentation der 8. Linken Medienakademie (LiMa) 2011, Hamburg (VSA) 2012, S. 104 ff.
Rechtswidrige Dauerüberwachung – der „Fall Gössner“, in: Außer Kontrolle. Texte zu Verfassungsschutz, „NSU“ und NPD-Verbot, hrg. von Linksfraktion im NRW-Landtag, Düsseldorf, Januar 2012. Download der pdf-Datei: www.linksfraktion-nrw.de/ausserkontrolle
38 Jahre rechtswidrig überwacht. Dr. Rolf Gössner wurde vom Verfassungsschutz beobachtet und referiert darüber in Neuruppin, in: RUPPINER ANZEIGER 6.01.2012, S. 6; GENERALANZEIGER (Gransee) 12.01.2012.
Datenschutz besiegt „Verfassungsschutz“, in: OSSIETZKY Nr. 2/2012 v. 21.01.2012, S. 60 ff.; NEUE RHEINISCHE ZEITUNG v. 1.02.2012 mit Ankündigung der Verleihung des Kölner Karlspreises 2012 an Rolf Gössner. Link: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17442
Achtunddreißig Jahre überwacht. Ein Gespräch mit dem Bremer Juristen Rolf Gössner, den der Verfassungsschutz seit 1970 bespitzelt hat, in: DIE ZEIT v. 09.02.2012, S. 21. http://www.zeit.de/2012/07/Interview-Goessner
Der Kampf um mehr Demokratie: Dr. Rolf Gössner, Jurist, zu Gast bei „LEUTE“ (mit Wolfgang Heim) auf SWR 1 Baden-Württemberg 30.04.2012, 10 – 12 Uhr. www.swr.de/swr1/bw/programm/leute/-/id=1895042/nid=1895042/did=9580608/8yxno/index.html
Der Kampf um mehr Demokratie: Dr. Rolf Gössner, Jurist, zu Gast bei „LEUTE NIGHT“ (mit Wolfgang Heim) auf SWR 3 vom 7.5.2012 | 17.52 Uhr: http://swrmediathek.de/tvshow.htm?show=1b67ebe0-2030-11e1-8cde-0026b975f2e6 sowie http://www.youtube.com/watch?v=Lti88tn8uHU sowie http://riesplorando.com/video/germany-news-deutschland/-dr-rolf-gssner---jurist--swr1-leute-night--swr/
Kotte,
Verfassungsschutz: Sogar Gustav Heinemann wurde bespitzelt, in: FRANKFURTER RUNDSCHAU
v. 24.01.2012. Link:
www.fr-online.de/politik/verfassungsschutz-sogar-gustav-heinemann-wurde-bespitzelt,1472596,11500712.html
Volkert, Bundesamt für Verfassungsschutz: Mit dem Linken sehen sie besser, in: SÜDDEUTSCHE ZEITUNG v. 24.01.2012. Link:http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesamt-fuer-verfassungsschutz-mit-dem-linken-sehen-sie-besser-1.1265712
Müller-Heidelberg, 40 Jahre unendliche Geschichte oder Die Unbelehrbarkeit des „Verfassungsschutzes“, in: Engelfried/Fechner/Gössner u.a., GRUNDRECHTE-REPORT 2012. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte, Fischer-Taschenbuchverlag, Frankfurt/M. 2012, S. 156 ff.
Rolf Gössner auf "PIAZZA" über die Verleihung des Kölner Karls-Preises, seine Bücher und sein neuestes e-book "Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Neonazis im Dienst des Staates", FUNKHAUS EUROPA WDR/RADIO BREMEN 13.05.2012, 13 Uhr
VG Düsseldorf: Verfassungsschutz muss Datenverarbeitung neu ordnen (Fall Gössner), DATENSCHUTZ-NACHRICHTEN DANA 1/12, S. 46f
Friedenspreis für Rolf Gössner, in: WESER-KURIER/BREMER NACHRICHTEN 9.11.2012
Zier, Der Überwachte. Anwalt der Menschenrechte: Rolf Gössner bekommt noch einen Preis, in: DIE TAGESZEITUNG taz-bremen 10./11.11.2012 www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=na&dig=2012%2F11%2F10%2Fa0117&cHash=e2abce6cf9b0c918b5ca0139209f30
2011
Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3.02.2011 iS Dr. Gössner ./. Bundesamt für Verfassungsschutz
Pressemitteilungen der Internationalen Liga für Menschenrechte vom 3.02. und vom 5.04.2011
Medienecho nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (3.02.2011)
Reaktionen von Bürgerrechtsorganisationen auf das Urteil
Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.10.2011 iS. Dr. Gössner ./. Verfassungsschutzbehörde Nordrhein-Westfalen
2008
2006 ff.
„Internationale Liga für Menschenrechte“ protestiert gegen geheimdienstliche Überwachung ihres Präsidenten. Rolf Gössner hat gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht. Liga protestiert schärfstens gegen die bürgerrechtswidrige Überwachung und fordert von der Bundesregierung die sofortige Beendigung der Beobachtung! (21. Februar 2006)
Liga-Mitgliederversammlung 2006 protestiert gegen Überwachung des Liga-Präsidenten - Rolf Gössner erneut als Präsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ wiedergewählt (07.04.2006)
Interviews: Informationsbrief des RAV 4-06
Kauß, Kontakt-Extremismus. (K)ein Recht auf Auskuft beim Verfassungsschutz? In: BÜRGERRECHTE & POLIZEI (Berlin) 3/2006, S. 40 ff.
Hilbrans, Lebenslange Feindschaft? Der Fall Gössner geht weiter, in: GRUNDRECHTE-REPORT 2007, S. 35 ff.
Hilbrans, Hoheitliche Paranoia - Neues vom Fall Rolf Gössner, Grundrechte-Report 2009
Liga, Geheimdienstliche Langzeit-Beobachtung nach 38 Jahren eingestellt, in: DIE ROTE HILFE 1/2009, S. 36 f.
Geheimdienst stoppt Beobachtung. Nach 38 Jahren endet Dauerüberwachung von Bürgerrechtler Rolf Gössner, in: GEHEIM 1/2009, S. 5.
Geheimdienstliche Langzeit-Beobachtung von Rolf Gössner mit sofortiger Wirkung eingestellt!
Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechrechte vom 18.11.2008
Klage
und Proteste zeigen Wirkung:
Nach 38jähriger Dauerüberwachung geben Bundesinnenministerium und Bundesamt für Verfassungsschutz endlich auf
Kurz vor dem ersten
Verhandlungstermin im „Klageverfahren Dr. Gössner gegen Bundesrepublik
Deutschland“ am 20.11.2008 vor dem Verwaltungsgericht Köln am kommenden Donnerstag
teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Gericht überraschend mit,
„... dass die Beobachtung des Klägers – nach aktuell
erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für
Verfassungsschutz – eingestellt worden ist. Die hier zum Kläger erfassten Daten
werden ab sofort gesperrt. Von der Löschung der Daten wird – trotz ihrer
Löschungsreife – insbesondere wegen der anhängigen Auskunftsklageverfahren bis
zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren abgesehen.“
Mit dieser Mitteilung findet eine rekordverdächtige 38jährige Überwachungsgeschichte endlich ihr Ende. „Es hat den Anschein, als habe das Bundesamt mit diesem Überraschungscoup seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvor kommen wollen“, meint der Freiburger Anwalt Dr. Udo Kauß, der die Klage des Rechtsanwalts, Publizisten und Vizepräsidenten der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, Rolf Gössner, gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vertritt. Mit dieser Klage verlangt Gössner Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz in vier Jahrzehnten zu seiner Person erfasst und gespeichert hat. Außerdem klagt er auf Löschung/Sperrung der Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner geheimdienstlichen Dauerüberwachung.
Mit Erleichterung nimmt der
Vorstand der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ zur Kenntnis, dass
dieses Verfahren und die vielfältigen Proteste von Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften
und Schriftstellern gegen die Langzeitbeobachtung Rolf Gössners endlich zu einem
positiven Ergebnis und zur Beendigung dieses bundesdeutschen Dauerskandals geführt
haben – auch wenn damit die gerichtliche Auseinandersetzung um die Daten und
Akten noch lange nicht ausgestanden ist. Die Liga fordert deshalb weiterhin,
sämtliche Geheimdienstdaten dieses Falles offen zulegen!
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte
während des bisherigen Gerichtsverfahrens zu keinem Zeitpunkt plausibel
darzulegen oder gar beweisen, weshalb die geheimdienstliche Beobachtung von
Rolf Gössner über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig
gewesen sein soll“,
konstatiert sein Anwalt Udo Kauß. Nach Auffassung der Liga handelt es sich um
eine „schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der
Verhältnismäßigkeit, für die das Bundesamt und die politisch Verantwortlichen
im Bundesinnenministerium endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen“.
Presseecho auf Einstellung der VS-Überwachung
Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie
in: NEUES DEUTSCHLAND 9.01.2009 (Debattenseite 14)
"Verfassungsschutz"
- Fremdkörper in der Demokratie?
Geschichte, Praktiken und Skandale eines ideologischen Inlandsgeheimdienstes.<
Vortrag, in den letzten Monaten gehalten
u.a. in Hannover (ver.di), Freiburg i.Br. (Humanistische Union, DGB, VVN u.a.)
sowie in Augsburg/Dasing ("Darmstädter Signal").
Zum Nachhören: https://rdl.de/beitrag/verfassungsschutz-fremdk-rper-der-demokratie
Ein Fremdkörper in der Demokratie.
Vor den
Morden der rechtsradikalen Terrorzelle NSU hat kein Verfassungsschützer
gewarnt. Brauchen wir überhaupt einen Verfassungsschutz? <
Zwei Debattenbeiträge,
in: FRANKFURTER RUNDSCHAU 4.09.2012. http://www.fr-online.de/politik/verfassungsschutz-ein-fremdkoerper-in-der-demokratie,1472596,17044520.html
Tarnname „Verfassungsschutz
Umbau: Als Folge des NSU-Skandals soll der Nachrichtendienst gestärkt werden.
Dabei kann er der Demokratie erst dienen, wenn er seine Privilegien verliert, in: DER FREITAG 21.09.2012, S. 5. http://www.freitag.de/autoren/der-freitag/tarnname-verfassungsschutz
·
Resolutionen, Offene Briefe, Pressemitteilungen
1997 – 1999
·
Zusammenfassende Darstellung aus „Ansprüche“
1/1998
· Interviews (s. oben)