Betreff:
Presse zum Berufsverbotsurteil 13.3.06
14.03.2006
/ Inland / Seite 05
Uralt-Feindbild
gepflegt
Gericht
bestätigt Berufsverbot für Heidelberger Lehrer. Betroffener will trotz nicht
zugelassener Revision durch alle Instanzen gehen. Protest von GEW und
Bürgerrechtsorganisationen
Von
Jana Frielinghaus
Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag das Berufsverbot für den
Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy bestätigt und damit dessen Klage gegen
das Land Baden-Württemberg abgewiesen. Wegen seiner Mitgliedschaft in der
angeblich verfassungsfeindlichen Antifaschistischen Initiative Heidelberg
(AIHD) wird ihm seit Anfang 2004 die Übernahme in den baden-württembergischen
Schuldienst verweigert.
Eine
Gerichtssprecherin erklärte am Montag, eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
sei nicht zugelassen worden. Der Kläger könne dagegen nur mit einem Antrag auf
Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in
Mannheim vorgehen. Die Urteilsbegründung will das Verwaltungsgericht in zwei
Wochen veröffentlichen.
Der
Vertreter des Landes, Detlef Brandner, hatte am Freitag in der Verhandlung
erklärt, das Bekenntnis des Lehrers zur AIHD mache ihn als Beamten
»untauglich«. Die Klage des Pädagogen hatte sich konkret gegen das
Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet, das gemäß einem Beschluß des
baden-württembergischen Kultusministeriums seine Einstellung verweigert hatte.
Das Bundesland Hessen hat Csaszkóczy mittlerweile ebenfalls aus politischen Gründen
eine Anstellung verwehrt (jW berichtete). Der Betroffene betonte in der
Gerichtsverhandlung, es entspreche weder seinem politischen noch seinem pädagogischen
Selbstverständnis, Schüler zu beeinflussen. Sein Anwalt Martin Heiming verwies
darauf, daß die Arbeit seines Mandanten während der zweijährigen
Referendariatszeit als »gut oder sehr gut« beurteilt wurde. Michael Csaszkóczy
werde von Schülern und Eltern geschätzt.
Die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, sie werde
Csaszkóczy weiter unterstützen. Der hatte bereits vor der Karlsruher
Entscheidung angekündigt, er werde notfalls den Weg durch alle
Gerichtsinstanzen antreten. Rainer Dahlem, GEW-Landesvorsitzender in
Baden-Württemberg, forderte in Stuttgart von Ministerpräsident Günther
Oettinger und Kultusminister Helmut Rau »noch vor der Landtagswahl am 26. März
eine klare Aussage«, ob sie die undemokratische und antiquierte Berufsverbotspraxis
ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen.
Rolf
Gössner, Prozeßbeobachter vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, sagte
nach der Urteilsverkündung, mit der Entscheidung werde ein falsches Signal
gesetzt. Der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion
(GUE/NGL), Tobias Pflüger, wies am Montag auf die zunehmende Absurdität des
Vorgehens des Landes gegen den Lehrer hin, dem selbst in der Verhandlung
Zivilcourage gegen Rechtsextremismus attestiert wurde, mit der andererseits das
Berufsverbot faktisch begründet wird. Das Karlsruher Urteil manifestiere eine
»massive Menschenrechtsverletzung« und sei ein Verstoß gegen den EU-Vertrag und
die Europäische Menschenrechtskonvention, so Pflüger in einer Erklärung.
* 25.
März, 12 Uhr, Kronenplatz: Demonstration gegen Berufsverbote
www.gegen-berufsverbote.de
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
SPIEGEL
ONLINE - 13. März
2006, 16:16
URL:
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,405708,00.html
Berufsverbot
für linken Lehrer
Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Nichteinstellung des Realschullehrers
Michael Csaszkóczy bestätigt. Seine Antifa-Vergangenheit macht ihn zum
Staatsfeind. Es ist das erste Berufsverbot gegen einen Lehrer in
Baden-Württemberg seit 13 Jahren. Der Realschullehrer Michael Csaszkóczy darf
in Baden-Württemberg nicht unterrichten, das Regierungspräsidium habe seine
Einstellung zu Recht abgelehnt, teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit. Es
will jedoch eine Begründung für das Urteil erst in zwei Wochen liefern. Mit
ihrer Entscheidung wiesen die Richter eine Klage des Lehramtsanwärters ab - und
verhelfen so dem längst totgeglaubten Radikalenerlass aus den siebziger Jahren
wieder zu neuem Leben. Der stammt noch aus der Zeit des SPD-Kanzlers Willy
Brandt und wurde unter dem Schlagwort "Berufsverbot" berühmt. Auf
Grundlage der 1972 erlassenen Rechtsgrundlage, deren Verfassungsmäßigkeit stets
umstritten war, sollten einst Extremisten vom Öffentlichen Dienst ferngehalten
werden - betroffen waren meist Mitglieder der moskautreuen DKP.
Den
Kommunisten hatte der 35-jährige Csaszkóczy zwar nicht angehört, jedoch der Antifaschistischen
Initiative Heidelberg (AIHD). Als deren Mitglied engagierte sich Csaszkóczy
gegen Rechtsradikale, organisierte Demonstrationen gegen Mietwucher und
avancierte zu einem der Wortführer der lokalen Autonomen-Szene. Das brachte ihm
eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ein. Zum beruflichen Verhängnis
wurden ihm vor allem zwei Sätze aus einem Grundsatzpapier der
Antifa-Initiative: "Militanz, die sich durch angemessene
Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes
Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir als legitimes
Mittel im Kampf um Befreiung." Und: An "den herrschenden
Unterdrückungsverhältnissen" werde sich auf parlamentarischem Weg
"nichts Grundlegendes ändern".
Pauschal
distanzieren von diesem Papier wollte sich Csaszkóczy nicht, erklärte jedoch
gegenüber der Untersuchungskommission des Landes, dass er "Gewalt gegen
Menschen oder Sachen" ablehne. Ohnedies habe er sich nichts zuschulden
kommen lassen, sei nicht vorbestraft und ganz sicher auch nicht Staatsfeind
Nummer eins.
Auch
Hessen lehnte ihn ab
Das sah
das Kultusministeriums anders. "Wer Mitglied in einer extremistischen
Gruppierung ist, sich darin aktiv gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung stellt und Militanz als angemessenes Mittel der Auseinandersetzung
ansieht, kann nicht als Lehrer in öffentlichen Schulen wirken", erklärte
die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) vor zwei Jahren.
Csaszkóczy legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein und zog vor Gericht.
Auch
das Bundesland Hessen hatte im vergangenen Jahr eine Einstellung des Lehrers
für Deutsch, Geschichte und Kunst verhindert, nachdem dieser bereits eine Zusage
für ein Beamtenverhältnis auf Probe und eine Stelle an einer hessischen Schule
erhalten hatte. Der Lehrer, der das zweite Staatsexamen mit der Note 1,8
abgeschlossen hat, hatte sich regulär unter neun Bewerbern an der Schule
durchgesetzt.
Bei der
Ablehnung habe sich das zuständige Schulamt einzig auf den Umstand berufen,
dass die Antifa-Gruppe Csaszkóczys vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei.
"Im Prozess ist ganz deutlich geworden, dass ihm nie ein persönliches
Fehlverhalten angelastet worden ist", sagte die hessische
GEW-Vizevorsitzende Carmen Ludwig. Nach ihrer Einschätzung sei Csaszkóczy mit
seinem Engagement gegen Rassismus und Neo-Nazis sogar für die Werte der
Verfassung eingetreten.
"Diffamierendes
Bild des Staates"
Der
baden-württembergische GEW-Vorsitzende Rainer Dahlem sagte, das Land dürfe das
"undemokratische und antiquierte Mittel" des Berufsverbots nicht
weiter anwenden. Es dürfe nicht sein, "dass Lehrer bei politischem
Engagement mit Sanktionen rechnen müssen."
Diese
Sichtweise teilten die Richter nicht. Bei der Verhandlung sagte der Vorsitzende
Bernd Heß, es bestehe "Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres
Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als
diskriminierend angesehen wird".
Csaszkóczy
will das Urteil nicht akzeptieren. Mit Unterstützung der GEW will er sich notfalls
durch alle Instanzen kämpfen, wie er bereits ankündigte. Eine Berufung gegen
das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde jedoch nicht zugelassen. Der Kläger
kann nun nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegen das Urteil vorgehen.
ank,
dpa, ap, ddp
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URL
dieses Artikels: http://www.netzeitung.de/deutschland/386809.html
Gericht
bestätigt Berufsverbot für linken Lehrer
13. Mär
14:02
Ein
Lehrer aus Heidelberg darf wegen seiner Mitgliedschaft in einer als linksextrem
eingestuften Organisation auch weiterhin nicht unterrichten. Das
Verwaltungsgericht in Karlsruhe wies seine Klage ab.
Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag das Berufsverbot gegen einen Lehrer
wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue für rechtmäßig erklärt. Damit wiesen
sie eine Klage des 35-Jährigen ab. Der Realschullehrer darf damit weiterhin
weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Beide Ländern
verwehrten ihm den Eintritt in den Schuldienst.
Der
Realschulpädagoge Michael Csaszkóczy soll als führendes Mitglied in der «Antifaschistischen
Initiative Heidelberg» engagiert sein. Die Gruppe wird vom Landesamt für
Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft. Sie richte sich gegen die
Verfassung, heißt es.
Kläger
will in Berufung gehen
Bereits
während der Verhandlung hatte der vorsitzende Richter Bernd Heß gesagt: «Bei
ihren Fächern Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur Befürchtung, dass sie
in diesem Unterricht ein Bild unseres Staates propagieren, das von Seiten des
Landes als diskriminierend angesehen wird.» Csaszkóczy rechtfertigte sich
damit, ihm sei bislang in der Praxis noch nie vorgehalten worden, «die Schüler
zu beeinflussen oder zu indoktrinieren.» Der studierte Germanist und Historiker
kündigte schon vor Veröffentlichung des Urteils an, er werde sich mit einer
Abweisung seiner Klage nicht zufrieden geben. Er will in Berufung gehen.
Nach
Angaben der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich
um den ersten Fall eines Berufsverbots für einen Lehrer in Baden-Württemberg
seit 1993. Die Gewerkschaft steht hinter Csaszkóczy. Die Vorsitzende des
Bezirks Nordbaden der GEW Hildegard Klenk nannte das Verfahren eine «politisch
gefährliche Aussage». Viele andere politisch aktive Lehrer seien nun in Sorge.
Kritik
von Menschenrechtsorganisationen
Verschiedene
linke Gruppen und Menschenrechtsorganisationen beobachten das Verfahren. Nach
Ansicht von Dr. Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte,
geht es bei diesem Verfahren auch um die grundsätzliche Frage, ob die Bundesrepublik
die Berufsverbotpraxis aus den Siebziger Jahren wieder aufleben lasse oder endgültig
begrabe. Die Ablehnung des Lehramtsanwärters war 2004 auch von der heutigen
Bundesbildungsministerin Anette Schavan bestätigt worden. Die CDU-Politikerin
war damals Kultusministerin in Stuttgart. (nz)
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Neues
Deutschland 14.03.06
Richter
billigen Berufsverbot für Lehrer
Verwaltungsgericht
Karlsruhe wies Klage von Michael Csaszkóczy ab / Noch keine Begründung
Von
Claus Dümde
Das in
Baden-Württemberg und Hessen gegen den antifaschistischen Realschullehrer Michael
Csaszkóczy verhängte Berufsverbot ist vom Verwaltungsgericht Karlsruhe
gebilligt worden. Gründe würden erst in etwa zwei Wochen bekannt, hieß es dort.
Trotz
unbestrittener fachlicher Qualifikation und freien Stellen ist dem 36-jährigen
Lehrer für Deutsch, Geschichte und Kunst in Karlsruhe wie in Heppenheim die
Übernahme in den Schuldienst verweigert worden. Begründung: Michael Csaszkóczy
sei »führendes Mitglied der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften
Antifaschistische Initiative Heidelberg« (AIHD), was an seiner Verfassungstreue
zweifeln lasse. Da dies der Antifaschist nicht akzeptieren kann, hat er –
unterstützt von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) – beim
Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Einstellung in den Schuldienst
Baden-Württembergs geklagt.
Die
Pressemittteilung zur Entscheidung, die von der 1. Kammer des Gerichts nach
einer mündlichen Verhandlung am Freitag getroffen, aber erst gestern bekannt
gegeben wurde, ist von grotesker Schlichtheit: »Danach hat das
Regierungspräsidium Karlsruhe die Einstellung des Heidelberger Realschullehrers
zu Recht abgelehnt. Die Klage wurde deshalb abgewiesen.« Keinerlei inhaltliche
Begründung, geschweige denn ein Abwägen des Für und Wider. Offenbar fällt das
den Juristen schwer. Auch Csaszkóczys Anwalt Martin Heiming weiß nicht mehr. ND
gegenüber verwies er darauf, dass in der Verhandlung selbst Detlef Brandner vom
Regierungspräsidium Karlsruhe seinem Mandanten attestiert e, dass an dessen
Engagement nichts auszusetzen ist. Er »zeigt Zivilcourage« und ist
»friedliebend«, zitierte die »Stuttgarter Zeitung« Brandner. Csaszkóczys
Bekenntnis zur AIHD mache ihn allerdings »einfach untauglich«, habe der
Leitende Regierungsdirektor geurteilt und hinzugefügt: »Ich wollte nicht haben,
dass mein Sohn bei ihm in Geschichte oder Gemeinschaftskunde unterrichtet
wird.« Der Vorsitzende Richter Bernd Heß sprang ihm mit dem (Vor-)Urteil bei,
dass »Anlass zur Befürchtung« bestehe, dass Csaszkóczy im Unterricht »ein Bild
unseres Staates propagieren und an Schüler weitergeben« könnte, »das von Seiten
des Landes als diskriminierend angesehen wird«.
Da es
dafür keinerlei Anhaltspunkte gibt, führt die Schulbehörde zwei Passagen der
»Selbstdarstellung« der AIHD im Internet ins Feld: der Überzeugung, »dass sich
auf parlamentarischem Weg an den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen
nichts Grundlegendes ändern lässt« und dem Bekenntnis zu »Militanz, die sich
durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente
Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein auszeichnet«, als »ein legitimes
Mittel im Kampf um Befreiung«.
Für
GEW-Landesvorsitzenden Rainer Dahlem ist die Begründung des Berufsverbots ein
»Armutszeugnis für die Politik«. Ministerpräsident Günther Oettinger und sein
Kultusminister Helmut Rau »sollten ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen und
Csaszkóczy in den Schuldienst übernehmen«. Das Heidelberger »Solidaritätskomitee
gegen das Berufsverbot« wertet das Urteil als »fatales Signal gegen
Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit«. Es ruft zu einer
Protestdemonstration am 25. März in Karlsruhe auf.
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Gericht
bestätigt Berufsverbot für Lehrer
13.03.2006
Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Berufsverbot für einen Heidelberger
Realschullehrer bestätigt. Die dagegen gerichtete Klage des 35-jährigen Michael
C. wurde am Montag abgewiesen. Ihm wird seit 2004 die Einstellung in den
baden-württembergischen Schuldienst verweigert, weil er Mitglied der
"Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) ist. Laut
Gerichtssprecherin wurde eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
nicht zugelassen. Der Kläger könne dagegen nur mit einem Antrag auf Zulassung
der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim
vorgehen. Die Urteilsbegründung will das Verwaltungsgericht erst in rund zwei Wochen
veröffentlichen. Am Montag teilte es lediglich mit, das Regierungspräsidium
Karlsruhe habe die Einstellung des Lehrers "zu Recht abgelehnt". Das
Regierungspräsidium hatte Zweifel an der Verfassungstreue des Lehrers
angemeldet und sich damit einer Einschätzung der ehemaligen
baden-württembergischen Kultusministerin und amtierenden
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) angeschlossen. Der Vorsitzende
Richter am Verwaltungsgericht, Bernd Heß, hatte am Freitag bei der Verhandlung
gesagt, die Organisation AIHD male ein Bild des Staates, das als diffamierend
angesehen werden könnte.
Die
Bildungsgewerkschaft GEW kündigte an, den Lehrer "weiterhin bei seinem
Kampf für Meinungsfreiheit" zu unterstützen. Zuerst sei aber die Politik
gefragt. Das Instrument Berufsverbot sei "undemokratisch und
antiquiert". Es dürfe nicht sein, "dass Lehrer bei politischem
Engagement mit Sanktionen rechnen müssen", sagte der
baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem. Dem Kläger werde
der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, obwohl es keine Hinweise gebe, dass
er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe,
betonte Dahlem.
Der so
genannte Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 sei in den 70er Jahren Grundlage für
etwa 10 000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer und Postbeamte gewesen. 1995
seien Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig
erklärt worden. In Baden-Württemberg gab es den Angaben zufolge zwischen 1983 und
1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen,
danach sei der Heidelberger Lehrer C. der einzige Fall gewesen. Das hessische
Kultusministerium sieht sich nach Darstellung von Staatssekretär Joachim Jacobi
klar bestätigt. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule
nichts verloren", unterstrich er. Der GEW hielt Jacobi eine
"Mitleids-Kampagne" vor.
www.fuldainfo.de
© Fuldainfo
- Norbert Hettler 36041 Fulda
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Linksextremer
Lehrer darf nicht unterrichten
Karlsruhe/Heppenheim
- Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus
Heidelberg
darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage des Lehramtsanwärters Michael Csaszkóczy
abgewiesen. Gründe für die Entscheidung nannte die Justizbehörde nicht. Während
die Kultusministerien beider Länder das Urteil begrüßten, kritisierten
Studenten- und Lehrerverbände die Entscheidung als nicht nachvollziehbares
Berufsverbot.
Die
Bewerbung des Mannes war im August 2004 von der Schulbehörde und dem
baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der
Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen
Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt.
Auch
Hessen hatte den Realschulpädagogen trotz seiner fachlichen Eignung abgelehnt.
Nach Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) berief
sich das Schulamt Bergstraße/Odenwald in Heppenheim einzig auf den Umstand, daß
die Antifa-Gruppe vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei. "Im Prozeß
ist ganz deutlich geworden, daß ihm nie ein persönliches Fehlverhalten
angelastet worden ist", sagte die hessische GEW-Vizevorsitzende Carmen
Ludwig. Nach ihrer Einschätzung sei Csaszkóczy mit seinem Engagement gegen
Rassismus und Neo-Nazis sogar für die Werte der Verfassung eingetreten. Die GEW
werde Csaszkóczy in seinem Kampf um die Einstellung in den Schuldienst weiter
unterstützen, kündigte Ludwig an. Der 35jährige hatte bereits am Freitag
angekündigt, er lege bei einer Abweisung Berufung ein. Hessens Kultusstaatssekretär
Joachim Jacobi wertete das Urteil als klare Bestätigung. "Wer das
Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", sagte er.
"Der Staat hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor
verfassungsfeindlichem Gedankengut - ob von links oder rechts - zu
schützen." dpa
Artikel
erschienen am Di, 14. März 2006
© WELT.de
2006
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"Linker"
Lehrer darf nicht unterrichten
13.03.06
- 11:55
Karlsruhe
(rpo). Ein linkspolitisch aktiver Lehramtsanwärter darf nicht an Schulen unterrichten.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, nachdem der Lehrer gegen seine
Ablehnung an Schulen in Hessen und Baden-Württemberg geklagt hatte. Das Gericht
hatte Zweifel an der Verfassungstreue des 35-jährigen Pädagogen. Das Regierungspräsidium
Karlsruhe habe die Einstellung des Realschullehrers zu Recht abgelehnt, hieß es
im Urteil. Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als
linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein. Im Jahr
2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den Eintritt in den
Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an. Die Gründe der
Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch nicht mitgeteilt. Sie
sollen später bekannt gegeben werden. Die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass sie den Realschullehrer weiter
unterstützen will. Es sei seit 1993 der erste Fall, dass in Baden-Württemberg
wieder ein Berufsverbot gegen einen Lehrer ausgesprochen worden sei. Bereits
vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene angekündigt,
dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen antreten will.
© RP
Online, AFP, ap, ddp, sid, gms, teleschau-der Mediendienst, Tel-A-Vision
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Linksextremer
Lehrer darf nicht unterrichten
Karlsruhe - Ein als linksextrem
eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf
auch künftig weder in Baden-Württemberg
noch in Hessen unterrichten. Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat
eine Klage abgewiesen. Die Bewerbung
des 35jährigen war von der
Schulbehörde und dem baden-württembergischen
Kultusministerium abgelehnt
worden, weil der Realschulpädagoge laut
Verfassungsschutz seit Jahren
einer antifaschistischen Gruppe angehört.
Diese Initiative sei gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung
eingestellt. dpa Aus der Berliner
Morgenpost vom 14. März 2006
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13.
März 2006
Gericht bestätigt Berufsverbot für
linken Lehrer
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe
hat am Montag das Berufsverbot gegen
einen Lehrer wegen Zweifeln an
seiner Verfassungstreue für rechtmäßig
erklärt. Damit wiesen sie eine
Klage des 35-Jährigen ab. Der
Realschullehrer darf damit
weiterhin weder in Baden-Württemberg noch in
Hessen unterrichten. Beide Ländern
verwehrten ihm den Eintritt in den
Schuldienst.
Der Realschulpädagoge Michael
Csaszkóczy soll als führendes Mitglied in
der "Antifaschistischen
Initiative Heidelberg" engagiert sein. Die
Gruppe wird vom Landesamt für
Verfassungsschutz als linksextrem
eingestuft. Sie richte sich gegen
die Verfassung, heißt es.
Kläger will in Berufung gehen
Bereits während der Verhandlung
hatte der vorsitzende Richter Bernd Heß
gesagt: "Bei ihren Fächern
Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur
Befürchtung, dass sie in diesem
Unterricht ein Bild unseres Staates
propagieren, das von Seiten des
Landes als diskriminierend angesehen
wird." Csaszkóczy
rechtfertigte sich damit, ihm sei bislang in der
Praxis noch nie vorgehalten
worden, "die Schüler zu beeinflussen oder zu
indoktrinieren." Der
studierte Germanist und Historiker kündigte schon
vor Veröffentlichung des Urteils
an, er werde sich mit einer Abweisung
seiner Klage nicht zufrieden
geben. Er will in Berufung gehen.
Nach Angaben der Gewerkschaft für
Erziehung und Wissenschaft (GEW)
handelt es sich um den ersten Fall
eines Berufsverbots für einen Lehrer
in Baden-Württemberg seit 1993.
Die Gewerkschaft steht hinter
Csaszkóczy. Die Vorsitzende des
Bezirks Nordbaden der GEW Hildegard
Klenk nannte das Verfahren eine
"politisch gefährliche Aussage". Viele
andere politisch aktive Lehrer
seien nun in Sorge.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Verschiedene linke Gruppen und
Menschenrechtsorganisationen beobachten
das Verfahren. Nach Ansicht von
Dr. Rolf Gössner, Präsident der
Internationalen Liga für
Menschenrechte, geht es bei diesem Verfahren
auch um die grundsätzliche Frage,
ob die Bundesrepublik die
Berufsverbotpraxis aus den
Siebziger Jahren wieder aufleben lasse oder
endgültig begrabe.
Die Ablehnung des
Lehramtsanwärters war 2004 auch von der heutigen
Bundesbildungsministerin Anette
Schavan bestätigt worden. Die
CDU-Politikerin war damals
Kultusministerin in Stuttgart.
(N24.de, Netzeitung)
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Linksextremer Lehrer darf nicht
unterrichten
Ein als linksextrem eingestufter
Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig
weder in Baden-Württemberg noch in
Hessen unterrichten. Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat
eine Klage des Lehramtsanwärters
abgewiesen.
Karlsruhe - Gründe für die
Entscheidung wurden bei der Bekanntgabe am
Montag nicht genannt. Der
35-Jährige hatte bereits am Freitag nach der
Verhandlung angekündigt, er werde
bei einer Abweisung Berufung einlegen.
Die Bewerbung des Mannes war im
August 2004 von der Schulbehörde und dem
baden-württembergischen
Kultusministerium abgelehnt worden, weil der
Realschulpädagoge laut
Verfassungsschutz seit Jahren einer
antifaschistischen Gruppe in
Heidelberg angehört. Diese Initiative sei
gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch
Hessen hatte dem Mann im vergangenen
Jahr trotz seiner fachlichen
Eignung den Eintritt in den
Schuldienst verwehrt. (tso/dpa)
Tagesspiegel online (13.03.2006, 12:35 Uhr)
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Linksextremer Lehrer darf nicht
unterrichten
+++ Karlsruhe (dpa) - Ein als
linksextrem eingestufter Lehrer darf auch
künftig weder in Baden-Württemberg
noch in Hessen unterrichten. Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe wies
eine Klage des Mannes ab. Der
35-Jährige will dagegen Berufung
einlegen. Baden-Württemberg und Hessen
hatten den Eintritt des
Lehramtsanwärters in den Schuldienst abgelehnt,
weil der Pädagoge seit Jahren
einer antifaschistischen Gruppe in
Heidelberg angehört. Laut
Verfassungsschutz tritt die Vereinigung gegen
die freiheitlich-demokratische
Grundordnung ein. +++
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HANDELSBLATT, Montag, 13. März 2006, 16:45 Uhr
Baden-Württemberg
Linksextremer Lehrer darf nicht
unterrichten
Ein als linksextrem eingestufter
Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig
weder in Baden-Württemberg noch in
Hessen unterrichten. Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat
eine Klage des Lehramtsanwärters
abgewiesen.
HB KARLSRUHE. Wie das
Verwaltungsgericht bekannt gab, wiesen die Richter
damit die Klage des 35 jahre alten
Pädagogen ab. Das Regierungspräsidium
Karlsruhe habe die Einstellung des
Realschullehrers zu Recht abgelehnt,
hieß es im Urteil.
Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll
führendes Mitglied der als
linksextrem eingestuften
Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein.
Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb
das Land Baden-Württemberg den
Eintritt in den Schuldienst. Das
Land Hessen schloss sich 2005 an.
Die Gründe der
Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch
nicht mitgeteilt. Sie sollen
später bekannt gegeben werden. Die
Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass
sie den Realschullehrer weiter
unterstützen will.
Es sei seit 1993 der erste Fall,
dass in Baden-Württemberg wieder ein
Berufsverbot gegen einen Lehrer
ausgesprochen worden sei. Bereits vor
der Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene
angekündigt, dass er notfalls den
Weg durch die Gerichtsinstanzen
antreten will.
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Berufsverbot - Jetzt ist zuerst
die Politik gefragt – Verwaltungsgericht weist Klage gegen Berufsverbot ab
Stuttgart - Das Verwaltungsgericht
Karlsruhe hat heute (13.03.) die
Klage des Heidelberger Lehrers
Michael Csaszkóczy gegen sein
Berufsverbot abgewiesen. "Wir
werden Csaszkóczy auch weiterhin bei
seinem Kampf für Meinungsfreiheit
unterstützen. Zuerst ist aber jetzt
die Politik gefragt.
Wir erwarten von Ministerpräsident
Günther Oettinger und Kultusminister
Helmut Rau noch vor der
Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob
sie dieses undemokratische und
antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger
weiter anwenden wollen. Es darf
nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer
bei politischem Engagement mit
Sanktionen rechnen müssen", sagte am
Montag (13.03.) in Stuttgart
Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der
Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW).
Seit 2004 wird Csaszkóczy der
Eintritt in den Schuldienst verwehrt,
obwohl es keine Hinweise gibt,
dass er als Referendar gegen das
Neutralitätsgebot für Lehrkräfte
verstoßen habe. Ihm wird nur seine
Mitgliedschaft in einer
Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum
Vorwurf gemacht. Das Bundesland
Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an.
Der 1972 beschossene
Radikalenerlass war in den 70er Jahren Grundlage
für etwa 10.000 Berufsverbote vor
allem gegen Lehrer/innen und
Postbeamte. Drei Millionen
Menschen wurden damals auf ihre
Verfassungstreue überprüft. 1995
wurden Berufsverbote vom Europäischen
Gerichtshof für
menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab
es zwischen 1983 und 1993 noch
zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber
aus politischen Gründen, danach
war Csaszkóczy der einzige Fall. Die GEW
unterstützt Csaszkóczy bei seiner
Klage und will erreichen, dass die
rechtlichen Grundlagen des so
genannten ?Radikalenerlasses? aus dem
Landesrecht gestrichen werden.
http://www.gew-bw.de/PM_2506_Berufsverbot_Urteil.html
http://www.teachersnews.net - 13.03.2006
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Heidenheimer Zeitung, Backnanger
Kreiszeitung, Trostberger Tagblatt,
Reuttlinger General-Anzeiger,
Miesbacher Merkur, Baden Online, news.de
Linksextremer Lehrer darf nicht
unterrichten
Karlsruhe (dpa) - Ein als
linksextrem eingestufter Lehrer darf auch
künftig weder in Baden-Württemberg
noch in Hessen unterrichten.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe
wies eine Klage des Mannes ab. Der
35-Jährige will dagegen Berufung
einlegen. Baden-Württemberg und Hessen
hatten den Eintritt des
Lehramtsanwärters in den Schuldienst abgelehnt,
weil der Pädagoge seit Jahren
einer antifaschistischen Gruppe in
Heidelberg angehört. Laut
Verfassungsschutz tritt die Vereinigung gegen
die freiheitlich-demokratische
Grundordnung ein.
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URTEIL: "Linker" Lehrer
darf nicht unterrichten
13.03.06 - 11:55
Karlsruhe (rpo). Ein
linkspolitisch aktiver Lehramtsanwärter darf nicht
an Schulen unterrichten. Dies
entschied das Verwaltungsgericht
Karlsruhe, nachdem der Lehrer
gegen seine Ablehnung an Schulen in Hessen
und Baden-Württemberg geklagt
hatte. Das Gericht hatte Zweifel an der
Verfassungstreue des 35-jährigen
Pädagogen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe
habe die Einstellung des
Realschullehrers zu Recht
abgelehnt, hieß es im Urteil.
Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll
führendes Mitglied der als
linksextrem eingestuften
Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein.
Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb
das Land Baden-Württemberg den
Eintritt in den Schuldienst. Das
Land Hessen schloss sich 2005 an.
Die Gründe der
Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch
nicht mitgeteilt. Sie sollen
später bekannt gegeben werden. Die
Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass
sie den Realschullehrer weiter
unterstützen will.
Es sei seit 1993 der erste Fall,
dass in Baden-Württemberg wieder ein
Berufsverbot gegen einen Lehrer
ausgesprochen worden sei. Bereits vor
der Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene
angekündigt, dass er notfalls den
Weg durch die Gerichtsinstanzen
antreten will.
Bocholt Borkener Volksblatt
©
RP Online, AFP, ap, ddp, sid
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Berufsverbot für Lehrer von
Verwaltungsgericht bestätigt
13.03.2006
Karlsruhe (AP) Das erste
Berufsverbot für einen Lehrer in
Baden-Württemberg seit zwölf
Jahren hat zunächst Bestand: Das Karlsruher
Verwaltungsgericht wies am Montag
die Klage eines Heidelberger
Realschullehrers gegen die
Entscheidung des Regierungspräsidiums
Karlsruhe zurück, das seine
Einstellung wegen Zweifels an seiner
Verfassungstreue abgelehnt hatte.
Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll
führendes Mitglied der als
linksextrem eingestuften
Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein.
Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb
das Land Baden-Württemberg den
Eintritt in den Schuldienst. Das
Land Hessen schloss sich 2005 an. Die
Gründe der
Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch nicht
mitgeteilt. Sie sollen später
bekannt gegeben werden.
Bereits vor der Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der
Betroffene angekündigt, dass er
notfalls den Weg durch die
Gerichtsinstanzen antreten will.
Das nächst höhere Gericht wäre der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Darüber steht noch das
Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig.
Während die Kultusministerien von
Baden-Württemberg und Hessen das
Urteil begrüßten, wurde es von der
Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft sowie von
Menschenrechtsgruppen abgelehnt.
Das Kultusministerium in Stuttgart
erklärte, es bestünden erhebliche
Zweifel an der Verfassungstreue
des Mannes. Er sei seit langem Mitglied
einer Initiative, die sich zu
Militanz bekenne und vom Verfassungsschutz
als verfassungsfeindlich
eingestuft werde. Zuletzt war nach den Worten
einer Sprecherin im Schuljahr
1993/1994 einem Bewerber für das Lehramt
die Anstellung verweigert worden,
weil an seiner Verfassungstreue
gezweifelt worden war. Der Lehrer
habe sich seine Perspektiven durch
seine aktive Mitgliedschaft in der
Antifaschistischen Initiative
Heidelberg selbst verbaut,
erklärte der Staatssekretär im hessischen
Kultusministerium, Joachim Jacobi.
Die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) versicherte nach dem
Urteil dem Realschullehrer, dass
sie ihn weiter unterstützen wolle.
Zugleich forderte sie, dass die
rechtlichen Grundlagen des so genannten
Radikalenerlasses aus dem
baden-württembergischen Landesrecht gestrichen
werden. Am 26. September 1995
hatte der Europäische Gerichtshof den
deutschen Radikalenerlass als
Verstoß gegen das Grundrecht auf freie
Meinungsäußerung verurteilt.
Vorwurf der «Kontaktschuld»
Die Internationale Liga für
Menschenrechte Berlin, das Komitee für
Grundrechte und Demokratie in Köln
und der Republikanische Anwältinnen-
und Anwaltsverein Berlin kritisierten
das Urteil als «falsches Signal».
In der mündlichen Verhandlung sei
deutlich geworden, dass dem Kläger
«persönlich keinerlei
Fehlverhalten oder gar verfassungsfeindliches
Verhalten vorgeworfen wird». Im
Gegenteil sei ihm vom Gericht
bescheinigt worden, friedliebend
und für seinen Beruf bestens
qualifiziert zu sein.
Der baden-württembergische
Europaabgeordnete der Linkspartei, Tobias
Pflüger, kritisierte das Urteil
ebenfalls scharf. Dem Lehrer werde eine
so genannte Kontaktschuld
vorgeworfen. Für ihn selbst sehe das Gericht
keinerlei Hinweise für
Fehlverhalten.
©
2006 The Associated Press.
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ngo-online "druckfrisch"
________________________________________
Ausdruck aus der Internet-Zeitung
www.ngo-online.de 13.03.2006
________________________________________
Appell an Politik: Gericht
bestätigt Berufsverbot für Heidelberger Lehrer
13.03.2006
(ngo/ddp) Das Verwaltungsgericht
Karlsruhe hat das Berufsverbot für
einen Heidelberger Lehrer
bestätigt. Die dagegen gerichtete Klage des
Realschullehrers Michael C. wurde
am Montag abgewiesen. Dem Lehrer wird
seit 2004 die Einstellung in den
baden-württembergischen Schuldienst
verweigert, weil er führendes
Mitglied der "Antifaschistischen
Initiative Heidelberg" (AIHD)
ist. Die Gruppierung wird vom Landesamt
für Verfassungsschutz als
linksextremistisch eingestuft. Nach Auffassung
der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) ist nun die Politik in
der Pflicht: "Wir werden
Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für
Meinungsfreiheit unterstützen.
Zuerst ist aber jetzt die Politik
gefragt. Wir erwarten von
Ministerpräsident Günther Oettinger und
Kultusminister Helmut Rau noch vor
der Landtagswahl am 26. März eine
klare Aussage, ob sie dieses
undemokratische und antiquierte Mittel
ihrer Amtsvorgänger weiter
anwenden wollen. Es darf nicht sein, dass
Lehrerinnen und Lehrer bei
politischem Engagement mit Sanktionen rechnen
müssen", sagte der Landesvorsitzende
der Gewerkschaft Rainer Dahlem am
Montag in Stuttgart.
Nach Angaben einer
Gerichtssprecherin wurde eine Berufung gegen das
Urteil des Verwaltungsgerichts
nicht zugelassen. Der Kläger könne
dagegen nur mit einem Antrag auf
Zulassung der Berufung beim
Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Baden-Württemberg in Mannheim vorgehen. Die
Urteilsbegründung will das
Verwaltungsgericht erst in zwei Wochen
veröffentlichen.
Der Vorsitzende Richter Bernd Heß
hatte am Freitag bei der Verhandlung
gesagt, die Organisation AIHD male
ein Bild des Staates, das als
diffamierend angesehen werden
könnte. Die Klage des Lehrers richtet sich
konkret gegen das
Regierungspräsidium Karlsruhe, das gemäß einem
Beschluss des
baden-württembergischen Kultusministeriums seine
Einstellung in den Schuldienst
verweigert hatte. Das Bundesland Hessen
hat dem Lehrer ebenfalls aus
politischen Gründen eine Anstellung verwehrt.
Seit 2004 wird dem Heidelberger
Lehrer der Eintritt in den Schuldienst
verwehrt. Nach Auffassung der GEW
gibt es keine Hinweise dafür, dass er
als Referendar gegen das
Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen hat.
Ihm werde nur seine Mitgliedschaft
in einer Antifaschistischen
Initiative in Heidelberg zum
Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen
hatte sich 2005 diesem Verbot angeschlossen.
Der 1972 beschossene
Radikalenerlass war in den 1970er Jahren laut GEW
Grundlage für etwa 10.000
Berufsverbote vor allem gegen Lehrer und
Postbeamte. Drei Millionen
Menschen seien damals auf ihre
Verfassungstreue überprüft worden.
"1995 wurden Berufsverbote vom
Europäischen Gerichtshof für
menschenrechtswidrig erklärt", schreibt die
Gewerkschaft in einer
Stellungnahme.
In Baden-Württemberg habe es
zwischen 1983 und 1993 noch zwölf
Ablehnungen für Lehramtsbewerber
aus politischen Gründen gegeben. Danach
sei Michael C. der einzige Fall
gewesen. Die GEW unterstützt Csaszkóczy
bei seiner Klage und will
erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des
so genannten Radikalenerlasses aus
dem Landesrecht gestrichen werden.
Die Antifaschistische Initiative
Heidelberg (AIHD) hatte in einer
älteren Stellungnahme zu dem
Berufsverbot über sich selbst geschrieben,
es handele sich bei ihr
"keineswegs um einen klandestinen, in der
Illegalität arbeitenden
Zusammenhang, sondern um eine offen auftretende
antifaschistische Gruppe, gegen
die noch nie ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet wurde".
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stattweb.de-News und -Mitteilungen, 13.März 2006
Pflüger: Berufsverbot ist massive
Menschenrechtsverletzung
Zur heutigen Bekanntgabe des
Urteils vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe,
dass die Klage des Heidelberger
Realschullehrers Michael Csaszkóczy
gegen das über ihn verhängte
Berufsverbot abgewiesen wird, erklärt der
baden-württembergische
Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL),
der Tübinger Tobias Pflüger:
Das Berufsverbots-Verfahren gegen
Michael Csaszkóczy hat mittlerweile
die Grenze der Absurdität
überschritten. Es ist einfach mehr als
sonderbar, dass einerseits sowohl
vom Schulamt, als auch vom Gericht dem
Lehrer "Friedfertigkeit und
Zivilcourage gegen Rechtsextremismus"
attestiert wird, und andererseits
mit dem Urteil in der gleichen
Verhandlung eben wegen dieser
Zivilcourage an der undemokratischen
Praxis des Berufsverbotes
festgehalten wird.
Das Gericht verletzt damit auch
das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht
auf freie Berufswahl und das
EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich ist das
Urteil ein Verstoß gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention, in
der die Berufsfreiheit garantiert
ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote
vom Europäischen Gerichtshof für
menschenrechtswidrig erklärt.
Berufsverbote waren schon in der
Hochphase nach dem so genannten
Radikalenerlass ein Skandal, heute
sind Berufsverbote mehr denn je
völlig fehl am Platz. Es ist ein
Weg zurück in eine düstere
Vergangenheit. Die heutige
Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat
sich mit dem
Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy in
Baden-Württemberg in bleibende
Erinnerung gebracht, sie ist wesentlich
verantwortlich für das Verbauen
seiner Lebensperspektiven.
Bei dem, was Michael Csaszkóczy
vorgeworfen wird, geht es einzig allein
um eine so genannte Kontaktschuld.
Denn das Gericht sieht keinerlei
Hinweise für ein irgendwie
geartetes Fehlverhalten. Allein sein
Engagement in der
Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird nun dem
Lehrer Michael Csaszkóczy
vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss
sein mit der Bestrafung von
absolut notwendigem Engagement gegen
Faschismus und Rassismus.
Das Bundesland Hessen schloss sich
2005 dem von Baden-Württemberg
verhängten Berufsverbot an und
bestätigte am vergangenen Mittwoch
(08.03.) auch in Hessen ein
Berufsverbot.
Die jetzt abgewiesene Klage des
Lehrers Michael Csaszkóczy gegen das
gegen ihn verhängte Berufsverbot
ist ein weiterer nicht hinzunehmender
Schritt in Richtung massiver
Grundrechtseinschränkung. Es gilt diesen
Menschenrechtsverletzungen
entgegenzutreten, von daher unterstütze ich
die bundesweite Demonstration
gegen Berufsverbote am 25.03.2006 in
Karlsruhe.
Pflüger, Tobias
www.berufsverbote.de
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Gericht bestätigt Berufsverbot für
linksextremen Lehrer
Csaszkóczy gehört Gruppierung an,
die gegen freiheitlich-demokratische
Grundordnung gerichtet ist
Vom 13.03.2006
KARLSRUHE/HEPPENHEIM (dpa) Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das
Berufsverbot für einen politisch
links gerichteten Lehrer bestätigt, der
sich in Hessen und
Baden-Württemberg für den Schuldienst beworben hatte.
Gründe für seine Entscheidung
nannte das Gericht heute nicht. Der 35
Jahre alte Michael Csaszkóczy
gehört nach Einschätzung des Stuttgarter
Kultusministeriums einer
antifaschistischen Gruppe in Heidelberg an, die
gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung gerichtet sei.
Hessen hatte wie das Nachbarland
den Realschulpädagogen trotz seiner
fachlichen Eignung abgelehnt. Nach
Informationen der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW)
berief sich das Schulamt
Bergstraße/Odenwald einzig auf den
Umstand, dass der Verfassungsschutz
Baden-Württemberg die
Antifa-Gruppe beobachte. Gegen den Kläger lägen
keinerlei weitere Erkenntnisse
vor. Der 35-Jährige hatte bereits am
Freitag nach der Verhandlung
angekündigt, er werde bei einer Abweisung
Berufung einlegen.
Die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) forderte die Politik
zum Handeln auf. „Wir erwarten von
Ministerpräsident Günther Oettinger
und Kultusminister Helmut Rau noch
vor der Landtagswahl am 26. März eine
klare Aussage“, sagte der
baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende
Rainer Dahlem in Stuttgart. Ein
Heidelberger „Solidaritätskomitee Gegen
Berufsverbote“ bezeichnete die
Entscheidung als „ein fatales Signal
gegen Menschenrechte, Demokratie
und Meinungsfreiheit“ und rief zu einer
Demonstration am 25. März in
Karlsruhe auf.
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Pflüger zum Verwaltungsgerichts-
Urteil
13.03.2006
Abgewiesene Klage gegen Lehrer ist
massive Grundrechtseinschränkung
Von unserem Korrespondenten Holger
Elias
Straßburg (LiZ) - „Das
Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy
hat mittlerweile die Grenze der
Absurdität überschritten“, erklärte
heute der baden-württembergische
Europaabgeordnete der Linksfraktion
(GUE/NGL), Tobias Pflüger zum
Urteil vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe.
Es sei „einfach mehr als
sonderbar“, dass einerseits sowohl vom
Schulamt, als auch vom Gericht dem
Lehrer „Friedfertigkeit und
Zivilcourage gegen
Rechtsextremismus“ attestiert wird, und andererseits
mit dem Urteil in der gleichen
Verhandlung eben wegen dieser
Zivilcourage an der
undemokratischen Praxis des Berufsverbotes festgehalten wird.
„Das Gericht verletzt damit auch
das im EU-Vertrag festgeschriebene
Recht auf freie Berufswahl und das
EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich
ist das Urteil ein Verstoß gegen
die Europäische
Menschenrechtskonvention, in der
die Berufsfreiheit garantiert ist.
Bereits 1995 wurden Berufsverbote
vom Europäischen Gerichtshof für
menschenrechtswidrig erklärt“,
sagte der parteilose Abgeordnete am Rande
der Sitzung des Europaparlaments.
Bei dem, was Michael Csaszkóczy
vorgeworfen werde, gehe es einzig allein
um eine so genannte Kontaktschuld.
„Denn das Gericht sieht keinerlei
Hinweise für ein irgendwie
geartetes Fehlverhalten. Allein sein
Engagement in der
Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird nun dem
Lehrer Michael Csaszkóczy
vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss
sein mit der Bestrafung von
absolut notwendigem Engagement gegen
Faschismus und Rassismus.“
Die jetzt abgewiesene Klage des
Lehrers Michael Csaszkóczy gegen das
gegen ihn verhängte Berufsverbot
bezeichnete Pflüger als „einen weiteren
nicht hinzunehmenden Schritt in
Richtung massiver
Grundrechtseinschränkung.“ Daher
unterstütze er die bundesweite
Demonstration gegen Berufsverbote
am 25.März 2006 in Karlsruhe.
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Meldung vom Montag, 13. März 2006
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=thm2006313-5I
Berufsverbot bestätigt: Michael
Csaszkóczy verliert vor Gericht
Stuttgart/Karlsruhe - Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute die
Klage des Heidelberger Lehrers
Michael Csaszkóczy gegen sein
Berufsverbot (ka-news berichtete)
abgewiesen. Der Landesvorsitzende der
Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, erklärt:
"Wir werden Michael
Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für die
Meinungsfreiheit
unterstützen."
Weiterhin sagt er: "Wir
erwarten von Ministerpäsidenten Günther
Oettinger und Kultusminister
Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26.
März eine klare Aussage, ob sie
dieses undemokratische und antiquierte
Mittel ihrer Amtsvorgänger
weiterhin anwenden wollen."
Seit 2004 wird Csaszkóczy der
Eintritt in den Schuldienst verwehrt,
obwohl es keine Hinweise gebe,
dass er als Referendar gegen das
Neutralitätsgebot für Lehrkräfte
verstoßen habe. Ihm werde nur seine
Mitgliedschaft in einer
Antifschistischen Initiative in Heidelberg zum
Vorwurf gemacht, so die GEW. Das
Bundesland Hessen schloss sich 2005
diesem Verbot an.
Der 1972 beschlossene
Radikalenerlass war in den 70ern Grundlage für
etwa 10.000 Berufsverbote, vor
allem gegen Lehrer und Postbeamte. Drei
Millionen Menschen wurden damals
auf ihre Verfassungstreue hin
überprüft. 1995 wurden
Berufsverbote vom Europäische Gerichtshof für
menschenrechtswidrig erklärt. In
Baden-Württemberg gab es zwischen 1983
und 1993 noch zwölf Ablehnungen
für Lehramtsbewerber aus politischen
Gründen, danach war Csaszkóczy der
einzige Fall. Die GEW unterstützt ihn
bei seiner Klage und will
erreichen, dass die rechtlichen Gundlagen des
so genannten
"Radikalenerlasses" aus dem Landesrecht gestrichen werden
(ka-news berichtete). (ps/thm)
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Berufsverbot für Lehrer bleibt
Verwaltungsgericht: Pädagoge darf
nicht Lehrer werden, weil er sich in
einer linksradikalen
Antifa-Initiative engagiert
FREIBURG taz Michael Csaszkoczy darf nicht Lehrer werden.
Das entschied
gestern das Verwaltungsgericht
Karlsruhe und bestätigte damit eine
Entscheidung der
baden-württembergischen Kultusverwaltung. Diese hatte
den antifaschistisch engagierten
Pädagogen abgelehnt, weil "Zweifel an
seiner Verfassungstreue"
bestünden.
Konkret wurde Csaszkoczy sein
Engagement für die Antifaschistische
Initiative Heidelberg (AIHD)
vorgeworfen. Diese Gruppierung wird vom
Stuttgarter Verfassungsschutz als
"linksextremistisch" eingestuft. Die
AIHD bezeichnet sich in ihrer
Selbstdarstellung als "linksradikal" und
sieht sich als "Teil der
autonomen Bewegung". Anstoß nahm die
Kultusverwaltung vor allem daran,
dass sich die AIHD zu "Militanz als
legitimem Mittel der
Befreiung" bekenne. Csaszkoczy hatte
entgegengehalten, er kritisiere
zwar den Kapitalismus, aber nicht die
Demokratie als
Gesellschaftsordnung. Im Unterricht werde er die Schüler
nicht indoktrinieren, das
widerspreche schon seinem pädagogischen
Selbstverständnis.
Während seines Referendariats
hatte es keine Klagen über Csaszkoczy
gegeben, der Realschullehrer mit
den Fächern Deutsch und Geschichte
werden will. Csaszkoczy ist sogar
vom Oberschulamt schon für seine
"Zivilcourage" gelobt
worden. Im zweiten Staatsexamen erreichte er die
Note 1,8. Ohne die politischen
Bedenken des Landes wäre er eingestellt
worden. Das Verwaltungsgericht gab
gestern nur bekannt, dass Csaszkoczys
Klage auf Einstellung in den
Schuldienst abgelehnt wurde. Eine
Begründung soll in etwa zwei
Wochen folgen.
Doch schon in der mündlichen
Verhandlung am Freitag hatte der
Vorsitzende Richter Bernd Heß zu
Csaszkoczy gesagt, es bestehe "Anlass
zur Befürchtung, dass Sie im
Unterricht ein Bild unseres Staates
propagieren und an Schüler
weitergeben, das von Seiten des Landes als
diskriminierend angesehen
wird". Csaszkoczy wurde zwischenzeitlich auch
in Hessen als Lehrer abgelehnt. Er
will gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Rechtsmittel
beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim
einlegen.
Die Internationale Liga für
Menschenrechte kritisierte das gestrige
Urteil als "falsches
Signal". Das Gericht habe es "versäumt, der
berüchtigten Berufsverbotspraxis
früherer Jahrzehnte einen Riegel
vorzuschieben, und habe
stattdessen ein mehr als zweifelhaftes
Berufsverbot gerichtlich
abgesegnet. Csaszkoczy ist allerdings auch in
Baden-Württemberg ein Einzelfall.
Seit 1995 war kein einziger Bewerber
für den öffentlichen Dienst mehr
wegen Zweifeln an der Verfassungstreue
abgelehnt worden. Allerdings hatte
Baden-Württemberg erst 1991 die
Regelanfrage für den
Verfassungsschutz abgeschafft, Das Land war damit
neben Bayern Schlusslicht. Bis
dahin wurde vor jeder Einstellung beim
Geheimdienst angefragt. Nach wie
vor muss ein Beamter aber laut Gesetz
"die Gewähr dafür bieten,
dass er jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt" .
CHRISTIAN RATH
taz Nr. 7921 vom 14.3.2006, Seite 7,
101 TAZ-Bericht CHRISTIAN RATH
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Urteil: Berufsverbot für linken
Lehrer 13.03.2006
Ja, auch das gibt es anscheinend
noch: Berufsverbot gegen einen Lehrer.
SPIEGEL-Online stellt die
Geschichte vor.
Genauer müsste man formulieren,
dass schon der Eintritt in den Beruf
momentan unterbunden wird. Das
Verfahren wird wohl durch die Instanzen
gehen, da der Betroffene die
Entscheidung nicht einfach hinnehmen will.
Nach dem Spiegel-Artikel gehörte
der Realschullehrer der
Antifaschistischen Initiative
Heidelberg an. Auch wenn er nie aktiv
Gewalt anwendete finden sich
einige Sätze in einem Papier, das ihm jetzt
zum Stolperstein werden könnte.
Lesen Sie den ganzen Artikel:
Spiegel:Urteil: Berufsverbot für linken Lehrer
(MR)
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stattweb.de-News und -Mitteilungen, 13.März 2006
Heidelberg: Schavans einstweiliger
Sieg - Berufsverbot Csaszkóczys steht vorläufig fest
Sie haben es wieder getan! Der
Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe
hat das vom Oberschulamt verhängte
Berufsverbot gegen den Heidelberger
Lehrer Michael Csaszkóczy
bestätigt.Und das, ohne dass im schulischen
Verhalten des Referendars etwas zu
beanstanden gewesen wäre. Ein
Dienstzeugnis anerkennt besonders
das „Engagement im Eintreten gegen den
Neo-Faschismus.“. Nur merkwürdig,
dass gerade die Ausübung dieses
Engagements in einer
antifaschistischen Gruppierung nun den einzigen
Grund für die Nichtübernahme in
den Staatsdienst abgeben soll.
Innerschulisch wurde absolut
nichts bemängelt.
Bescheidene Anfrage: wie ist man
dienstlich korrekt Antifaschist. Ganz
allein ist da ja wenig zu machen.
Muss man erst warten, bis im Fach im
Lehrerzimmer eine Einladung zum
amtlich genehmigten „Aufstand der
Anständigen“ liegt?
Es ist sehr zu vermuten, dass
hinter dem damaligen Anfall der sonst zwar
reaktionären, aber in der
Amtsführung relativ rationalen
Kultusministerin der
Verfassungsschutz als eigentlicher Aktivist steckt.
Liest man dessen Jahresberichte,
taucht immer wieder die Einschätzung
vor allem des Vizepräsidenten Doll
auf, die Neonazis seien zwar
unangenehm, aber ordentlich- die
Antifas dagegen aufsässig, damit schwer
zu kontrollieren, so dass diese
dann in den Berichten schon wegen ihrer
Ungebärdigkeit schlechter
wegkommen als die Nazis selbst.
Auch das Herumhacken der Behörde
auf der Selbstbezeichnung Csaszkóczys
als „militant“, weist in diese
Richtung.
Auf Organisationen bezogen heißt
es im französischen Sprachgebrauch, dem
es vermutlich entnommen ist, nicht
mehr als „ich bin keine Karteileiche,
ich mache aktiv mit“.
Für nicht so Bewanderte wird
einfach spekuliert auf den kriegerischen
Klang. Da sollte man aber auch mal
an den „brutalstmöglichen“ Aufklärer
Koch gehen. Ich habe bei dem Wort
unbotmäßige Assoziationen von einem
Schlachtermeister, der mit
aufgekrempelten Ärmeln und einigen blitzenden
Instrumenten aus dem lebendigen
Fleisch sich Wahrheit schneidet.
Die sonstigen Ausreden, um solche
Urteile den Leuten schmackhaft zu
machen, sind noch schlimmer. Dem
Vernehmen nach sagte der Richter bei
der mündlichen Verhandlung, in den
Fächern Deutsch und Geschichte könne
man Schüler besonders leicht
beeinflussen. In den siebziger Jahren hieß
der Fachausdruck „indoktrinieren“.
Alle, die das sagen, leiden
offenbar unter bedauerlichem
Gedächtnisverlust krankhafter Art.
Wer sich an seine Schulzeit erinnert,
erinnert sich auch an den alten
Stalingradkämpfer, der uns entspannte,
denn wenn er aufs Thema kam, gab
er nichts auf. Soldat ist deshalb
keiner von uns geworden.
Ich hatte Brüder bei den Jesuiten:
da wurde wahlweise der Himmel
bestürmt in der „legio Mariae“
oder modern flott Gott gedankt für den
Lippenstift von Monika. Jesuit ist
davon aber keiner
geworden-jahrzehntelang in allen
Klassen.
Ich selbst - wenn ich das
bescheiden erwähnen darf- hatte es amtlich,
dass ich ein leibhafter Dämon war
und besonders gefährlich für die
Kindesseele. Schön wärs gewesen!
Wo sind all die kleinen Dämonen, die
ich in vierzig Jahren hätte heranziehen
können. Wo sind sie geblieben.
Tatsache ist: Predigten
irgendwelcher Art perlen am abgehärteten und
gegerbten Fell der
Normalschülerinnen und Schüler schadlos ab. Was
allenfalls Eindruck macht, ist
nicht das Reden, sondern allenfalls das
Handeln, in und außerhalb der
Schule.
Indoktrination- das ist Sprühnebel
für verängstigte Eltern.
Was real hinter den Berufsverboten
steckt ist einfach der Wille, vor
einem umständlichen und nicht
immer zu rechtfertigenden Verbot einer
Partei oder Organisation eine patente
Maßnahme zu finden, mittels derer
potentielle Wortführer isoliert
und lahmgelegt werden sollen, so dass
sich die „organischen
Intellektuellen“ , wie Gramsci sagt, nicht mit den
in Bewegung kommenden Menschen
dauerhaft verbinden können, um zu einer
konstanten gedanklichen
Ausrichtung zu kommen.
Diese Absicht haben sie in den
siebziger und achtziger Jahren
tatsächlich erreicht. Sie haben
uns das Rückgrat gebrochen, durch
Isolierung den Mut genommen und
damit den Pateiansätzen dieser Jahre
–ungeachtet der inneren
Widersprüche- den entscheidenden Schlag versetzt.
Neuerlichen Versuchen dieser Art
sich zu widersetzen, sollte deshalb
jedem angelegen sein, der
überhaupt auf Herausbildung einer Perspektive
aus dem gegenwärtigen
Durcheinander und aus der Ratlosigkeit setzt.
Stattzeitung und stattweb erklären
sich ausdrücklich mit Michael
Csaszkóczy solidarisch. Wir werden
laufend über die weitere Entwicklung
des Kampfs vor Gericht und
anderswo berichten.
Fritz Güde
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http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1140530/1a5205r/index.html
Karlsruhe: Mitglied einer
Antifa-Gruppe darf nicht Lehrer werden
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe
hat die Klage eines Lehramtsanwärters
aus Heidelberg abgewiesen, der als
Mitglied einer vom Verfassungsschutz
als linksextrem eingestuften
Initiative nicht zum Schuldienst zugelassen
wurde. Kultusminister Helmut Rau
(CDU) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden.
Die Schulbehörden hatten die
Ablehnung des 35 Jahre alten Klägers mit
dessen Mitgliedschaft in einer
antifaschistischen Gruppe in Heidelberg
begründet. Diese Gruppe sei gegen
die freiheitlich-demokratische
Grundordnung, hatte die damalige
Kultusministerin Annette Schavan (CDU)
im August 2004 in ihrem Beschluss
argumentiert.
Der Vorsitzende Richter hatte dem
Kläger bei der Verhandlung gesagt, bei
seinen Fächern Deutsch und
Geschichte "besteht Anlass zur Befürchtung,
dass Sie ein Bild unseres Staates
propagieren und an Schüler weiter
geben, das von Seiten des Landes
als diskriminierend angesehen wird".
GEW fordert Aufhebung des
Berufsverbots
Der baden-württembergische
Kultusminister Helmut Rau begrüßte das
bestätigte Berufsverbot: "Wir
haben ausreichend Informationen über diese
Gruppe, in der der Lehrer über
Jahre eine aktive Rolle gespielt hat.
(...) Und wir haben erhebliche
Zweifel an der Verfassungstreue des
Mannes", sagte er.
Unterstützung hatte der
abgewiesene Pädagoge von der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW)
erhalten. Der GEW-Landesvorsitzende
Rainer Dahlem forderte
Ministerpräsident Günther Oettinger und
Kultusminister Helmut Rau (beide
CDU) auf, das Berufsverbot gegen den
Lehrer aufzuheben. Es dürfe nicht
sein, dass Lehrer bei politischem
Engagement mit Sanktionen rechnen
müssten.
Berufung angekündigt
Das Heidelberger
"Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete
die Entscheidung als "ein
fatales Signal gegen Menschenrechte,
Demokratie und
Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25.
März in Karlsruhe auf. Der
Realschullehrer war im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen
Eignung auch in Hessen abgelehnt
worden. Antifaschistische Initiativen
werden in Baden-Württemberg und in
Hessen vom Verfassungsschutz
beobachtet. Der 35-Jährige hatte
bereits am vergangenen Freitag nach der
mündlichen Verhandlung
angekündigt, er werde bei einer Niederlage vor
dem Verwaltungsgericht Berufung
einlegen.
Der SWR ist Mitglied der ARD Impressum l © SWR 2006
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stattweb.de-News und -Mitteilungen, 13.März 2006
WASG Baden-Württemberg kritisiert
Berufsverbots-Urteil des Verwaltungsgerichts
"Wir brauchen mehr Demokratie
auch in Baden-Württemberg"
Eine erschreckend hohes
Demokratie-Defizit sieht die Partei "Arbeit &
soziale Gerechtigkeit -¬ Die
Wahlalternative³ (WASG) in
Baden-Württemberg. Die
Möglichkeiten, über Volksbegehren und
Bürgerentscheide auf politische
Entscheidungen Einfluss zu nehmen, seien
geringer als in Bayern, sagt
Brigitte Ostmeyer, eine der
Spitzenkandidatinnen der
Wahlalternative. Spitze sei Baden-Württemberg
dagegen, "wenn es darum geht,
einem qualifizierten Lehrer wegen dessen
Gesinnung die Ausübung des Berufes
zu verweigern oder
einbürgerungswillige Migrantinnen
und Migranten mit Gesinnungstests zu
diskriminieren³, sagt die
54-jährige WASG-Politikerin. Ostmeyer
kritisiert deshalb das heute
bekannt gegebene Urteil des Karlsruher
Verwaltungsgerichtes, das die
Klage des Heidelberger Realschullehrers
Michael Csaszkóczy gegen das über
ihn verhängte Berufsverbot abgewiesen
hat. All dies zeige, so die
WASG-Frau, "dass den herrschenden Politikern
die liberal-demokratische
Tradition des Südweststaates verraten haben".
Das Karlsruher Gericht, so
Landessprecher Bernd Riexinger, verletze "das
im EU-Vertrag festgeschriebene
Recht auf freie Berufswahl und das
EU-Diskriminierungsverbot".
Zugleich sei das Urteil ein Verstoß gegen
die Europäische
Menschenrechtskonvention, ergänzt Brigitte Ostmeyer, "in
der die Berufsfreiheit garantiert
ist". Bereits 1995, so die WASG-
Politikerin, seien die
Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für
menschenrechtswidrig erklärt
worden. "Wo kommen wir hin, wenn ein Lehrer
ausgerechnet in Deutschland
deshalb seinen Beruf nicht ausüben darf,
weil er über Widerstandskämpfer im
Nazi-Regime publizierte und Proteste
gegen rechte Demonstranten
organisierte?" Dies sei ein "zutiefst
undemokratisches Verhalten",
das auch gegen das Grundgesetz verstoße.
"Wenn eine Landesregierung
die Rechte ihrer Bürger derart mit Füßen
tritt", so die
WASG-Kandidatin, "dann wird es Zeit, dass wir dagegen
eine echte Opposition in den
Landtag bekommen, unsere Wahlalternative".
WASG Baden-Württemberg (leicht
redaktionell überarbeitet)
www.bw-wahlalternative-asg.de
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
www.sat1.de 13.3.06
Gericht bestätigt Berufsverbot für
linken Lehrer
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe
hat am Montag das Berufsverbot gegen
einen Lehrer wegen Zweifeln an
seiner Verfassungstreue für rechtmäßig
erklärt. Damit wiesen sie eine
Klage des 35-Jährigen ab. Der
Realschullehrer darf damit
weiterhin weder in Baden-Württemberg noch in
Hessen unterrichten. Beide Ländern
verwehrten ihm den Eintritt in den
Schuldienst.
Der Realschulpädagoge Michael
Csaszkóczy soll als führendes Mitglied in
der "Antifaschistischen
Initiative Heidelberg" engagiert sein. Die
Gruppe wird vom Landesamt für
Verfassungsschutz als linksextrem
eingestuft. Sie richte sich gegen
die Verfassung, heißt es.
Kläger will in Berufung gehen
Bereits während der Verhandlung
hatte der vorsitzende Richter Bernd Heß
gesagt: "Bei ihren Fächern
Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur
Befürchtung, dass sie in diesem
Unterricht ein Bild unseres Staates
propagieren, das von Seiten des
Landes als diskriminierend angesehen
wird." Csaszkóczy
rechtfertigte sich damit, ihm sei bislang in der
Praxis noch nie vorgehalten
worden, "die Schüler zu beeinflussen oder zu
indoktrinieren." Der
studierte Germanist und Historiker kündigte schon
vor Veröffentlichung des Urteils
an, er werde sich mit einer Abweisung
seiner Klage nicht zufrieden
geben. Er will in Berufung gehen.
Nach Angaben der Gewerkschaft für
Erziehung und Wissenschaft (GEW)
handelt es sich um den ersten Fall
eines Berufsverbots für einen Lehrer
in Baden-Württemberg seit 1993.
Die Gewerkschaft steht hinter
Csaszkóczy. Die Vorsitzende des
Bezirks Nordbaden der GEW Hildegard
Klenk nannte das Verfahren eine
"politisch gefährliche Aussage". Viele
andere politisch aktive Lehrer
seien nun in Sorge.
Kritik von
Menschenrechtsorganisationen
Verschiedene linke Gruppen und
Menschenrechtsorganisationen beobachten
das Verfahren. Nach Ansicht von
Dr. Rolf Gössner, Präsident der
Internationalen Liga für
Menschenrechte, geht es bei diesem Verfahren
auch um die grundsätzliche Frage,
ob die Bundesrepublik die
Berufsverbotpraxis aus den
Siebziger Jahren wieder aufleben lasse oder
endgültig begrabe.
Die Ablehnung des Lehramtsanwärters
war 2004 auch von der heutigen
Bundesbildungsministerin Anette
Schavan bestätigt worden. Die
CDU-Politikerin war damals
Kultusministerin in Stuttgart.
(N24.de, Netzeitung)
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SCHULEN: Gericht bestätigt
Berufsverbot für linken Lehrer
Ein als linksextrem eingestufter
Lehrer aus Heidelberg darf weder in
BadenWürttemberg noch in Hessen unterrichten
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe
hat eine Klage gegen sein Berufsverbot
abgewiesen, ohne Gründe zu nennen.
Die Kultusministerien beider Länder
begrüßten das Urteil. Von
Studenten- und Lehrerverbänden kam Kritik.
Die Bewerbungen des Realschulpädagogen
waren trotz fachlicher Eignung
abgelehnt worden, weil er laut
Verfassungsschutz einer
antifaschistischen Gruppe
angehört, die gegen die demokratische
Grundordnung eingestellt sei.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Frankfurter
Neue Presse 13.03.2006
Gericht bestätigt Berufsverbot für
linken Lehrer
Karlsruhe/Heppenheim (dpa/lhe) Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das
Berufsverbot für einen politisch
links gerichteten Lehrer bestätigt, der
sich in Hessen und
Baden-Württemberg für den Schuldienst beworben hatte.
Gründe für seine Entscheidung
nannte das Gericht am Montag nicht. Der 35
Jahre alte Michael Csaszkóczy
gehört nach Einschätzung des Stuttgarter
Kultusministeriums einer antifaschistischen
Gruppe in Heidelberg an, die
gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei.
Hessen hatte wie das Nachbarland
den Realschulpädagogen trotz seiner
fachlichen Eignung abgelehnt. Nach
Informationen der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW)
berief sich das Schulamt
Bergstraße/Odenwald einzig auf den
Umstand, dass der Verfassungsschutz
Baden-Württemberg die
Antifa-Gruppe beobachte. Gegen den Kläger lägen
keinerlei weitere Erkenntnisse
vor. Der 35- Jährige hatte bereits am
Freitag nach der Verhandlung
angekündigt, er werde bei einer Abweisung
Berufung einlegen.
Die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) forderte die Politik
zum Handeln auf. «Wir erwarten von
Ministerpräsident Günther Oettinger
und Kultusminister Helmut Rau noch
vor der Landtagswahl am 26. März eine
klare Aussage», sagte der
baden-württembergische GEW- Landesvorsitzende
Rainer Dahlem in Stuttgart. Ein
Heidelberger «Solidaritätskomitee Gegen
Berufsverbote» bezeichnete die
Entscheidung als «ein fatales Signal
gegen Menschenrechte, Demokratie
und Meinungsfreiheit» und rief zu einer
Demonstration am 25. März in
Karlsruhe auf.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
URTEIL: "Linker" Lehrer
darf nicht unterrichten
13.03.06 - 11:55
Karlsruhe (rpo). Ein
linkspolitisch aktiver Lehramtsanwärter darf nicht
an Schulen unterrichten. Dies
entschied das Verwaltungsgericht
Karlsruhe, nachdem der Lehrer
gegen seine Ablehnung an Schulen in Hessen
und Baden-Württemberg geklagt
hatte. Das Gericht hatte Zweifel an der
Verfassungstreue des 35-jährigen
Pädagogen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe
habe die Einstellung des
Realschullehrers zu Recht
abgelehnt, hieß es im Urteil.
Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll
führendes Mitglied der als
linksextrem eingestuften
Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein.
Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb
das Land Baden-Württemberg den
Eintritt in den Schuldienst. Das
Land Hessen schloss sich 2005 an.
Die Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung
wurden am Montag noch
nicht mitgeteilt. Sie sollen
später bekannt gegeben werden. Die
Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass
sie den Realschullehrer weiter
unterstützen will.
Es sei seit 1993 der erste Fall,
dass in Baden-Württemberg wieder ein
Berufsverbot gegen einen Lehrer
ausgesprochen worden sei. Bereits vor
der Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene
angekündigt, dass er notfalls den
Weg durch die Gerichtsinstanzen
antreten will.
ngz online ©
RP Online, AFP, ap, ddp, sid
REGIONAL - HEIDELBERG
14.03.2006
Autonomer bleibt im Schuldienst
unerwünscht
Verwaltungsgericht weist Klage ab
– Michael Csaszkóczy will weiter
kämpfen – Gemischte Reaktionen der
Landtagskandidaten
Von Holger Buchwald
Es bleibt dabei: Michael
Csaszkóczy, der als Mitglied der
Antifaschistischen Initiative
Heidelberg (AIHD) jahrelang vom
Verfassungsschutz beobachtet
wurde, wird nicht in den Schuldienst
übernommen. Das Verwaltungsgericht
Karlsruhe hat gestern die Klage des
Realschullehrers gegen das vom
baden-württembergischen Kultusministerium
verhängte „Berufsverbot“
abgewiesen. Csaszkóczy will nun beim
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim
Berufung einlegen.
Mit der Begründung, dass die AIHD
gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung eingestellt sei,
wurde der heute 35-Jährige im August 2004
nach einem „vertieften
Einstellungsgespräch“ nicht in den Schuldienst
übernommen. Schon damals
kritisierte die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) die
Entscheidung des Kultusministeriums als
„Berufsverbot“. Und auch gestern
fand die hessische GEW-Vizevorsitzende
Carmen Ludwig, die den Prozess in
Karlsruhe beobachtete, deutliche
Worte: „Csaszkóczy ist nie ein
persönliches Fehlverhalten angelastet
worden.“ Nach Ludwigs Einschätzung
sei er mit seinem Engagement gegen
Rassismus sogar für die Werte der
Verfassung eingetreten.
Mit dem gestrigen Urteil ist der
Heidelberger Realschullehrer beruflich
weiter in der Schwebe. „Im
Windschatten des Prozesses in Karlsruhe hat
jetzt auch Hessen ein Berufsverbot
gegen mich verhängt“, ärgert sich
Csaszkóczy. Erst letzte Woche
wurde ihm die offizielle Entscheidung
zugestellt. Seine Einstellung in
der Martin-Buber-Schule in Heppenheim
sei letzten Sommer vom
Kultusministerium in letzter Minute gestoppt
worden – und zwar am Tag der
ersten Lehrerkonferenz. „Alle wollten mich
in der Schule“, sagt er. Nicht
zuletzt deshalb will er trotz des
erneuten juristischen Rückschlags
nicht aufgeben. Die GEW übernimmt die
Prozesskosten
Csaszkóczy, der zur Zeit von
Arbeitslosengeld II lebt, zweifelt
inzwischen daran, dass er Lehrer
werden kann. „Politisch ist es aber
unglaublich wichtig, weiter zu
kämpfen“, sagt er. Er sei zwar bisher der
Einzige, gegen den ein Berufsverbot
verhängt worden sei. Er fürchte
aber, dass sein Fall für die
beteiligten Kultusministerien nur ein
„Testballon“ sei.
Die Heidelberger
Landtagskandidaten wollen die schriftliche
Urteilsbegründung abwarten. Claus
Wichmann (SPD) wehrt sich prinzipiell
gegen ein „Berufsverbot“: „Das
Disziplinarrecht muss ausreichen.“
Csaskóczy habe als Lehrer
„ordentliche Arbeit geleistet“. Dass er
eigenwillige politische Ansichten
vertrete, sei unbestritten, doch damit
müsse man sich politisch
auseinander setzen.
Theresia Bauer (Grüne) meint, ob
ein Lehrer geeignet für den Schuldienst
sei, solle einzig anhand seiner
pädagogischen Fähigkeiten geprüft
werden. Jede Schule solle sich
selbst ihre Lehrer aussuchen dürfen. Der
Beamtenstatus sei nur hinderlich.
Es sei wichtig, dass die Geschichte
„vernünftig juristisch geprüft“
werde. Annette Trabold (FDP) bedauert,
dass dem Realschullehrer nie eine
Chance gegeben wurde. „Man hätte erst
einmal schauen müssen, ob er ein
guter Lehrer ist.“ Gleichwohl glaubt
sie, dass das Verwaltungsgericht
plausible Gründe für die Entscheidung
hat. Werner Pfisterer (CDU) hat
zum Fall Csaszkószy seine ganz eigene
Meinung: „Ich kenne ihn aus seinem
Demonstrationsleben in Heidelberg.
Und ich wollte ihn nicht als
Lehrer meiner Kinder haben. Von daher ist
das Urteil okay.“
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Gericht bestätigt
"Berufsverbot" - Linker Lehrer will jetzt auch in Hessen klagen
Karlsruhe. Ein als linksextrem
eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf
auch künftig weder in
Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat
nach Angaben von gestern eine Klage des
Lehramtsanwärters abgewiesen.
Gründe für die Entscheidung gegen den
35-jährigen Michael Csaszkóczy
sollen erst in zwei Wochen genannt
werden. Der Verteidiger des Mannes
kündigte auf Anfrage an, sein Mandant
werde "sehr
wahrscheinlich" Berufung einlegen. Außerdem wolle der Lehrer
auch in Hessen gegen die Abweisung
klagen.
Die Bewerbung des 35-Jährigen war
im August 2004 von der Schulbehörde
und dem baden-württembergischen
Kultusministerium abgelehnt worden, weil
der Realschulpädagoge laut
Verfassungsschutz seit Jahren einer
antifaschistischen Gruppe in
Heidelberg angehört. Diese Initiative sei
gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch
Hessen hatte dem Mann im
vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen
Eignung den Eintritt in den
Schuldienst verwehrt.
Der Stuttgarter Kultusminister
Helmut Rau (CDU) zeigte sich zufrieden
mit dem bestätigten Berufsverbot.
"Wir haben ausreichend Informationen
über die Heidelberger Gruppe, in
der der Lehrer über Jahre eine aktive
Rolle gespielt hat", sagte
Rau der dpa. "Wir haben erhebliche Zweifel an
der Verfassungstreue des
Mannes." Es sei aber auch vor allem um eine
grundsätzliche Klärung der Frage
gegangen.
Die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) forderte die Politik
zum Handeln auf. "Wir
erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger
und Kultusminister Helmut Rau noch
vor der Landtagswahl am 26. März eine
klare Aussage, ob sie das
undemokratische und antiquierte Mittel ihrer
Amtsvorgänger weiter anwenden
wollen", sagte der GEW-Landesvorsitzende
Rainer Dahlem in Stuttgart. Es
dürfe nicht sein, dass Lehrer bei
politischem Engagement mit
Sanktionen rechnen müssten.
Das Heidelberger
"Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete
die Entscheidung als "fatales
Signal gegen Menschenrechte, Demokratie
und Meinungsfreiheit" und
rief zu einer Demonstration am 25. März in
Karlsruhe auf. Lsw © Mannheimer Morgen - 14.03.2006
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Berufsverbot bleibt bestehen
Gericht weist Klage eines "linken" Lehrers ab
Vom 14.03.2006
KARLSRUHE (dpa) Ein als
linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg
darf auch künftig weder in
Baden-Württemberg noch in Hessen
unterrichten. Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nach Angaben von
gestern eine Klage des
Lehramtsanwärters abgewiesen. Gründe für die
Entscheidung gegen den 35-Jährigen
nannte die Justizbehörde aber noch nicht.
Die Bewerbung des Mannes war im
August 2004 von der Schulbehörde und dem
baden-württembergischen
Kultusministerium abgelehnt worden, weil der
Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz
seit Jahren einer
antifaschistischen Gruppe in
Heidelberg angehört. Diese Initiative sei
gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch
Hessen hatte dem Mann im
vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen
Eignung den Eintritt in den
Schuldienst verwehrt.
Der 35-Jährige hatte bereits am
Freitag nach der Verhandlung
angekündigt, er werde bei einer
Abweisung Berufung einlegen.
Gewerkschaft protestiertDie
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW) forderte die Politik zum
Handeln auf. "Wir erwarten von
Ministerpräsident Günther
Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch
vor der Landtagswahl am 26. März
eine klare Aussage, ob sie das
undemokratische und antiquierte
Mittel ihrer Amtsvorgänger weiter
anwenden wollen", sagte der
GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem in
Stuttgart. Es dürfe nicht sein,
dass Lehrer bei politischem Engagement
mit Sanktionen rechnen müssten.
Das Heidelberger
"Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete
die Entscheidung als "ein
fatales Signal gegen Menschenrechte,
Demokratie und
Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25.
März in Karlsruhe auf.
Bei der Verhandlung vor dem
Verwaltungsgericht hatte der Vorsitzende
Richter dem Kläger gesagt, bei
seinen Fächern Deutsch und Geschichte
"besteht Anlass zur
Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates
propagieren und an Schüler weiter
geben, das von Seiten des Landes als
diskriminierend angesehen
wird". Unterstützt von zahlreichen Anhängern
und der GEW hatte der Lehrer
betont, er stehe zwar hinter den
umstrittenen Veröffentlichungen
seiner politischen Gruppe. Ihm sei aber
nie vorgehalten worden, die
Schüler zu beeinflussen. Antifaschistische
Initiativen werden in
Baden-Württemberg und in Hessen vom
Verfassungsschutz beobachtet.
Minister begrüßt UrteilDer
baden-württembergische Kultusminister Helmut
Rau (CDU) hat sich zufrieden
gezeigt mit dem bestätigten Berufsverbot
für den als linksextrem
eingestuften Lehrer aus Heidelberg. Nach der
Veröffentlichung des
entsprechenden Urteils gegen das 35-jährige
Mitglied einer antifaschistischen
Gruppe sagte der Minister der
Deutschen Presseagentur: "Wir
haben ausreichend Informationen über diese
Gruppe, in der der Lehrer über
Jahre eine aktive Rolle gespielt hat."
Bei dem Urteil des
Verwaltungsgerichts Karlsruhe sei es vor allem um
eine grundsätzliche Klärung der
Frage gegangen, sagte Rau. "Und wir
haben erhebliche Zweifel an der
Verfassungstreue des Mannes." Es handele
sich im Südwesten aber um einen
Einzelfall, betonte der Minister.
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Gericht bestätigt das
Unterrichtsverbot - Michael Csaszkóczy will in Berufung gehen
Vom 14.03.2006
KARLSRUHE/WIESBADEN (dpa) Ein als
linksextrem eingestufter Lehrer aus
Heidelberg darf auch künftig weder
in Baden-Württemberg noch in Hessen
unterrichten. Das
Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nach Angaben vom
Montag die Klage des
Lehramtsanwärters Michael Csaszkóczy abgewiesen.
Gründe für die Entscheidung nannte
die Justizbehörde nicht. Während die
Kultusministerien beider Länder
das Urteil begrüßten, kritisierten
Studenten- und Lehrerverbände die
Entscheidung als nicht
nachvollziehbares Berufsverbot.
Die Bewerbung des Mannes in Baden-Württemberg
war im August 2004 - wie
berichtet - von der Schulbehörde
und dem Stuttgarter Kultusministerium
abgelehnt worden, weil der
Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit
Jahren einer antifaschistischen
Gruppe in Heidelberg angehört. Diese
Initiative sei gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung
eingestellt.
Auch Hessen hatte den
Realschulpädagogen trotz seiner fachlichen Eignung
abgelehnt. Nach Informationen der
Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) berief sich das
Schulamt Bergstraße/Odenwald in
Heppenheim einzig auf den Umstand,
dass die Antifa-Gruppe vom
Verfassungsschutz beobachtet
worden sei. Der hessische GEW-Vorsitzende
Jochen Nagel erklärte, dass das
Urteil keinen Bestand haben werde.
"Offenkundig hat das Gericht
kurz vor der Landtagswahl ein politisches
Urteil gefällt, das
rechtsstaatliche Maßstäbe vermissen lässt."
"Im Prozess ist ganz deutlich
geworden, dass ihm nie ein persönliches
Fehlverhalten angelastet worden
ist", sagte Nagels Vertreterin Carmen
Ludwig. Nach ihrer Einschätzung
sei Csaszkóczy mit seinem Engagement
gegen Rassismus und Neo-Nazis
sogar für die Werte der Verfassung
eingetreten. Es sei gerade Gruppen
wie der Heidelberger Antifa zu
danken, wenn rechtsextreme Gruppen
vor Ort nicht Fuß fassen könnten.
Die GEW werde Csaszkóczy in seinem
Kampf um die Einstellung in den
Schuldienst weiter unterstützen,
kündigte Ludwig an. Der 35-Jährige
hatte bereits am Freitag
angekündigt, dass er bei einer Abweisung
Berufung einlegen werde. "Wir
wollen auch in Hessen vor Gericht gehen",
sagte sein Anwalt Martin Heimen am
Montag. Zuständig wäre das
Verwaltungsgericht Darmstadt.
Hessens Kultus-Staatssekretär
Joachim Jacobi wertete das Urteil als
klare Bestätigung. "Wer das
Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule
nichts verloren", sagte er in
Wiesbaden. Csaszkóczy habe sich mit seiner
aktiven Mitgliedschaft die
Perspektiven selbst verbaut. "Der Staat hat
die Aufgabe, Kinder und
Jugendliche vor verfassungsfeindlichem
Gedankengut - ob von links oder
rechts - zu schützen."
Das Heidelberger
"Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete
die Entscheidung als "ein
fatales Signal gegen Menschenrechte,
Demokratie und
Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25.
März in Karlsruhe auf. Der AStA
der Gießener Universität fürchtet eine
negative Signalwirkung der
wiederbelebten Berufsverbote auf die
Studierenden: "Wenn der
Eindruck vermittelt wird, dass man Angst haben
muss, seinen Beruf nicht ausüben
zu dürfen, weil man sich im Studium
gegen Faschismus und Rechtsradikalismus
engagiert hat, läuft etwas
grundlegend schief", sagte
der Gießener AStA-Referent Björn Wortmann.
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PFORZHEIMER ZEITUNG
14.03.2006 http://www.pz-news.de/suedwest/78627/druck.html
Pädagoge darf nicht unterrichten Verwaltungsgericht Karlsruhe weist
Klage eines linksextremen
Realschullehrers ab KARLSRUHE. Ein als
linksextrem eingestufter Lehrer
aus Heidelberg darf auch künftig weder
in Baden-Württemberg noch in
Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht
Karlsruhe hat nach Angaben von
gestern eine Klage des Lehramtsanwärters
abgewiesen. Gründe für die
Entscheidung gegen den 35-Jährigen sollen
nach Angaben der Justizbehörde
erst in zwei Wochen genannt werden.
Der Verteidiger des Mannes
kündigte auf Anfrage an, sein Mandant werde
„sehr wahrscheinlich“ Berufung
einlegen. Außerdem wolle der Lehrer auch
in Hessen gegen die Abweisung
klagen.
Die Bewerbung des 35-Jährigen war
im August 2004 von der Schulbehörde
und dem baden-württembergischen
Kultusministerium abgelehnt worden, weil
der Realschulpädagoge laut
Verfassungsschutz seit Jahren einer
antifaschistischen Gruppe in
Heidelberg angehört. Diese Initiative sei
gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch
Hessen hatte dem Mann im
vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen
Eignung den Eintritt in den
Schuldienst verwehrt.
Kultusminister zufrieden
Kultusminister Helmut Rau (CDU)
zeigte sich zufrieden mit dem
bestätigten Berufsverbot. „Wir
haben ausreichend Informationen über die
Heidelberger Gruppe, in der der
Lehrer über Jahre eine aktive Rolle
gespielt hat“, sagte Rau. „Wir
haben erhebliche Zweifel an der
Verfassungstreue des Mannes.“ Es
sei aber auch vor allem um eine
grundsätzliche Klärung der Frage
gegangen. Der hessische
Kultusstaatssekretär Joachim
Jacobi (CDU) wertete das Urteil als klare
Bestätigung. „Wer das Grundgesetz
nicht achtet, hat in der Schule nichts
verloren“, sagte er in Wiesbaden.
Der Lehrer habe sich mit seiner
aktiven Mitgliedschaft die
Perspektiven selbst verbaut. „Der Staat hat
die Aufgabe, Kinder und
Jugendliche vor verfassungsfeindlichem
Gedankengut - ob von links oder
rechts - zu schützen“, sagte Jacobi.
Die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) forderte die Politik
zum Handeln auf. „Wir erwarten von
Ministerpräsident Günther Oettinger
und Kultusminister Helmut Rau noch
vor der Landtagswahl am 26. März eine
klare Aussage, ob sie das
undemokratische und antiquierte Mittel ihrer
Amtsvorgänger weiter anwenden
wollen“, sagte der GEW-Landesvorsitzende
Rainer Dahlem in Stuttgart. Es
dürfe nicht sein, dass Lehrer bei
politischem Engagement mit
Sanktionen rechnen müssten.
Das Heidelberger
„Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote“ bezeichnete
die Entscheidung als „ein fatales
Signal gegen Menschenrechte,
Demokratie und Meinungsfreiheit“
und rief zu einer Demonstration am 25.
März in Karlsruhe auf.Bei der
Verhandlung vor dem Karlsruher
Verwaltungsgericht hatte der
Vorsitzende Richter dem Kläger am
vergangenen Freitag gesagt, bei
seinen Fächern Deutsch und Geschichte
„besteht Anlass zur Befürchtung,
dass Sie ein Bild unseres Staates
propagieren und an Schüler weiter
geben, das von Seiten des Landes als
diskriminierend angesehen wird“.
Unterstützt von zahlreichen Anhängern
und der GEW hatte der Lehrer
betont, er stehe zwar hinter den
umstrittenen Veröffentlichungen
seiner „Antifaschistischen Initiative
Heidelberg“. Ihm sei aber nie
vorgehalten worden, die Schüler zu
beeinflussen.Das Gericht hatte vor
allem zwei Sätze der Homepage der
Initiative zitiert. Dort heißt es
zum einen, „Militanz, die sich durch
angemessene Zielgerichtetheit,
permanente Selbstreflexion, konsequente
Abwägung und hohes
Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet,
betrachten wir als legitimes
Mittel im Kampf um Befreiung.“ Außerdem
wird behauptet, an „den
herrschenden Unterdrückungsverhältnissen“ werde
sich auf parlamentarischem Weg
„nichts Grundlegendes
ändern“.Antifaschistische
Initiativen werden in Baden-Württemberg und in
Hessen vom Verfassungsschutz
beobachtet. Erstellt von: Martin
Oversohl
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Vormals rbi-aktuell.de „Das Bild
unseres Staates"
Verwaltungsgericht bestätigt
Berufsverbot gegen Michael Csaszkoczy
Von Beate Marcks
Man mußte es kommen sehen: die
Berufsverbote, eine üble Praktik aus der
Zeit des Kalten Krieges, sind
wieder da. Das Verwaltungsgericht
Karlsruhe bestätigte jetzt eine
Entscheidung des Regierungspräsidiums
Karlsruhe, den heute 35jährigen
Realschullehrer für Deutsch und
Geschichte, Michael Csaszkoczy,
nicht in den Schuldienst einzustellen.
Csaszkocy ist führendes Mitglied
einer „Antifaschistischen Initiative
Heidelberg", die vom
Verfassungsschutz als „linksextrem" eingeschätzt wird.
Dieser Einschätzung hat das
Verwaltungsgericht angeschlossen und
erklärt, gerade seine
Fächerkombination gebe ihm Gelegenheit, „ein Bild
unseres Staates (zu) propagieren,
das von Seiten des Landes als
diskriminierend angesehen
wird". Csaszkoczy kündigte an, in Berufung zu
gehen und die Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft will ihn dabei
weiter unterstützen.
Csaszkoczy hatte sich zunächst in
Baden-Württemberg beworben, wo der
Fall auch der damaligen
Kultusministerin Annette Schavan zur
Entscheidung vorlag. Nachdem die
Entscheidung 2004 in Baden-Württemberg
gegen ihn gefallen war, versuchte
er es in Hessen, wo er zunächst mehr
Glück zu haben schien. Letztlich
bestätigte jedoch das Land Hessen im
Jahre 2005 die Entscheidung. Es
ist der erste Berufsverbotsfall in
Baden-Württemberg seit 1993. Im
Jahre 1995 hatte der „Europäische
Gerichtshof für
Menschenrechte" in der Angelegenheit „Vogt gegen
Deutschland" entschieden, daß
die deutsche Praxis gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstieße
und die Bundesrepublik zur Zahlung
von Schadenersatz verurteilt.
Damit schien die Angelegenheit vom Tisch.
Allerdings hatte der Gerichtshof
schon damals erklärt, daß sich dieses
Urteil nur auf Beamte. Nicht aber
auf Bewerber beziehe. So solle keinem
Staat seine Einstellungspraxis
vorgeschrieben werden.
Die Berufsverbote waren nach
längerer Pause - in den 50er Jahren hatte
es eine Hochzeit dieser Praxis
gegeben - im Januar 1972 durch den
sogenannten Radikalenerlaß wieder
eingeführt worden, nachdem bereits
kurz zuvor in Hamburg eine
ähnliche Entscheidung gefallen war. Am 28.
Januar wurde dies auf einer
Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder
mit dem damaligen Bundeskanzler
Willy Brandt beschlossen. Danach hätte
sich ein Bewerber für den
Öffentlichen Dienst „jederzeit für die
Freiheitlich-Demokratische
Grundordnung" einzusetzen und werde, wenn
Zweifel bestünden, daß dies der
Fall sei, „nicht in den Öffentlichen
Dienst übernommen". Bei
Mitgliedern, die „verfassungsfeindlichen
Organisationen angehörten",
begründe diese Zugehörigkeit solche Zweifel.
Allerdings müsse jeder Einzelfall
geprüft werden und es obliege dem
Bewerber, die bestehenden Zweifel
auszuräumen.
In der Praxis - offiziell gegen
„Extremisten von Links und Rechts"
gerichtet - wurde der Erlaß, 1975
vom Bundesverfassungsgericht
gebilligt, hauptsächlich gegen
Linke, insbesondere gegen Mitglieder der
DKP. Angeblich war der Erlaß der
Preis dafür, daß die 1968
neukonstituierte Partei nicht
gleich wieder verboten werde. Dies soll
die Union gefordert haben. In der
ersten Zeit gab es eine Regelanfrage
beim Verfassungsschutz, später
wurde diese fallen gelassen. Das Klima
der Einschüchterung änderte sich
dadurch nicht, zumal mehrere Millionen
Menschen auf diese Weise überprüft
wurden. Willy Brandt hatte den Erlaß
später
als „schweren Fehler" bezeichnet.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Stuttgarter Zeitung, 14.03.2006,
Titelseite
Trotz Friedensliebe zu radikal für das Lehramt
Die Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Vereinigung
kostet einen Lehrer seinen Job
Von Meinrad Heck
Michael Csaszkoczy bleibt erst einmal, was er ist. Ein
Antifaschist und
einer, der Lehrer werden will, es von Staats wegen aber
nicht darf. Noch
unter Annette Schavan hatte das baden-württembergische
Kultusministerium dem
heute 36-Jährigen aus Heidelberg vor zwei Jahren die
Übernahme in den
Schuldienst verweigert. Nicht etwa, weil er linke Parolen
von sich gegeben
hätte, sondern wegen seiner Mitgliedschaft in einer so
genannten
Antifaschistischen Initiative Heidelberg. Die gilt dem
Verfassungsschutz als
linksextremistisch, seit die Kultusministerialen dies auch
zu wissen
glauben, haben sie Zweifel an der Verfassungstreue des
Pädagogen. Das
Karlsruher Verwaltungsgericht sah das jetzt ähnlich, wies
dessen Klage gegen
die Nichteinstellung ab und verhängte damit faktisch ein
Berufsverbot gegen
den Mann.
Über 10000 ähnliche Fälle vom Lokführer bis zum
Finanzbeamten kennt man
unter dem Stichwort „Radikalenerlass". Der sollte in
den 70er-Jahren die
Linken vom Staatsdienst fern halten, und er soll es wohl
heute noch - auch
wenn sich die damalige Bedrohungslage deutlich nach rechts
verschoben hat
und kein Einzelfall so ist wie der andere. Willkommen also
in der
Vergangenheit.
Noch haben die Verwaltungsrichter ihr Urteil gestern nur
bekannt gegeben,
aber nicht begründet. Begründet hatte sein Peti-tum nur
ein
Regierungsdirektor des für pädagogische Angelegenheiten
zuständigen
Regierungspräsidiums Karlsruhe. Der attestiert dem
Lehramtsanwärter ob
seiner antifaschistischen Grundhaltung immerhin
„Zivilcourage" und
„Friedensliebe", möchte aber seinen eigenen Sohn von
dem friedliebenden
Pädagogen ausdrücklich nicht unterrichtet haben.
Willkommen also im
Absurden. Denn keine Behörde hat den leisesten Hinweis
darauf, dass der
vermeintlich verfassungsuntreue Mann seine Schüler während
der
Referendarzeit etwa indoktriniert oder - wie es im
Amtsdeutsch heißt - seine
Neutralitätspflicht verletzt hätte.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft läuft Sturm
und wettert, es
könne nicht sein, dass dieses „antiquierte Mittel"
des Berufsverbots
eingesetzt werde und Pädagogen „bei politischem Engagement
mit Sanktionen
rechnen müssen". Höchste Zeit, sagt die GEW, dass der
Radikalenerlass aus
dem Landesrecht gestrichen werde. Die
Studentenorganisationen sprechen von
einem „Klima der Angst", dann wenn zu befürchten sei,
dass die Teilnahme an
einer Demonstration gegen Neonazis zu einem Berufsverbot
führe.
Wie viel Freiheit erträgt die Freiheit?
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Süddeutsche Zeitung, 14.03.2006,
Titelseite
Eine Frage der Einstellung - Linker Lehrer darf nicht in
den Schuldienst
Es sei schon ein merkwürdiges Gefühl, zum Staatsfeind
erklärt zu werden,
sagt Michael Csaszkóczy. „Beruflich stehe ich vor dem
Nichts." Wegen
Zweifeln an seiner Verfassungstreue verwehrt
Baden-Württemberg dem
Lehramtsanwärter seit zwei Jahren die Übernahme in den
Schuldienst. Auch
Hessen will Csaszkóczy nicht einstellen. Der heute
35-jährige
Realschulpädagoge wehrte sich juristisch - am Montag wies
das
Verwaltungsgericht Karlsruhe seine Klage ab. Die
Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft verurteilt das „Berufsverbot“ und verlangt
vom
baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther
Oettinger (CDU), auf
dieses „antiquierte Mittel" zu verzichten.
Csaszkóczy, der sein Examen mit
guten Noten abschloss und zurzeit von Arbeitslosengeld II
lebt, will
Rechtsmittel einlegen und weiter klagen. „Es geht auch um
die politische
Kultur“, sagt der linke Aktivist, dem die Mitgliedschaft
in der
„Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD)
vorgeworfen wird. Die
Initiative wird vom baden-württembergischen
Verfassungsschutz beobachtet und
als linksextrem eingestuft. Das Kultusministerium
bekräftigte nach der
Gerichtsentscheidung, es gebe „erhebliche Zweifel“, dass
Csaszkóczy auf dem
Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe.
Das Urteil des
Verwaltungsgerichts, dessen schriftliche Begründung in
zwei Wochen erwartet
wird, war nach dem Verlauf der Verhandlung keine
Überraschung. Der
Vorsitzende der fünfköpfigen Kammer, Bernd Heß, hatte
freundlich und
bestimmt zu erkennen gegeben, warum Csaszkóczys Klage kaum
Chancen habe: Ein
beamteter Lehrer für Deutsch und Geschichte müsse „unseren
Staat und unsere
gelebte Verfassung positiv bejahen“. Daran zweifelte der
Richter, weil sich
Csaszkóczy weder beim „vertieften
Einstellungsgespräch" noch schriftlich von
der AIHD distanziert habe. Diese diffamiere „unseren
Staat“, der angeblich
die NS-Vergangenheit verharmlose und rassistische Angriffe
dulde. Als
rechtliche Basis der Nichteinstellung wurde immer wieder
die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zum Radikalenerlass aus dem
Jahr 1975 zitiert.
Karlsruhe hatte damals bestätigt, dass „Beamten eine
besondere politische
Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung
obliegt“. Von 1972
bis Ende der siebziger Jahre waren rund drei Millionen
Personen routinemäßig
auf ihre Verfassungstreue überprüft worden. Tausende
wurden nicht in den
öffentlichen Dienst aufgenommen, Hunderte entlassen.
Differenzierende
Erläuterungen des verhinderten Lehrers konnten Richter Heß
offenkundig
ebenso wenig überzeugen wie die Tatsache, dass es während
der Referendarzeit
keine Beanstandungen gab. Das bestätigte auch der
Vertreter des
Regierungspräsidiums Karlsruhe, der Csaszkóczys Einsatz
gegen den
Rechtsextremismus sogar würdigte. „Wir können ihm die
Kinder und
Jugendlichen nicht anvertrauen“, sagte Baden-Württembergs
Kultusminister
Helmut Rau nach Bekanntwerden des Urteils. Die AIHD
bekenne sich zu
Militanz. Csaszkóczy sagt, „Militanz“ bedeute für ihn,
„kämpferisch für
Überzeugungen einzustehen“, nicht etwa, zu Gewalttaten
aufzurufen. Das
Gerichtsurteil sei bitter - und es reize seinen
„Kampfgeist".
H. Kerscher/T. Schnitz
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BILD Rhein-Neckar, 14.3.06, Seite 3
Berufsverbot! Dieser Heidelberger darf nicht Lehrer werden
Von Robin Mühlebach und Dorian Rätzke
Heidelberg/Stuttgart – 15 Ringe im Ohr, Piercings in
Unterlippe und
Zunge: Michael C. (35) aus Heidelberg. Gestern entschied
das Karlsruher
Verwaltungsgericht: Er darf nicht Lehrer werden!
Trotz guter Noten im Studium weigerte sich das Kultusministerium,
Michael C.
in den Schuldienst zu übernehmen.
Grund: Der Staatsschutz hatte ihn heimlich beobachtet,
weil er einer
Antifaschisten-Initiative angehört, sich für den Erhalt
des Autonomen
Zentrums in Heidelberg eingesetzt hatte. Doch der
gepiercte Pädagoge hat
keine Vorstrafen, sei ein sympathischer Kerl. Hildegard
Klenk von der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: „ Seine
Persönlichkeit wurde nicht
beachtet.“ Der zuständige Regierungsdirektor Detlef
Brandner: „Er zeigt
Zivilcourage und großen Einsatz.“ Bei einer
Unterschriften-Aktion gaben
prominente wie Udo Lindenberg (59) und Konstantin Wecker
(58) ihre Stimme
für den Heidelberger ab. Dagegen Kultusminister Helmut Rau
(CDU): „Wir haben
erhebliche Zweiifel an der Verfassungstreue des Mannes.“ Michael
C. will
Berufung gegen das Urteil einlegen.