Betreff: Presse zum Berufsverbotsurteil 13.3.06

Tageszeitung junge Welt

14.03.2006 / Inland / Seite 05

Uralt-Feindbild gepflegt

Gericht bestätigt Berufsverbot für Heidelberger Lehrer. Betroffener will trotz nicht zugelassener Revision durch alle Instanzen gehen. Protest von GEW und Bürgerrechtsorganisationen

Von Jana Frielinghaus

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag das Berufsverbot für den Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy bestätigt und damit dessen Klage gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen. Wegen seiner Mitgliedschaft in der angeblich verfassungsfeindlichen Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) wird ihm seit Anfang 2004 die Übernahme in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert.

Eine Gerichtssprecherin erklärte am Montag, eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts sei nicht zugelassen worden. Der Kläger könne dagegen nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim vorgehen. Die Urteilsbegründung will das Verwaltungsgericht in zwei Wochen veröffentlichen.

Der Vertreter des Landes, Detlef Brandner, hatte am Freitag in der Verhandlung erklärt, das Bekenntnis des Lehrers zur AIHD mache ihn als Beamten »untauglich«. Die Klage des Pädagogen hatte sich konkret gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet, das gemäß einem Beschluß des baden-württembergischen Kultusministeriums seine Einstellung verweigert hatte. Das Bundesland Hessen hat Csaszkóczy mittlerweile ebenfalls aus politischen Gründen eine Anstellung verwehrt (jW berichtete). Der Betroffene betonte in der Gerichtsverhandlung, es entspreche weder seinem politischen noch seinem pädagogischen Selbstverständnis, Schüler zu beeinflussen. Sein Anwalt Martin Heiming verwies darauf, daß die Arbeit seines Mandanten während der zweijährigen Referendariatszeit als »gut oder sehr gut« beurteilt wurde. Michael Csaszkóczy werde von Schülern und Eltern geschätzt.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, sie werde Csaszkóczy weiter unterstützen. Der hatte bereits vor der Karlsruher Entscheidung angekündigt, er werde notfalls den Weg durch alle Gerichtsinstanzen antreten. Rainer Dahlem, GEW-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, forderte in Stuttgart von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau »noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage«, ob sie die undemokratische und antiquierte Berufsverbotspraxis ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen.

Rolf Gössner, Prozeßbeobachter vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, sagte nach der Urteilsverkündung, mit der Entscheidung werde ein falsches Signal gesetzt. Der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL), Tobias Pflüger, wies am Montag auf die zunehmende Absurdität des Vorgehens des Landes gegen den Lehrer hin, dem selbst in der Verhandlung Zivilcourage gegen Rechtsextremismus attestiert wurde, mit der andererseits das Berufsverbot faktisch begründet wird. Das Karlsruher Urteil manifestiere eine »massive Menschenrechtsverletzung« und sei ein Verstoß gegen den EU-Vertrag und die Europäische Menschenrechtskonvention, so Pflüger in einer Erklärung.

* 25. März, 12 Uhr, Kronenplatz: Demonstration gegen Berufsverbote

www.gegen-berufsverbote.de

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SPIEGEL ONLINE - 13. März 2006, 16:16

URL: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,405708,00.html

Berufsverbot für linken Lehrer

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Nichteinstellung des Realschullehrers Michael Csaszkóczy bestätigt. Seine Antifa-Vergangenheit macht ihn zum Staatsfeind. Es ist das erste Berufsverbot gegen einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 13 Jahren. Der Realschullehrer Michael Csaszkóczy darf in Baden-Württemberg nicht unterrichten, das Regierungspräsidium habe seine Einstellung zu Recht abgelehnt, teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit. Es will jedoch eine Begründung für das Urteil erst in zwei Wochen liefern. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter eine Klage des Lehramtsanwärters ab - und verhelfen so dem längst totgeglaubten Radikalenerlass aus den siebziger Jahren wieder zu neuem Leben. Der stammt noch aus der Zeit des SPD-Kanzlers Willy Brandt und wurde unter dem Schlagwort "Berufsverbot" berühmt. Auf Grundlage der 1972 erlassenen Rechtsgrundlage, deren Verfassungsmäßigkeit stets umstritten war, sollten einst Extremisten vom Öffentlichen Dienst ferngehalten werden - betroffen waren meist Mitglieder der moskautreuen DKP.

Den Kommunisten hatte der 35-jährige Csaszkóczy zwar nicht angehört, jedoch der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Als deren Mitglied engagierte sich Csaszkóczy gegen Rechtsradikale, organisierte Demonstrationen gegen Mietwucher und avancierte zu einem der Wortführer der lokalen Autonomen-Szene. Das brachte ihm eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ein. Zum beruflichen Verhängnis wurden ihm vor allem zwei Sätze aus einem Grundsatzpapier der Antifa-Initiative: "Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir als legitimes Mittel im Kampf um Befreiung." Und: An "den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen" werde sich auf parlamentarischem Weg "nichts Grundlegendes ändern".

Pauschal distanzieren von diesem Papier wollte sich Csaszkóczy nicht, erklärte jedoch gegenüber der Untersuchungskommission des Landes, dass er "Gewalt gegen Menschen oder Sachen" ablehne. Ohnedies habe er sich nichts zuschulden kommen lassen, sei nicht vorbestraft und ganz sicher auch nicht Staatsfeind Nummer eins.

Auch Hessen lehnte ihn ab

Das sah das Kultusministeriums anders. "Wer Mitglied in einer extremistischen Gruppierung ist, sich darin aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt und Militanz als angemessenes Mittel der Auseinandersetzung ansieht, kann nicht als Lehrer in öffentlichen Schulen wirken", erklärte die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) vor zwei Jahren. Csaszkóczy legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein und zog vor Gericht.

Auch das Bundesland Hessen hatte im vergangenen Jahr eine Einstellung des Lehrers für Deutsch, Geschichte und Kunst verhindert, nachdem dieser bereits eine Zusage für ein Beamtenverhältnis auf Probe und eine Stelle an einer hessischen Schule erhalten hatte. Der Lehrer, der das zweite Staatsexamen mit der Note 1,8 abgeschlossen hat, hatte sich regulär unter neun Bewerbern an der Schule durchgesetzt.

Bei der Ablehnung habe sich das zuständige Schulamt einzig auf den Umstand berufen, dass die Antifa-Gruppe Csaszkóczys vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei. "Im Prozess ist ganz deutlich geworden, dass ihm nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet worden ist", sagte die hessische GEW-Vizevorsitzende Carmen Ludwig. Nach ihrer Einschätzung sei Csaszkóczy mit seinem Engagement gegen Rassismus und Neo-Nazis sogar für die Werte der Verfassung eingetreten.

"Diffamierendes Bild des Staates"

Der baden-württembergische GEW-Vorsitzende Rainer Dahlem sagte, das Land dürfe das "undemokratische und antiquierte Mittel" des Berufsverbots nicht weiter anwenden. Es dürfe nicht sein, "dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen."

Diese Sichtweise teilten die Richter nicht. Bei der Verhandlung sagte der Vorsitzende Bernd Heß, es bestehe "Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird".

Csaszkóczy will das Urteil nicht akzeptieren. Mit Unterstützung der GEW will er sich notfalls durch alle Instanzen kämpfen, wie er bereits ankündigte. Eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde jedoch nicht zugelassen. Der Kläger kann nun nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegen das Urteil vorgehen.

ank, dpa, ap, ddp

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URL dieses Artikels: http://www.netzeitung.de/deutschland/386809.html

Gericht bestätigt Berufsverbot für linken Lehrer

13. Mär 14:02

Ein Lehrer aus Heidelberg darf wegen seiner Mitgliedschaft in einer als linksextrem eingestuften Organisation auch weiterhin nicht unterrichten. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe wies seine Klage ab.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag das Berufsverbot gegen einen Lehrer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue für rechtmäßig erklärt. Damit wiesen sie eine Klage des 35-Jährigen ab. Der Realschullehrer darf damit weiterhin weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Beide Ländern verwehrten ihm den Eintritt in den Schuldienst.

Der Realschulpädagoge Michael Csaszkóczy soll als führendes Mitglied in der «Antifaschistischen Initiative Heidelberg» engagiert sein. Die Gruppe wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft. Sie richte sich gegen die Verfassung, heißt es.

Kläger will in Berufung gehen

Bereits während der Verhandlung hatte der vorsitzende Richter Bernd Heß gesagt: «Bei ihren Fächern Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur Befürchtung, dass sie in diesem Unterricht ein Bild unseres Staates propagieren, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird.» Csaszkóczy rechtfertigte sich damit, ihm sei bislang in der Praxis noch nie vorgehalten worden, «die Schüler zu beeinflussen oder zu indoktrinieren.» Der studierte Germanist und Historiker kündigte schon vor Veröffentlichung des Urteils an, er werde sich mit einer Abweisung seiner Klage nicht zufrieden geben. Er will in Berufung gehen.

Nach Angaben der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den ersten Fall eines Berufsverbots für einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 1993. Die Gewerkschaft steht hinter Csaszkóczy. Die Vorsitzende des Bezirks Nordbaden der GEW Hildegard Klenk nannte das Verfahren eine «politisch gefährliche Aussage». Viele andere politisch aktive Lehrer seien nun in Sorge.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Verschiedene linke Gruppen und Menschenrechtsorganisationen beobachten das Verfahren. Nach Ansicht von Dr. Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, geht es bei diesem Verfahren auch um die grundsätzliche Frage, ob die Bundesrepublik die Berufsverbotpraxis aus den Siebziger Jahren wieder aufleben lasse oder endgültig begrabe. Die Ablehnung des Lehramtsanwärters war 2004 auch von der heutigen Bundesbildungsministerin Anette Schavan bestätigt worden. Die CDU-Politikerin war damals Kultusministerin in Stuttgart. (nz)

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Neues Deutschland 14.03.06

Richter billigen Berufsverbot für Lehrer

Verwaltungsgericht Karlsruhe wies Klage von Michael Csaszkóczy ab / Noch keine Begründung

Von Claus Dümde

Das in Baden-Württemberg und Hessen gegen den antifaschistischen Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhängte Berufsverbot ist vom Verwaltungsgericht Karlsruhe gebilligt worden. Gründe würden erst in etwa zwei Wochen bekannt, hieß es dort.

Trotz unbestrittener fachlicher Qualifikation und freien Stellen ist dem 36-jährigen Lehrer für Deutsch, Geschichte und Kunst in Karlsruhe wie in Heppenheim die Übernahme in den Schuldienst verweigert worden. Begründung: Michael Csaszkóczy sei »führendes Mitglied der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Antifaschistische Initiative Heidelberg« (AIHD), was an seiner Verfassungstreue zweifeln lasse. Da dies der Antifaschist nicht akzeptieren kann, hat er – unterstützt von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) – beim Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Einstellung in den Schuldienst Baden-Württembergs geklagt.

Die Pressemittteilung zur Entscheidung, die von der 1. Kammer des Gerichts nach einer mündlichen Verhandlung am Freitag getroffen, aber erst gestern bekannt gegeben wurde, ist von grotesker Schlichtheit: »Danach hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Einstellung des Heidelberger Realschullehrers zu Recht abgelehnt. Die Klage wurde deshalb abgewiesen.« Keinerlei inhaltliche Begründung, geschweige denn ein Abwägen des Für und Wider. Offenbar fällt das den Juristen schwer. Auch Csaszkóczys Anwalt Martin Heiming weiß nicht mehr. ND gegenüber verwies er darauf, dass in der Verhandlung selbst Detlef Brandner vom Regierungspräsidium Karlsruhe seinem Mandanten attestiert e, dass an dessen Engagement nichts auszusetzen ist. Er »zeigt Zivilcourage« und ist »friedliebend«, zitierte die »Stuttgarter Zeitung« Brandner. Csaszkóczys Bekenntnis zur AIHD mache ihn allerdings »einfach untauglich«, habe der Leitende Regierungsdirektor geurteilt und hinzugefügt: »Ich wollte nicht haben, dass mein Sohn bei ihm in Geschichte oder Gemeinschaftskunde unterrichtet wird.« Der Vorsitzende Richter Bernd Heß sprang ihm mit dem (Vor-)Urteil bei, dass »Anlass zur Befürchtung« bestehe, dass Csaszkóczy im Unterricht »ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weitergeben« könnte, »das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird«.

Da es dafür keinerlei Anhaltspunkte gibt, führt die Schulbehörde zwei Passagen der »Selbstdarstellung« der AIHD im Internet ins Feld: der Überzeugung, »dass sich auf parlamentarischem Weg an den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen nichts Grundlegendes ändern lässt« und dem Bekenntnis zu »Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein auszeichnet«, als »ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung«.

Für GEW-Landesvorsitzenden Rainer Dahlem ist die Begründung des Berufsverbots ein »Armutszeugnis für die Politik«. Ministerpräsident Günther Oettinger und sein Kultusminister Helmut Rau »sollten ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen und Csaszkóczy in den Schuldienst übernehmen«. Das Heidelberger »Solidaritätskomitee gegen das Berufsverbot« wertet das Urteil als »fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit«. Es ruft zu einer Protestdemonstration am 25. März in Karlsruhe auf.

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Fuldainfo.de - Das NewsPortal aus Fulda

Gericht bestätigt Berufsverbot für Lehrer

13.03.2006

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Berufsverbot für einen Heidelberger Realschullehrer bestätigt. Die dagegen gerichtete Klage des 35-jährigen Michael C. wurde am Montag abgewiesen. Ihm wird seit 2004 die Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst verweigert, weil er Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AIHD) ist. Laut Gerichtssprecherin wurde eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zugelassen. Der Kläger könne dagegen nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim vorgehen. Die Urteilsbegründung will das Verwaltungsgericht erst in rund zwei Wochen veröffentlichen. Am Montag teilte es lediglich mit, das Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Einstellung des Lehrers "zu Recht abgelehnt". Das Regierungspräsidium hatte Zweifel an der Verfassungstreue des Lehrers angemeldet und sich damit einer Einschätzung der ehemaligen baden-württembergischen Kultusministerin und amtierenden Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) angeschlossen. Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Bernd Heß, hatte am Freitag bei der Verhandlung gesagt, die Organisation AIHD male ein Bild des Staates, das als diffamierend angesehen werden könnte.

Die Bildungsgewerkschaft GEW kündigte an, den Lehrer "weiterhin bei seinem Kampf für Meinungsfreiheit" zu unterstützen. Zuerst sei aber die Politik gefragt. Das Instrument Berufsverbot sei "undemokratisch und antiquiert". Es dürfe nicht sein, "dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen", sagte der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem. Dem Kläger werde der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, obwohl es keine Hinweise gebe, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe, betonte Dahlem.

Der so genannte Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 sei in den 70er Jahren Grundlage für etwa 10 000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer und Postbeamte gewesen. 1995 seien Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt worden. In Baden-Württemberg gab es den Angaben zufolge zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen, danach sei der Heidelberger Lehrer C. der einzige Fall gewesen. Das hessische Kultusministerium sieht sich nach Darstellung von Staatssekretär Joachim Jacobi klar bestätigt. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", unterstrich er. Der GEW hielt Jacobi eine "Mitleids-Kampagne" vor.

www.fuldainfo.de

© Fuldainfo - Norbert Hettler 36041 Fulda

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Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichten

Karlsruhe/Heppenheim - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus

Heidelberg darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage des Lehramtsanwärters Michael Csaszkóczy abgewiesen. Gründe für die Entscheidung nannte die Justizbehörde nicht. Während die Kultusministerien beider Länder das Urteil begrüßten, kritisierten Studenten- und Lehrerverbände die Entscheidung als nicht nachvollziehbares Berufsverbot.

Die Bewerbung des Mannes war im August 2004 von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt.

Auch Hessen hatte den Realschulpädagogen trotz seiner fachlichen Eignung abgelehnt. Nach Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) berief sich das Schulamt Bergstraße/Odenwald in Heppenheim einzig auf den Umstand, daß die Antifa-Gruppe vom Verfassungsschutz beobachtet worden sei. "Im Prozeß ist ganz deutlich geworden, daß ihm nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet worden ist", sagte die hessische GEW-Vizevorsitzende Carmen Ludwig. Nach ihrer Einschätzung sei Csaszkóczy mit seinem Engagement gegen Rassismus und Neo-Nazis sogar für die Werte der Verfassung eingetreten. Die GEW werde Csaszkóczy in seinem Kampf um die Einstellung in den Schuldienst weiter unterstützen, kündigte Ludwig an. Der 35jährige hatte bereits am Freitag angekündigt, er lege bei einer Abweisung Berufung ein. Hessens Kultusstaatssekretär Joachim Jacobi wertete das Urteil als klare Bestätigung. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts verloren", sagte er. "Der Staat hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem Gedankengut - ob von links oder rechts - zu schützen." dpa

Artikel erschienen am Di, 14. März 2006

© WELT.de 2006

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Rheinische Post online

"Linker" Lehrer darf nicht unterrichten

13.03.06 - 11:55

Karlsruhe (rpo). Ein linkspolitisch aktiver Lehramtsanwärter darf nicht an Schulen unterrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, nachdem der Lehrer gegen seine Ablehnung an Schulen in Hessen und Baden-Württemberg geklagt hatte. Das Gericht hatte Zweifel an der Verfassungstreue des 35-jährigen Pädagogen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Einstellung des Realschullehrers zu Recht abgelehnt, hieß es im Urteil. Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein. Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den Eintritt in den Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an. Die Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch nicht mitgeteilt. Sie sollen später bekannt gegeben werden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass sie den Realschullehrer weiter unterstützen will. Es sei seit 1993 der erste Fall, dass in Baden-Württemberg wieder ein Berufsverbot gegen einen Lehrer ausgesprochen worden sei. Bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen antreten will.

© RP Online, AFP, ap, ddp, sid, gms, teleschau-der Mediendienst, Tel-A-Vision

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Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichten

Karlsruhe - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf

auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das

Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage abgewiesen. Die Bewerbung

des 35jährigen war von der Schulbehörde und dem baden-württembergischen

Kultusministerium abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut

Verfassungsschutz seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe angehört.

Diese Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung

eingestellt. dpa Aus der Berliner Morgenpost vom 14. März 2006

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13. März 2006

Gericht bestätigt Berufsverbot für linken Lehrer

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag das Berufsverbot gegen

einen Lehrer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue für rechtmäßig

erklärt. Damit wiesen sie eine Klage des 35-Jährigen ab. Der

Realschullehrer darf damit weiterhin weder in Baden-Württemberg noch in

Hessen unterrichten. Beide Ländern verwehrten ihm den Eintritt in den

Schuldienst.

 

Der Realschulpädagoge Michael Csaszkóczy soll als führendes Mitglied in

der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" engagiert sein. Die

Gruppe wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextrem

eingestuft. Sie richte sich gegen die Verfassung, heißt es.

Kläger will in Berufung gehen

 

Bereits während der Verhandlung hatte der vorsitzende Richter Bernd Heß

gesagt: "Bei ihren Fächern Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur

Befürchtung, dass sie in diesem Unterricht ein Bild unseres Staates

propagieren, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen

wird." Csaszkóczy rechtfertigte sich damit, ihm sei bislang in der

Praxis noch nie vorgehalten worden, "die Schüler zu beeinflussen oder zu

indoktrinieren." Der studierte Germanist und Historiker kündigte schon

vor Veröffentlichung des Urteils an, er werde sich mit einer Abweisung

seiner Klage nicht zufrieden geben. Er will in Berufung gehen.

Nach Angaben der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW)

handelt es sich um den ersten Fall eines Berufsverbots für einen Lehrer

in Baden-Württemberg seit 1993. Die Gewerkschaft steht hinter

Csaszkóczy. Die Vorsitzende des Bezirks Nordbaden der GEW Hildegard

Klenk nannte das Verfahren eine "politisch gefährliche Aussage". Viele

andere politisch aktive Lehrer seien nun in Sorge.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Verschiedene linke Gruppen und Menschenrechtsorganisationen beobachten

das Verfahren. Nach Ansicht von Dr. Rolf Gössner, Präsident der

Internationalen Liga für Menschenrechte, geht es bei diesem Verfahren

auch um die grundsätzliche Frage, ob die Bundesrepublik die

Berufsverbotpraxis aus den Siebziger Jahren wieder aufleben lasse oder

endgültig begrabe.

 

Die Ablehnung des Lehramtsanwärters war 2004 auch von der heutigen

Bundesbildungsministerin Anette Schavan bestätigt worden. Die

CDU-Politikerin war damals Kultusministerin in Stuttgart.

(N24.de, Netzeitung)

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Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichten

 

Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig

weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das

Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Lehramtsanwärters

abgewiesen.

 

Karlsruhe - Gründe für die Entscheidung wurden bei der Bekanntgabe am

Montag nicht genannt. Der 35-Jährige hatte bereits am Freitag nach der

Verhandlung angekündigt, er werde bei einer Abweisung Berufung einlegen.

Die Bewerbung des Mannes war im August 2004 von der Schulbehörde und dem

baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der

Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer

antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei

gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch

Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen

Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt. (tso/dpa)

Tagesspiegel online (13.03.2006, 12:35 Uhr)

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Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichten

 

+++ Karlsruhe (dpa) - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer darf auch

künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das

Verwaltungsgericht Karlsruhe wies eine Klage des Mannes ab. Der

35-Jährige will dagegen Berufung einlegen. Baden-Württemberg und Hessen

hatten den Eintritt des Lehramtsanwärters in den Schuldienst abgelehnt,

weil der Pädagoge seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in

Heidelberg angehört. Laut Verfassungsschutz tritt die Vereinigung gegen

die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein. +++

Saarbrücker Zeitung sol.de 13.3.06

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HANDELSBLATT, Montag, 13. März 2006, 16:45 Uhr

 

Baden-Württemberg

 

Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichten

 

Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig

weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das

Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Lehramtsanwärters

abgewiesen.

 

HB KARLSRUHE. Wie das Verwaltungsgericht bekannt gab, wiesen die Richter

damit die Klage des 35 jahre alten Pädagogen ab. Das Regierungspräsidium

Karlsruhe habe die Einstellung des Realschullehrers zu Recht abgelehnt,

hieß es im Urteil.

 

Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als

linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein.

Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den

Eintritt in den Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an.

Die Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch

nicht mitgeteilt. Sie sollen später bekannt gegeben werden. Die

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass

sie den Realschullehrer weiter unterstützen will.

 

Es sei seit 1993 der erste Fall, dass in Baden-Württemberg wieder ein

Berufsverbot gegen einen Lehrer ausgesprochen worden sei. Bereits vor

der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene

angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen

antreten will.

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Berufsverbot - Jetzt ist zuerst die Politik gefragt – Verwaltungsgericht weist Klage gegen Berufsverbot ab

 

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute (13.03.) die

Klage des Heidelberger Lehrers Michael Csaszkóczy gegen sein

Berufsverbot abgewiesen. "Wir werden Csaszkóczy auch weiterhin bei

seinem Kampf für Meinungsfreiheit unterstützen. Zuerst ist aber jetzt

die Politik gefragt.

 

Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister

Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob

sie dieses undemokratische und antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger

weiter anwenden wollen. Es darf nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer

bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen", sagte am

Montag (13.03.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

 

Seit 2004 wird Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt,

obwohl es keine Hinweise gibt, dass er als Referendar gegen das

Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe. Ihm wird nur seine

Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum

Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an.

 

Der 1972 beschossene Radikalenerlass war in den 70er Jahren Grundlage

für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer/innen und

Postbeamte. Drei Millionen Menschen wurden damals auf ihre

Verfassungstreue überprüft. 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen

Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab

es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber

aus politischen Gründen, danach war Csaszkóczy der einzige Fall. Die GEW

unterstützt Csaszkóczy bei seiner Klage und will erreichen, dass die

rechtlichen Grundlagen des so genannten ?Radikalenerlasses? aus dem

Landesrecht gestrichen werden.

 

GEW-Landesverband Baden-Württemberg

http://www.gew-bw.de/PM_2506_Berufsverbot_Urteil.html

 http://www.teachersnews.net - 13.03.2006

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Heidenheimer Zeitung, Backnanger Kreiszeitung, Trostberger Tagblatt,

Reuttlinger General-Anzeiger, Miesbacher Merkur, Baden Online, news.de

 

Linksextremer Lehrer darf nicht unterrichten

        

Karlsruhe (dpa) - Ein als linksextrem eingestufter Lehrer darf auch

künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies eine Klage des Mannes ab. Der

35-Jährige will dagegen Berufung einlegen. Baden-Württemberg und Hessen

hatten den Eintritt des Lehramtsanwärters in den Schuldienst abgelehnt,

weil der Pädagoge seit Jahren einer antifaschistischen Gruppe in

Heidelberg angehört. Laut Verfassungsschutz tritt die Vereinigung gegen

die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein.

DPA

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URTEIL: "Linker" Lehrer darf nicht unterrichten

13.03.06 - 11:55

 

Karlsruhe (rpo). Ein linkspolitisch aktiver Lehramtsanwärter darf nicht

an Schulen unterrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht

Karlsruhe, nachdem der Lehrer gegen seine Ablehnung an Schulen in Hessen

und Baden-Württemberg geklagt hatte. Das Gericht hatte Zweifel an der

Verfassungstreue des 35-jährigen Pädagogen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Einstellung des

Realschullehrers zu Recht abgelehnt, hieß es im Urteil.

Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als

linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein.

Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den

Eintritt in den Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an.

Die Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch

nicht mitgeteilt. Sie sollen später bekannt gegeben werden. Die

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass

sie den Realschullehrer weiter unterstützen will.

Es sei seit 1993 der erste Fall, dass in Baden-Württemberg wieder ein

Berufsverbot gegen einen Lehrer ausgesprochen worden sei. Bereits vor

der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene

angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen

antreten will.

 

Bocholt Borkener Volksblatt

 

© RP Online, AFP, ap, ddp, sid

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Berufsverbot für Lehrer von Verwaltungsgericht bestätigt

13.03.2006

 

Karlsruhe (AP) Das erste Berufsverbot für einen Lehrer in

Baden-Württemberg seit zwölf Jahren hat zunächst Bestand: Das Karlsruher

Verwaltungsgericht wies am Montag die Klage eines Heidelberger

Realschullehrers gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums

Karlsruhe zurück, das seine Einstellung wegen Zweifels an seiner

Verfassungstreue abgelehnt hatte.

 

Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als

linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein.

Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den

Eintritt in den Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an. Die

Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch nicht

mitgeteilt. Sie sollen später bekannt gegeben werden.

Bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der

Betroffene angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die

Gerichtsinstanzen antreten will. Das nächst höhere Gericht wäre der

Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Darüber steht noch das

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

 

Während die Kultusministerien von Baden-Württemberg und Hessen das

Urteil begrüßten, wurde es von der Gewerkschaft Erziehung und

Wissenschaft sowie von Menschenrechtsgruppen abgelehnt.

Das Kultusministerium in Stuttgart erklärte, es bestünden erhebliche

Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes. Er sei seit langem Mitglied

einer Initiative, die sich zu Militanz bekenne und vom Verfassungsschutz

als verfassungsfeindlich eingestuft werde. Zuletzt war nach den Worten

einer Sprecherin im Schuljahr 1993/1994 einem Bewerber für das Lehramt

die Anstellung verweigert worden, weil an seiner Verfassungstreue

gezweifelt worden war. Der Lehrer habe sich seine Perspektiven durch

seine aktive Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative

Heidelberg selbst verbaut, erklärte der Staatssekretär im hessischen

Kultusministerium, Joachim Jacobi.

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) versicherte nach dem

Urteil dem Realschullehrer, dass sie ihn weiter unterstützen wolle.

Zugleich forderte sie, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten

Radikalenerlasses aus dem baden-württembergischen Landesrecht gestrichen

werden. Am 26. September 1995 hatte der Europäische Gerichtshof den

deutschen Radikalenerlass als Verstoß gegen das Grundrecht auf freie

Meinungsäußerung verurteilt.

 

Vorwurf der «Kontaktschuld»

 

Die Internationale Liga für Menschenrechte Berlin, das Komitee für

Grundrechte und Demokratie in Köln und der Republikanische Anwältinnen-

und Anwaltsverein Berlin kritisierten das Urteil als «falsches Signal».

In der mündlichen Verhandlung sei deutlich geworden, dass dem Kläger

«persönlich keinerlei Fehlverhalten oder gar verfassungsfeindliches

Verhalten vorgeworfen wird». Im Gegenteil sei ihm vom Gericht

bescheinigt worden, friedliebend und für seinen Beruf bestens

qualifiziert zu sein.

 

Der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linkspartei, Tobias

Pflüger, kritisierte das Urteil ebenfalls scharf. Dem Lehrer werde eine

so genannte Kontaktschuld vorgeworfen. Für ihn selbst sehe das Gericht

keinerlei Hinweise für Fehlverhalten.

 

Finanzen.de

© 2006 The Associated Press.

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ngo-online "druckfrisch"

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Ausdruck aus der Internet-Zeitung www.ngo-online.de       13.03.2006

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Appell an Politik: Gericht bestätigt Berufsverbot für Heidelberger Lehrer

13.03.2006

 

(ngo/ddp) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Berufsverbot für

einen Heidelberger Lehrer bestätigt. Die dagegen gerichtete Klage des

Realschullehrers Michael C. wurde am Montag abgewiesen. Dem Lehrer wird

seit 2004 die Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst

verweigert, weil er führendes Mitglied der "Antifaschistischen

Initiative Heidelberg" (AIHD) ist. Die Gruppierung wird vom Landesamt

für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft. Nach Auffassung

der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist nun die Politik in

der Pflicht: "Wir werden Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für

Meinungsfreiheit unterstützen. Zuerst ist aber jetzt die Politik

gefragt. Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger und

Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine

klare Aussage, ob sie dieses undemokratische und antiquierte Mittel

ihrer Amtsvorgänger weiter anwenden wollen. Es darf nicht sein, dass

Lehrerinnen und Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen

müssen", sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Rainer Dahlem am

Montag in Stuttgart.

 

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurde eine Berufung gegen das

Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zugelassen. Der Kläger könne

dagegen nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim

Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim vorgehen. Die

Urteilsbegründung will das Verwaltungsgericht erst in zwei Wochen

veröffentlichen.

 

Der Vorsitzende Richter Bernd Heß hatte am Freitag bei der Verhandlung

gesagt, die Organisation AIHD male ein Bild des Staates, das als

diffamierend angesehen werden könnte. Die Klage des Lehrers richtet sich

konkret gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe, das gemäß einem

Beschluss des baden-württembergischen Kultusministeriums seine

Einstellung in den Schuldienst verweigert hatte. Das Bundesland Hessen

hat dem Lehrer ebenfalls aus politischen Gründen eine Anstellung verwehrt.

Seit 2004 wird dem Heidelberger Lehrer der Eintritt in den Schuldienst

verwehrt. Nach Auffassung der GEW gibt es keine Hinweise dafür, dass er

als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen hat.

Ihm werde nur seine Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen

Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen

hatte sich 2005 diesem Verbot angeschlossen.

 

Der 1972 beschossene Radikalenerlass war in den 1970er Jahren laut GEW

Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer und

Postbeamte. Drei Millionen Menschen seien damals auf ihre

Verfassungstreue überprüft worden. "1995 wurden Berufsverbote vom

Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt", schreibt die

Gewerkschaft in einer Stellungnahme.

In Baden-Württemberg habe es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf

Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen gegeben. Danach

sei Michael C. der einzige Fall gewesen. Die GEW unterstützt Csaszkóczy

bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des

so genannten Radikalenerlasses aus dem Landesrecht gestrichen werden.

Die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) hatte in einer

älteren Stellungnahme zu dem Berufsverbot über sich selbst geschrieben,

es handele sich bei ihr "keineswegs um einen klandestinen, in der

Illegalität arbeitenden Zusammenhang, sondern um eine offen auftretende

antifaschistische Gruppe, gegen die noch nie ein Ermittlungsverfahren

eingeleitet wurde".

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stattweb.de-News und -Mitteilungen, 13.März 2006

Pflüger: Berufsverbot ist massive Menschenrechtsverletzung

 

Zur heutigen Bekanntgabe des Urteils vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe,

dass die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy

gegen das über ihn verhängte Berufsverbot abgewiesen wird, erklärt der

baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL),

der Tübinger Tobias Pflüger:

 

Das Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy hat mittlerweile

die Grenze der Absurdität überschritten. Es ist einfach mehr als

sonderbar, dass einerseits sowohl vom Schulamt, als auch vom Gericht dem

Lehrer "Friedfertigkeit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus"

attestiert wird, und andererseits mit dem Urteil in der gleichen

Verhandlung eben wegen dieser Zivilcourage an der undemokratischen

Praxis des Berufsverbotes festgehalten wird.

 

Das Gericht verletzt damit auch das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht

auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich ist das

Urteil ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in

der die Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote

vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt.

Berufsverbote waren schon in der Hochphase nach dem so genannten

Radikalenerlass ein Skandal, heute sind Berufsverbote mehr denn je

völlig fehl am Platz. Es ist ein Weg zurück in eine düstere

Vergangenheit. Die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat

sich mit dem Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy in

Baden-Württemberg in bleibende Erinnerung gebracht, sie ist wesentlich

verantwortlich für das Verbauen seiner Lebensperspektiven.

 

Bei dem, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen wird, geht es einzig allein

um eine so genannte Kontaktschuld. Denn das Gericht sieht keinerlei

Hinweise für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten. Allein sein

Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird nun dem

Lehrer Michael Csaszkóczy vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss

sein mit der Bestrafung von absolut notwendigem Engagement gegen

Faschismus und Rassismus.

 

Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 dem von Baden-Württemberg

verhängten Berufsverbot an und bestätigte am vergangenen Mittwoch

(08.03.) auch in Hessen ein Berufsverbot.

 

Die jetzt abgewiesene Klage des Lehrers Michael Csaszkóczy gegen das

gegen ihn verhängte Berufsverbot ist ein weiterer nicht hinzunehmender

Schritt in Richtung massiver Grundrechtseinschränkung. Es gilt diesen

Menschenrechtsverletzungen entgegenzutreten, von daher unterstütze ich

die bundesweite Demonstration gegen Berufsverbote am 25.03.2006 in

Karlsruhe.

Pflüger, Tobias

 

www.berufsverbote.de

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Gericht bestätigt Berufsverbot für linksextremen Lehrer

Csaszkóczy gehört Gruppierung an, die gegen freiheitlich-demokratische

Grundordnung gerichtet ist

 

Vom 13.03.2006

 

KARLSRUHE/HEPPENHEIM (dpa) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das

Berufsverbot für einen politisch links gerichteten Lehrer bestätigt, der

sich in Hessen und Baden-Württemberg für den Schuldienst beworben hatte.

Gründe für seine Entscheidung nannte das Gericht heute nicht. Der 35

Jahre alte Michael Csaszkóczy gehört nach Einschätzung des Stuttgarter

Kultusministeriums einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg an, die

gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei.

Hessen hatte wie das Nachbarland den Realschulpädagogen trotz seiner

fachlichen Eignung abgelehnt. Nach Informationen der Gewerkschaft

Erziehung und Wissenschaft (GEW) berief sich das Schulamt

Bergstraße/Odenwald einzig auf den Umstand, dass der Verfassungsschutz

Baden-Württemberg die Antifa-Gruppe beobachte. Gegen den Kläger lägen

keinerlei weitere Erkenntnisse vor. Der 35-Jährige hatte bereits am

Freitag nach der Verhandlung angekündigt, er werde bei einer Abweisung

Berufung einlegen.

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Politik

zum Handeln auf. „Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger

und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine

klare Aussage“, sagte der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende

Rainer Dahlem in Stuttgart. Ein Heidelberger „Solidaritätskomitee Gegen

Berufsverbote“ bezeichnete die Entscheidung als „ein fatales Signal

gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit“ und rief zu einer

Demonstration am 25. März in Karlsruhe auf.

Main-Spitze

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Pflüger zum Verwaltungsgerichts- Urteil   

 

13.03.2006

Abgewiesene Klage gegen Lehrer ist massive Grundrechtseinschränkung

Von unserem Korrespondenten Holger Elias

 

Straßburg (LiZ) - „Das Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy

hat mittlerweile die Grenze der Absurdität überschritten“, erklärte

heute der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion

(GUE/NGL), Tobias Pflüger zum Urteil vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe.

Es sei „einfach mehr als sonderbar“, dass einerseits sowohl vom

Schulamt, als auch vom Gericht dem Lehrer „Friedfertigkeit und

Zivilcourage gegen Rechtsextremismus“ attestiert wird, und andererseits

mit dem Urteil in der gleichen Verhandlung eben wegen dieser

Zivilcourage an der undemokratischen Praxis des Berufsverbotes festgehalten wird.

 

„Das Gericht verletzt damit auch das im EU-Vertrag festgeschriebene

Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich

ist das Urteil ein Verstoß gegen die Europäische

Menschenrechtskonvention, in der die Berufsfreiheit garantiert ist.

Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für

menschenrechtswidrig erklärt“, sagte der parteilose Abgeordnete am Rande

der Sitzung des Europaparlaments.

 

Bei dem, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen werde, gehe es einzig allein

um eine so genannte Kontaktschuld. „Denn das Gericht sieht keinerlei

Hinweise für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten. Allein sein

Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird nun dem

Lehrer Michael Csaszkóczy vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss

sein mit der Bestrafung von absolut notwendigem Engagement gegen

Faschismus und Rassismus.“

 

Die jetzt abgewiesene Klage des Lehrers Michael Csaszkóczy gegen das

gegen ihn verhängte Berufsverbot bezeichnete Pflüger als „einen weiteren

nicht hinzunehmenden Schritt in Richtung massiver

Grundrechtseinschränkung.“ Daher unterstütze er die bundesweite

Demonstration gegen Berufsverbote am 25.März 2006 in Karlsruhe.     

Linkszeitung.de

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Meldung vom Montag, 13. März 2006

http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=thm2006313-5I

 

Berufsverbot bestätigt: Michael Csaszkóczy verliert vor Gericht

 

Stuttgart/Karlsruhe - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute die

Klage des Heidelberger Lehrers Michael Csaszkóczy gegen sein

Berufsverbot (ka-news berichtete) abgewiesen. Der Landesvorsitzende der

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rainer Dahlem, erklärt:

"Wir werden Michael Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für die

Meinungsfreiheit unterstützen."

 

Weiterhin sagt er: "Wir erwarten von Ministerpäsidenten Günther

Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26.

März eine klare Aussage, ob sie dieses undemokratische und antiquierte

Mittel ihrer Amtsvorgänger weiterhin anwenden wollen."

Seit 2004 wird Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt,

obwohl es keine Hinweise gebe, dass er als Referendar gegen das

Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe. Ihm werde nur seine

Mitgliedschaft in einer Antifschistischen Initiative in Heidelberg zum

Vorwurf gemacht, so die GEW. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005

diesem Verbot an.

 

Der 1972 beschlossene Radikalenerlass war in den 70ern Grundlage für

etwa 10.000 Berufsverbote, vor allem gegen Lehrer und Postbeamte. Drei

Millionen Menschen wurden damals auf ihre Verfassungstreue hin

überprüft. 1995 wurden Berufsverbote vom Europäische Gerichtshof für

menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab es zwischen 1983

und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen

Gründen, danach war Csaszkóczy der einzige Fall. Die GEW unterstützt ihn

bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Gundlagen des

so genannten "Radikalenerlasses" aus dem Landesrecht gestrichen werden

(ka-news berichtete). (ps/thm)

 

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Berufsverbot für Lehrer bleibt

Verwaltungsgericht: Pädagoge darf nicht Lehrer werden, weil er sich in

einer linksradikalen Antifa-Initiative engagiert

 

FREIBURG taz  Michael Csaszkoczy darf nicht Lehrer werden. Das entschied

gestern das Verwaltungsgericht Karlsruhe und bestätigte damit eine

Entscheidung der baden-württembergischen Kultusverwaltung. Diese hatte

den antifaschistisch engagierten Pädagogen abgelehnt, weil "Zweifel an

seiner Verfassungstreue" bestünden.

 

Konkret wurde Csaszkoczy sein Engagement für die Antifaschistische

Initiative Heidelberg (AIHD) vorgeworfen. Diese Gruppierung wird vom

Stuttgarter Verfassungsschutz als "linksextremistisch" eingestuft. Die

AIHD bezeichnet sich in ihrer Selbstdarstellung als "linksradikal" und

sieht sich als "Teil der autonomen Bewegung". Anstoß nahm die

Kultusverwaltung vor allem daran, dass sich die AIHD zu "Militanz als

legitimem Mittel der Befreiung" bekenne. Csaszkoczy hatte

entgegengehalten, er kritisiere zwar den Kapitalismus, aber nicht die

Demokratie als Gesellschaftsordnung. Im Unterricht werde er die Schüler

nicht indoktrinieren, das widerspreche schon seinem pädagogischen

Selbstverständnis.

 

Während seines Referendariats hatte es keine Klagen über Csaszkoczy

gegeben, der Realschullehrer mit den Fächern Deutsch und Geschichte

werden will. Csaszkoczy ist sogar vom Oberschulamt schon für seine

"Zivilcourage" gelobt worden. Im zweiten Staatsexamen erreichte er die

Note 1,8. Ohne die politischen Bedenken des Landes wäre er eingestellt

worden. Das Verwaltungsgericht gab gestern nur bekannt, dass Csaszkoczys

Klage auf Einstellung in den Schuldienst abgelehnt wurde. Eine

Begründung soll in etwa zwei Wochen folgen.

 

Doch schon in der mündlichen Verhandlung am Freitag hatte der

Vorsitzende Richter Bernd Heß zu Csaszkoczy gesagt, es bestehe "Anlass

zur Befürchtung, dass Sie im Unterricht ein Bild unseres Staates

propagieren und an Schüler weitergeben, das von Seiten des Landes als

diskriminierend angesehen wird". Csaszkoczy wurde zwischenzeitlich auch

in Hessen als Lehrer abgelehnt. Er will gegen die Entscheidung des

Verwaltungsgerichts Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim

einlegen.

 

Die Internationale Liga für Menschenrechte kritisierte das gestrige

Urteil als "falsches Signal". Das Gericht habe es "versäumt, der

berüchtigten Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte einen Riegel

vorzuschieben, und habe stattdessen ein mehr als zweifelhaftes

Berufsverbot gerichtlich abgesegnet. Csaszkoczy ist allerdings auch in

Baden-Württemberg ein Einzelfall. Seit 1995 war kein einziger Bewerber

für den öffentlichen Dienst mehr wegen Zweifeln an der Verfassungstreue

abgelehnt worden. Allerdings hatte Baden-Württemberg erst 1991 die

Regelanfrage für den Verfassungsschutz abgeschafft, Das Land war damit

neben Bayern Schlusslicht. Bis dahin wurde vor jeder Einstellung beim

Geheimdienst angefragt. Nach wie vor muss ein Beamter aber laut Gesetz

"die Gewähr dafür bieten, dass er jederzeit für die freiheitlich

demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt" .

CHRISTIAN RATH

 

taz Nr. 7921 vom 14.3.2006, Seite 7, 101 TAZ-Bericht CHRISTIAN RATH

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Urteil: Berufsverbot für linken Lehrer  13.03.2006

 

Ja, auch das gibt es anscheinend noch: Berufsverbot gegen einen Lehrer.

 

SPIEGEL-Online stellt die Geschichte vor.

 

Genauer müsste man formulieren, dass schon der Eintritt in den Beruf

momentan unterbunden wird. Das Verfahren wird wohl durch die Instanzen

gehen, da der Betroffene die Entscheidung nicht einfach hinnehmen will.

Nach dem Spiegel-Artikel gehörte der Realschullehrer der

Antifaschistischen Initiative Heidelberg an. Auch wenn er nie aktiv

Gewalt anwendete finden sich einige Sätze in einem Papier, das ihm jetzt

zum Stolperstein werden könnte.

 

Lesen Sie den ganzen Artikel: Spiegel:Urteil: Berufsverbot für linken Lehrer  (MR)

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stattweb.de-News und -Mitteilungen, 13.März 2006

Heidelberg: Schavans einstweiliger Sieg - Berufsverbot Csaszkóczys steht vorläufig fest

 

Sie haben es wieder getan! Der Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe

hat das vom Oberschulamt verhängte Berufsverbot gegen den Heidelberger

Lehrer Michael Csaszkóczy bestätigt.Und das, ohne dass im schulischen

Verhalten des Referendars etwas zu beanstanden gewesen wäre. Ein

Dienstzeugnis anerkennt besonders das „Engagement im Eintreten gegen den

Neo-Faschismus.“. Nur merkwürdig, dass gerade die Ausübung dieses

Engagements in einer antifaschistischen Gruppierung nun den einzigen

Grund für die Nichtübernahme in den Staatsdienst abgeben soll.

Innerschulisch wurde absolut nichts bemängelt.

 

Bescheidene Anfrage: wie ist man dienstlich korrekt Antifaschist. Ganz

allein ist da ja wenig zu machen. Muss man erst warten, bis im Fach im

Lehrerzimmer eine Einladung zum amtlich genehmigten „Aufstand der

Anständigen“ liegt?

 

Es ist sehr zu vermuten, dass hinter dem damaligen Anfall der sonst zwar

reaktionären, aber in der Amtsführung relativ rationalen

Kultusministerin der Verfassungsschutz als eigentlicher Aktivist steckt.

Liest man dessen Jahresberichte, taucht immer wieder die Einschätzung

vor allem des Vizepräsidenten Doll auf, die Neonazis seien zwar

unangenehm, aber ordentlich- die Antifas dagegen aufsässig, damit schwer

zu kontrollieren, so dass diese dann in den Berichten schon wegen ihrer

Ungebärdigkeit schlechter wegkommen als die Nazis selbst.

 

Auch das Herumhacken der Behörde auf der Selbstbezeichnung Csaszkóczys

als „militant“, weist in diese Richtung.

Auf Organisationen bezogen heißt es im französischen Sprachgebrauch, dem

es vermutlich entnommen ist, nicht mehr als „ich bin keine Karteileiche,

ich mache aktiv mit“.

 

Für nicht so Bewanderte wird einfach spekuliert auf den kriegerischen

Klang. Da sollte man aber auch mal an den „brutalstmöglichen“ Aufklärer

Koch gehen. Ich habe bei dem Wort unbotmäßige Assoziationen von einem

Schlachtermeister, der mit aufgekrempelten Ärmeln und einigen blitzenden

Instrumenten aus dem lebendigen Fleisch sich Wahrheit schneidet.

Die sonstigen Ausreden, um solche Urteile den Leuten schmackhaft zu

machen, sind noch schlimmer. Dem Vernehmen nach sagte der Richter bei

der mündlichen Verhandlung, in den Fächern Deutsch und Geschichte könne

man Schüler besonders leicht beeinflussen. In den siebziger Jahren hieß

der Fachausdruck „indoktrinieren“.

 

Alle, die das sagen, leiden offenbar unter bedauerlichem

Gedächtnisverlust krankhafter Art. Wer sich an seine Schulzeit erinnert,

erinnert sich auch an den alten Stalingradkämpfer, der uns entspannte,

denn wenn er aufs Thema kam, gab er nichts auf. Soldat ist deshalb

keiner von uns geworden.

 

Ich hatte Brüder bei den Jesuiten: da wurde wahlweise der Himmel

bestürmt in der „legio Mariae“ oder modern flott Gott gedankt für den

Lippenstift von Monika. Jesuit ist davon aber keiner

geworden-jahrzehntelang in allen Klassen.

 

Ich selbst - wenn ich das bescheiden erwähnen darf- hatte es amtlich,

dass ich ein leibhafter Dämon war und besonders gefährlich für die

Kindesseele. Schön wärs gewesen! Wo sind all die kleinen Dämonen, die

ich in vierzig Jahren hätte heranziehen können. Wo sind sie geblieben.

Tatsache ist: Predigten irgendwelcher Art perlen am abgehärteten und

gegerbten Fell der Normalschülerinnen und Schüler schadlos ab. Was

allenfalls Eindruck macht, ist nicht das Reden, sondern allenfalls das

Handeln, in und außerhalb der Schule.

 

Indoktrination- das ist Sprühnebel für verängstigte Eltern.

Was real hinter den Berufsverboten steckt ist einfach der Wille, vor

einem umständlichen und nicht immer zu rechtfertigenden Verbot einer

Partei oder Organisation eine patente Maßnahme zu finden, mittels derer

potentielle Wortführer isoliert und lahmgelegt werden sollen, so dass

sich die „organischen Intellektuellen“ , wie Gramsci sagt, nicht mit den

in Bewegung kommenden Menschen dauerhaft verbinden können, um zu einer

konstanten gedanklichen Ausrichtung zu kommen.

 

Diese Absicht haben sie in den siebziger und achtziger Jahren

tatsächlich erreicht. Sie haben uns das Rückgrat gebrochen, durch

Isolierung den Mut genommen und damit den Pateiansätzen dieser Jahre

–ungeachtet der inneren Widersprüche- den entscheidenden Schlag versetzt.

Neuerlichen Versuchen dieser Art sich zu widersetzen, sollte deshalb

jedem angelegen sein, der überhaupt auf Herausbildung einer Perspektive

aus dem gegenwärtigen Durcheinander und aus der Ratlosigkeit setzt.

Stattzeitung und stattweb erklären sich ausdrücklich mit Michael

Csaszkóczy solidarisch. Wir werden laufend über die weitere Entwicklung

des Kampfs vor Gericht und anderswo berichten.

Fritz Güde

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http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1140530/1a5205r/index.html

 

Karlsruhe: Mitglied einer Antifa-Gruppe darf nicht Lehrer werden

 

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage eines Lehramtsanwärters

aus Heidelberg abgewiesen, der als Mitglied einer vom Verfassungsschutz

als linksextrem eingestuften Initiative nicht zum Schuldienst zugelassen

wurde. Kultusminister Helmut Rau (CDU) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden.

 

Die Schulbehörden hatten die Ablehnung des 35 Jahre alten Klägers mit

dessen Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg

begründet. Diese Gruppe sei gegen die freiheitlich-demokratische

Grundordnung, hatte die damalige Kultusministerin Annette Schavan (CDU)

im August 2004 in ihrem Beschluss argumentiert.

 

Der Vorsitzende Richter hatte dem Kläger bei der Verhandlung gesagt, bei

seinen Fächern Deutsch und Geschichte "besteht Anlass zur Befürchtung,

dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weiter

geben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird".

 

GEW fordert Aufhebung des Berufsverbots

 

Der baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau begrüßte das

bestätigte Berufsverbot: "Wir haben ausreichend Informationen über diese

Gruppe, in der der Lehrer über Jahre eine aktive Rolle gespielt hat.

(...) Und wir haben erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des

Mannes", sagte er.

 

Unterstützung hatte der abgewiesene Pädagoge von der Gewerkschaft

Erziehung und Wissenschaft (GEW) erhalten. Der GEW-Landesvorsitzende

Rainer Dahlem forderte Ministerpräsident Günther Oettinger und

Kultusminister Helmut Rau (beide CDU) auf, das Berufsverbot gegen den

Lehrer aufzuheben. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei politischem

Engagement mit Sanktionen rechnen müssten.

 

Berufung angekündigt

 

Das Heidelberger "Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete

die Entscheidung als "ein fatales Signal gegen Menschenrechte,

Demokratie und Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25.

März in Karlsruhe auf. Der Realschullehrer war im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen

Eignung auch in Hessen abgelehnt worden. Antifaschistische Initiativen

werden in Baden-Württemberg und in Hessen vom Verfassungsschutz

beobachtet. Der 35-Jährige hatte bereits am vergangenen Freitag nach der

mündlichen Verhandlung angekündigt, er werde bei einer Niederlage vor

dem Verwaltungsgericht Berufung einlegen.

 

Der SWR ist Mitglied der ARD            Impressum   l   © SWR 2006

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stattweb.de-News und -Mitteilungen, 13.März 2006

 

WASG Baden-Württemberg kritisiert Berufsverbots-Urteil des Verwaltungsgerichts

 

"Wir brauchen mehr Demokratie auch in Baden-Württemberg"

Eine erschreckend hohes Demokratie-Defizit sieht die Partei "Arbeit &

soziale Gerechtigkeit -¬ Die Wahlalternative³ (WASG) in

Baden-Württemberg. Die Möglichkeiten, über Volksbegehren und

Bürgerentscheide auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, seien

geringer als in Bayern, sagt Brigitte Ostmeyer, eine der

Spitzenkandidatinnen der Wahlalternative. Spitze sei Baden-Württemberg

dagegen, "wenn es darum geht, einem qualifizierten Lehrer wegen dessen

Gesinnung die Ausübung des Berufes zu verweigern oder

einbürgerungswillige Migrantinnen und Migranten mit Gesinnungstests zu

diskriminieren³, sagt die 54-jährige WASG-Politikerin. Ostmeyer

kritisiert deshalb das heute bekannt gegebene Urteil des Karlsruher

Verwaltungsgerichtes, das die Klage des Heidelberger Realschullehrers

Michael Csaszkóczy gegen das über ihn verhängte Berufsverbot abgewiesen

hat. All dies zeige, so die WASG-Frau, "dass den herrschenden Politikern

die liberal-demokratische Tradition des Südweststaates verraten haben".

Das Karlsruher Gericht, so Landessprecher Bernd Riexinger, verletze "das

im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das

EU-Diskriminierungsverbot". Zugleich sei das Urteil ein Verstoß gegen

die Europäische Menschenrechtskonvention, ergänzt Brigitte Ostmeyer, "in

der die Berufsfreiheit garantiert ist". Bereits 1995, so die WASG-

Politikerin, seien die Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für

menschenrechtswidrig erklärt worden. "Wo kommen wir hin, wenn ein Lehrer

ausgerechnet in Deutschland deshalb seinen Beruf nicht ausüben darf,

weil er über Widerstandskämpfer im Nazi-Regime publizierte und Proteste

gegen rechte Demonstranten organisierte?" Dies sei ein "zutiefst

undemokratisches Verhalten", das auch gegen das Grundgesetz verstoße.

"Wenn eine Landesregierung die Rechte ihrer Bürger derart mit Füßen

tritt", so die WASG-Kandidatin, "dann wird es Zeit, dass wir dagegen

eine echte Opposition in den Landtag bekommen, unsere Wahlalternative".

WASG Baden-Württemberg (leicht redaktionell überarbeitet)

 

www.bw-wahlalternative-asg.de

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www.sat1.de 13.3.06

 

Gericht bestätigt Berufsverbot für linken Lehrer

 

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag das Berufsverbot gegen

einen Lehrer wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue für rechtmäßig

erklärt. Damit wiesen sie eine Klage des 35-Jährigen ab. Der

Realschullehrer darf damit weiterhin weder in Baden-Württemberg noch in

Hessen unterrichten. Beide Ländern verwehrten ihm den Eintritt in den

Schuldienst.

 

Der Realschulpädagoge Michael Csaszkóczy soll als führendes Mitglied in

der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" engagiert sein. Die

Gruppe wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextrem

eingestuft. Sie richte sich gegen die Verfassung, heißt es.

        

Kläger will in Berufung gehen

 

Bereits während der Verhandlung hatte der vorsitzende Richter Bernd Heß

gesagt: "Bei ihren Fächern Deutsch und Geschichte besteht Anlass zur

Befürchtung, dass sie in diesem Unterricht ein Bild unseres Staates

propagieren, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen

wird." Csaszkóczy rechtfertigte sich damit, ihm sei bislang in der

Praxis noch nie vorgehalten worden, "die Schüler zu beeinflussen oder zu

indoktrinieren." Der studierte Germanist und Historiker kündigte schon

vor Veröffentlichung des Urteils an, er werde sich mit einer Abweisung

seiner Klage nicht zufrieden geben. Er will in Berufung gehen.

 

Nach Angaben der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW)

handelt es sich um den ersten Fall eines Berufsverbots für einen Lehrer

in Baden-Württemberg seit 1993. Die Gewerkschaft steht hinter

Csaszkóczy. Die Vorsitzende des Bezirks Nordbaden der GEW Hildegard

Klenk nannte das Verfahren eine "politisch gefährliche Aussage". Viele

andere politisch aktive Lehrer seien nun in Sorge.

 

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

 

Verschiedene linke Gruppen und Menschenrechtsorganisationen beobachten

das Verfahren. Nach Ansicht von Dr. Rolf Gössner, Präsident der

Internationalen Liga für Menschenrechte, geht es bei diesem Verfahren

auch um die grundsätzliche Frage, ob die Bundesrepublik die

Berufsverbotpraxis aus den Siebziger Jahren wieder aufleben lasse oder

endgültig begrabe.

 

Die Ablehnung des Lehramtsanwärters war 2004 auch von der heutigen

Bundesbildungsministerin Anette Schavan bestätigt worden. Die

CDU-Politikerin war damals Kultusministerin in Stuttgart.

 

(N24.de, Netzeitung)

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www.hr-online.de

 

SCHULEN: Gericht bestätigt Berufsverbot für linken Lehrer

 

Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf weder in

BadenWürttemberg noch in Hessen unterrichten

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage gegen sein Berufsverbot

abgewiesen, ohne Gründe zu nennen. Die Kultusministerien beider Länder

begrüßten das Urteil. Von Studenten- und Lehrerverbänden kam Kritik.

Die Bewerbungen des Realschulpädagogen waren trotz fachlicher Eignung

abgelehnt worden, weil er laut Verfassungsschutz einer

antifaschistischen Gruppe angehört, die gegen die demokratische

Grundordnung eingestellt sei.

 

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Frankfurter Neue Presse  13.03.2006

 

Gericht bestätigt Berufsverbot für linken Lehrer

 

Karlsruhe/Heppenheim (dpa/lhe) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das

Berufsverbot für einen politisch links gerichteten Lehrer bestätigt, der

sich in Hessen und Baden-Württemberg für den Schuldienst beworben hatte.

Gründe für seine Entscheidung nannte das Gericht am Montag nicht. Der 35

Jahre alte Michael Csaszkóczy gehört nach Einschätzung des Stuttgarter

Kultusministeriums einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg an, die

gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei.

 

Hessen hatte wie das Nachbarland den Realschulpädagogen trotz seiner

fachlichen Eignung abgelehnt. Nach Informationen der Gewerkschaft

Erziehung und Wissenschaft (GEW) berief sich das Schulamt

Bergstraße/Odenwald einzig auf den Umstand, dass der Verfassungsschutz

Baden-Württemberg die Antifa-Gruppe beobachte. Gegen den Kläger lägen

keinerlei weitere Erkenntnisse vor. Der 35- Jährige hatte bereits am

Freitag nach der Verhandlung angekündigt, er werde bei einer Abweisung

Berufung einlegen.

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Politik

zum Handeln auf. «Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger

und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine

klare Aussage», sagte der baden-württembergische GEW- Landesvorsitzende

Rainer Dahlem in Stuttgart. Ein Heidelberger «Solidaritätskomitee Gegen

Berufsverbote» bezeichnete die Entscheidung als «ein fatales Signal

gegen Menschenrechte, Demokratie und Meinungsfreiheit» und rief zu einer

Demonstration am 25. März in Karlsruhe auf.

 

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URTEIL: "Linker" Lehrer darf nicht unterrichten

13.03.06 - 11:55

 

Karlsruhe (rpo). Ein linkspolitisch aktiver Lehramtsanwärter darf nicht

an Schulen unterrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht

Karlsruhe, nachdem der Lehrer gegen seine Ablehnung an Schulen in Hessen

und Baden-Württemberg geklagt hatte. Das Gericht hatte Zweifel an der

Verfassungstreue des 35-jährigen Pädagogen.

 

Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Einstellung des

Realschullehrers zu Recht abgelehnt, hieß es im Urteil.

Der Lehrer Michael Csaszkóczy soll führendes Mitglied der als

linksextrem eingestuften Antifaschistischen Initiative Heidelberg sein.

Im Jahr 2004 verwehrte ihm deshalb das Land Baden-Württemberg den

Eintritt in den Schuldienst. Das Land Hessen schloss sich 2005 an.

Die Gründe der Verwaltungsgerichts-Entscheidung wurden am Montag noch

nicht mitgeteilt. Sie sollen später bekannt gegeben werden. Die

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärte am Montag, dass

sie den Realschullehrer weiter unterstützen will.

 

Es sei seit 1993 der erste Fall, dass in Baden-Württemberg wieder ein

Berufsverbot gegen einen Lehrer ausgesprochen worden sei. Bereits vor

der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte der Betroffene

angekündigt, dass er notfalls den Weg durch die Gerichtsinstanzen

antreten will.

ngz online © RP Online, AFP, ap, ddp, sid

 

 

Rhein-Neckar-Zeitung

REGIONAL - HEIDELBERG    

14.03.2006

 

Autonomer bleibt im Schuldienst unerwünscht

Verwaltungsgericht weist Klage ab – Michael Csaszkóczy will weiter

kämpfen – Gemischte Reaktionen der Landtagskandidaten

 

Von Holger Buchwald

 

Es bleibt dabei: Michael Csaszkóczy, der als Mitglied der

Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) jahrelang vom

Verfassungsschutz beobachtet wurde, wird nicht in den Schuldienst

übernommen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat gestern die Klage des

Realschullehrers gegen das vom baden-württembergischen Kultusministerium

verhängte „Berufsverbot“ abgewiesen. Csaszkóczy will nun beim

Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Berufung einlegen.

 

Mit der Begründung, dass die AIHD gegen die freiheitlich-demokratische

Grundordnung eingestellt sei, wurde der heute 35-Jährige im August 2004

nach einem „vertieften Einstellungsgespräch“ nicht in den Schuldienst

übernommen. Schon damals kritisierte die Gewerkschaft Erziehung und

Wissenschaft (GEW) die Entscheidung des Kultusministeriums als

„Berufsverbot“. Und auch gestern fand die hessische GEW-Vizevorsitzende

Carmen Ludwig, die den Prozess in Karlsruhe beobachtete, deutliche

Worte: „Csaszkóczy ist nie ein persönliches Fehlverhalten angelastet

worden.“ Nach Ludwigs Einschätzung sei er mit seinem Engagement gegen

Rassismus sogar für die Werte der Verfassung eingetreten.

 

Mit dem gestrigen Urteil ist der Heidelberger Realschullehrer beruflich

weiter in der Schwebe. „Im Windschatten des Prozesses in Karlsruhe hat

jetzt auch Hessen ein Berufsverbot gegen mich verhängt“, ärgert sich

Csaszkóczy. Erst letzte Woche wurde ihm die offizielle Entscheidung

zugestellt. Seine Einstellung in der Martin-Buber-Schule in Heppenheim

sei letzten Sommer vom Kultusministerium in letzter Minute gestoppt

worden – und zwar am Tag der ersten Lehrerkonferenz. „Alle wollten mich

in der Schule“, sagt er. Nicht zuletzt deshalb will er trotz des

erneuten juristischen Rückschlags nicht aufgeben. Die GEW übernimmt die

Prozesskosten

 

Csaszkóczy, der zur Zeit von Arbeitslosengeld II lebt, zweifelt

inzwischen daran, dass er Lehrer werden kann. „Politisch ist es aber

unglaublich wichtig, weiter zu kämpfen“, sagt er. Er sei zwar bisher der

Einzige, gegen den ein Berufsverbot verhängt worden sei. Er fürchte

aber, dass sein Fall für die beteiligten Kultusministerien nur ein

„Testballon“ sei.

 

Die Heidelberger Landtagskandidaten wollen die schriftliche

Urteilsbegründung abwarten. Claus Wichmann (SPD) wehrt sich prinzipiell

gegen ein „Berufsverbot“: „Das Disziplinarrecht muss ausreichen.“

Csaskóczy habe als Lehrer „ordentliche Arbeit geleistet“. Dass er

eigenwillige politische Ansichten vertrete, sei unbestritten, doch damit

müsse man sich politisch auseinander setzen.

 

Theresia Bauer (Grüne) meint, ob ein Lehrer geeignet für den Schuldienst

sei, solle einzig anhand seiner pädagogischen Fähigkeiten geprüft

werden. Jede Schule solle sich selbst ihre Lehrer aussuchen dürfen. Der

Beamtenstatus sei nur hinderlich. Es sei wichtig, dass die Geschichte

„vernünftig juristisch geprüft“ werde. Annette Trabold (FDP) bedauert,

dass dem Realschullehrer nie eine Chance gegeben wurde. „Man hätte erst

einmal schauen müssen, ob er ein guter Lehrer ist.“ Gleichwohl glaubt

sie, dass das Verwaltungsgericht plausible Gründe für die Entscheidung

hat. Werner Pfisterer (CDU) hat zum Fall Csaszkószy seine ganz eigene

Meinung: „Ich kenne ihn aus seinem Demonstrationsleben in Heidelberg.

Und ich wollte ihn nicht als Lehrer meiner Kinder haben. Von daher ist

das Urteil okay.“

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Gericht bestätigt "Berufsverbot" - Linker Lehrer will jetzt auch in Hessen klagen

 

Karlsruhe. Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf

auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das

Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nach Angaben von gestern eine Klage des

Lehramtsanwärters abgewiesen. Gründe für die Entscheidung gegen den

35-jährigen Michael Csaszkóczy sollen erst in zwei Wochen genannt

werden. Der Verteidiger des Mannes kündigte auf Anfrage an, sein Mandant

werde "sehr wahrscheinlich" Berufung einlegen. Außerdem wolle der Lehrer

auch in Hessen gegen die Abweisung klagen.

Die Bewerbung des 35-Jährigen war im August 2004 von der Schulbehörde

und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil

der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer

antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei

gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch

Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen

Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt.

Der Stuttgarter Kultusminister Helmut Rau (CDU) zeigte sich zufrieden

mit dem bestätigten Berufsverbot. "Wir haben ausreichend Informationen

über die Heidelberger Gruppe, in der der Lehrer über Jahre eine aktive

Rolle gespielt hat", sagte Rau der dpa. "Wir haben erhebliche Zweifel an

der Verfassungstreue des Mannes." Es sei aber auch vor allem um eine

grundsätzliche Klärung der Frage gegangen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Politik

zum Handeln auf. "Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger

und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine

klare Aussage, ob sie das undemokratische und antiquierte Mittel ihrer

Amtsvorgänger weiter anwenden wollen", sagte der GEW-Landesvorsitzende

Rainer Dahlem in Stuttgart. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei

politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssten.

Das Heidelberger "Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete

die Entscheidung als "fatales Signal gegen Menschenrechte, Demokratie

und Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25. März in

Karlsruhe auf. Lsw  © Mannheimer Morgen - 14.03.2006

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Wormser Zeitung

 

Berufsverbot bleibt bestehen Gericht weist Klage eines "linken" Lehrers ab

 

Vom 14.03.2006

 

KARLSRUHE (dpa) Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg

darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen

unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nach Angaben von

gestern eine Klage des Lehramtsanwärters abgewiesen. Gründe für die

Entscheidung gegen den 35-Jährigen nannte die Justizbehörde aber noch nicht.

Die Bewerbung des Mannes war im August 2004 von der Schulbehörde und dem

baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil der

Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer

antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei

gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch

Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen

Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt.

Der 35-Jährige hatte bereits am Freitag nach der Verhandlung

angekündigt, er werde bei einer Abweisung Berufung einlegen.

Gewerkschaft protestiertDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

(GEW) forderte die Politik zum Handeln auf. "Wir erwarten von

Ministerpräsident Günther Oettinger und Kultusminister Helmut Rau noch

vor der Landtagswahl am 26. März eine klare Aussage, ob sie das

undemokratische und antiquierte Mittel ihrer Amtsvorgänger weiter

anwenden wollen", sagte der GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem in

Stuttgart. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei politischem Engagement

mit Sanktionen rechnen müssten.

Das Heidelberger "Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete

die Entscheidung als "ein fatales Signal gegen Menschenrechte,

Demokratie und Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25.

März in Karlsruhe auf.

Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hatte der Vorsitzende

Richter dem Kläger gesagt, bei seinen Fächern Deutsch und Geschichte

"besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates

propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als

diskriminierend angesehen wird". Unterstützt von zahlreichen Anhängern

und der GEW hatte der Lehrer betont, er stehe zwar hinter den

umstrittenen Veröffentlichungen seiner politischen Gruppe. Ihm sei aber

nie vorgehalten worden, die Schüler zu beeinflussen. Antifaschistische

Initiativen werden in Baden-Württemberg und in Hessen vom

Verfassungsschutz beobachtet.

Minister begrüßt UrteilDer baden-württembergische Kultusminister Helmut

Rau (CDU) hat sich zufrieden gezeigt mit dem bestätigten Berufsverbot

für den als linksextrem eingestuften Lehrer aus Heidelberg. Nach der

Veröffentlichung des entsprechenden Urteils gegen das 35-jährige

Mitglied einer antifaschistischen Gruppe sagte der Minister der

Deutschen Presseagentur: "Wir haben ausreichend Informationen über diese

Gruppe, in der der Lehrer über Jahre eine aktive Rolle gespielt hat."

Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sei es vor allem um

eine grundsätzliche Klärung der Frage gegangen, sagte Rau. "Und wir

haben erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes." Es handele

sich im Südwesten aber um einen Einzelfall, betonte der Minister.

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Wiesbadener Tagblatt

 

Gericht bestätigt das Unterrichtsverbot - Michael Csaszkóczy will in Berufung gehen

 

Vom 14.03.2006

 

KARLSRUHE/WIESBADEN (dpa) Ein als linksextrem eingestufter Lehrer aus

Heidelberg darf auch künftig weder in Baden-Württemberg noch in Hessen

unterrichten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nach Angaben vom

Montag die Klage des Lehramtsanwärters Michael Csaszkóczy abgewiesen.

Gründe für die Entscheidung nannte die Justizbehörde nicht. Während die

Kultusministerien beider Länder das Urteil begrüßten, kritisierten

Studenten- und Lehrerverbände die Entscheidung als nicht

nachvollziehbares Berufsverbot.

 

Die Bewerbung des Mannes in Baden-Württemberg war im August 2004 - wie

berichtet - von der Schulbehörde und dem Stuttgarter Kultusministerium

abgelehnt worden, weil der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit

Jahren einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese

Initiative sei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung

eingestellt.

 

Auch Hessen hatte den Realschulpädagogen trotz seiner fachlichen Eignung

abgelehnt. Nach Informationen der Gewerkschaft Erziehung und

Wissenschaft (GEW) berief sich das Schulamt Bergstraße/Odenwald in

Heppenheim einzig auf den Umstand, dass die Antifa-Gruppe vom

Verfassungsschutz beobachtet worden sei. Der hessische GEW-Vorsitzende

Jochen Nagel erklärte, dass das Urteil keinen Bestand haben werde.

"Offenkundig hat das Gericht kurz vor der Landtagswahl ein politisches

Urteil gefällt, das rechtsstaatliche Maßstäbe vermissen lässt."

 

"Im Prozess ist ganz deutlich geworden, dass ihm nie ein persönliches

Fehlverhalten angelastet worden ist", sagte Nagels Vertreterin Carmen

Ludwig. Nach ihrer Einschätzung sei Csaszkóczy mit seinem Engagement

gegen Rassismus und Neo-Nazis sogar für die Werte der Verfassung

eingetreten. Es sei gerade Gruppen wie der Heidelberger Antifa zu

danken, wenn rechtsextreme Gruppen vor Ort nicht Fuß fassen könnten.

 

Die GEW werde Csaszkóczy in seinem Kampf um die Einstellung in den

Schuldienst weiter unterstützen, kündigte Ludwig an. Der 35-Jährige

hatte bereits am Freitag angekündigt, dass er bei einer Abweisung

Berufung einlegen werde. "Wir wollen auch in Hessen vor Gericht gehen",

sagte sein Anwalt Martin Heimen am Montag. Zuständig wäre das

Verwaltungsgericht Darmstadt.

 

Hessens Kultus-Staatssekretär Joachim Jacobi wertete das Urteil als

klare Bestätigung. "Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule

nichts verloren", sagte er in Wiesbaden. Csaszkóczy habe sich mit seiner

aktiven Mitgliedschaft die Perspektiven selbst verbaut. "Der Staat hat

die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem

Gedankengut - ob von links oder rechts - zu schützen."

 

Das Heidelberger "Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote" bezeichnete

die Entscheidung als "ein fatales Signal gegen Menschenrechte,

Demokratie und Meinungsfreiheit" und rief zu einer Demonstration am 25.

März in Karlsruhe auf. Der AStA der Gießener Universität fürchtet eine

negative Signalwirkung der wiederbelebten Berufsverbote auf die

Studierenden: "Wenn der Eindruck vermittelt wird, dass man Angst haben

muss, seinen Beruf nicht ausüben zu dürfen, weil man sich im Studium

gegen Faschismus und Rechtsradikalismus engagiert hat, läuft etwas

grundlegend schief", sagte der Gießener AStA-Referent Björn Wortmann.

 

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PFORZHEIMER ZEITUNG

 

14.03.2006    http://www.pz-news.de/suedwest/78627/druck.html    

 

   Pädagoge darf nicht unterrichten Verwaltungsgericht Karlsruhe weist

Klage eines linksextremen Realschullehrers ab  KARLSRUHE. Ein als

linksextrem eingestufter Lehrer aus Heidelberg darf auch künftig weder

in Baden-Württemberg noch in Hessen unterrichten. Das Verwaltungsgericht

Karlsruhe hat nach Angaben von gestern eine Klage des Lehramtsanwärters

abgewiesen. Gründe für die Entscheidung gegen den 35-Jährigen sollen

nach Angaben der Justizbehörde erst in zwei Wochen genannt werden.

 

Der Verteidiger des Mannes kündigte auf Anfrage an, sein Mandant werde

„sehr wahrscheinlich“ Berufung einlegen. Außerdem wolle der Lehrer auch

in Hessen gegen die Abweisung klagen.

 

Die Bewerbung des 35-Jährigen war im August 2004 von der Schulbehörde

und dem baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt worden, weil

der Realschulpädagoge laut Verfassungsschutz seit Jahren einer

antifaschistischen Gruppe in Heidelberg angehört. Diese Initiative sei

gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. Auch

Hessen hatte dem Mann im vergangenen Jahr trotz seiner fachlichen

Eignung den Eintritt in den Schuldienst verwehrt.

 

Kultusminister zufrieden

 

Kultusminister Helmut Rau (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem

bestätigten Berufsverbot. „Wir haben ausreichend Informationen über die

Heidelberger Gruppe, in der der Lehrer über Jahre eine aktive Rolle

gespielt hat“, sagte Rau. „Wir haben erhebliche Zweifel an der

Verfassungstreue des Mannes.“ Es sei aber auch vor allem um eine

grundsätzliche Klärung der Frage gegangen. Der hessische

Kultusstaatssekretär Joachim Jacobi (CDU) wertete das Urteil als klare

Bestätigung. „Wer das Grundgesetz nicht achtet, hat in der Schule nichts

verloren“, sagte er in Wiesbaden. Der Lehrer habe sich mit seiner

aktiven Mitgliedschaft die Perspektiven selbst verbaut. „Der Staat hat

die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichem

Gedankengut - ob von links oder rechts - zu schützen“, sagte Jacobi.

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte die Politik

zum Handeln auf. „Wir erwarten von Ministerpräsident Günther Oettinger

und Kultusminister Helmut Rau noch vor der Landtagswahl am 26. März eine

klare Aussage, ob sie das undemokratische und antiquierte Mittel ihrer

Amtsvorgänger weiter anwenden wollen“, sagte der GEW-Landesvorsitzende

Rainer Dahlem in Stuttgart. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer bei

politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssten.

 

Das Heidelberger „Solidaritätskomitee Gegen Berufsverbote“ bezeichnete

die Entscheidung als „ein fatales Signal gegen Menschenrechte,

Demokratie und Meinungsfreiheit“ und rief zu einer Demonstration am 25.

März in Karlsruhe auf.Bei der Verhandlung vor dem Karlsruher

Verwaltungsgericht hatte der Vorsitzende Richter dem Kläger am

vergangenen Freitag gesagt, bei seinen Fächern Deutsch und Geschichte

„besteht Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates

propagieren und an Schüler weiter geben, das von Seiten des Landes als

diskriminierend angesehen wird“. Unterstützt von zahlreichen Anhängern

und der GEW hatte der Lehrer betont, er stehe zwar hinter den

umstrittenen Veröffentlichungen seiner „Antifaschistischen Initiative

Heidelberg“. Ihm sei aber nie vorgehalten worden, die Schüler zu

beeinflussen.Das Gericht hatte vor allem zwei Sätze der Homepage der

Initiative zitiert. Dort heißt es zum einen, „Militanz, die sich durch

angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente

Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet,

betrachten wir als legitimes Mittel im Kampf um Befreiung.“ Außerdem

wird behauptet, an „den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen“ werde

sich auf parlamentarischem Weg „nichts Grundlegendes

ändern“.Antifaschistische Initiativen werden in Baden-Württemberg und in

Hessen vom Verfassungsschutz beobachtet. Erstellt von:  Martin Oversohl

 

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Berliner Umschau

Vormals rbi-aktuell.de „Das Bild unseres Staates"

 

Verwaltungsgericht bestätigt Berufsverbot gegen Michael Csaszkoczy

 

Von Beate Marcks

 

Man mußte es kommen sehen: die Berufsverbote, eine üble Praktik aus der

Zeit des Kalten Krieges, sind wieder da. Das Verwaltungsgericht

Karlsruhe bestätigte jetzt eine Entscheidung des Regierungspräsidiums

Karlsruhe, den heute 35jährigen Realschullehrer für Deutsch und

Geschichte, Michael Csaszkoczy, nicht in den Schuldienst einzustellen.

Csaszkocy ist führendes Mitglied einer „Antifaschistischen Initiative

Heidelberg", die vom Verfassungsschutz als „linksextrem" eingeschätzt wird.

 

Dieser Einschätzung hat das Verwaltungsgericht angeschlossen und

erklärt, gerade seine Fächerkombination gebe ihm Gelegenheit, „ein Bild

unseres Staates (zu) propagieren, das von Seiten des Landes als

diskriminierend angesehen wird". Csaszkoczy kündigte an, in Berufung zu

gehen und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft will ihn dabei

weiter unterstützen.

 

Csaszkoczy hatte sich zunächst in Baden-Württemberg beworben, wo der

Fall auch der damaligen Kultusministerin Annette Schavan zur

Entscheidung vorlag. Nachdem die Entscheidung 2004 in Baden-Württemberg

gegen ihn gefallen war, versuchte er es in Hessen, wo er zunächst mehr

Glück zu haben schien. Letztlich bestätigte jedoch das Land Hessen im

Jahre 2005 die Entscheidung. Es ist der erste Berufsverbotsfall in

Baden-Württemberg seit 1993. Im Jahre 1995 hatte der „Europäische

Gerichtshof für Menschenrechte" in der Angelegenheit „Vogt gegen

Deutschland" entschieden, daß die deutsche Praxis gegen die Europäische

Menschenrechtskonvention verstieße und die Bundesrepublik zur Zahlung

von Schadenersatz verurteilt. Damit schien die Angelegenheit vom Tisch.

Allerdings hatte der Gerichtshof schon damals erklärt, daß sich dieses

Urteil nur auf Beamte. Nicht aber auf Bewerber beziehe. So solle keinem

Staat seine Einstellungspraxis vorgeschrieben werden.

Die Berufsverbote waren nach längerer Pause - in den 50er Jahren hatte

es eine Hochzeit dieser Praxis gegeben - im Januar 1972 durch den

sogenannten Radikalenerlaß wieder eingeführt worden, nachdem bereits

kurz zuvor in Hamburg eine ähnliche Entscheidung gefallen war. Am 28.

Januar wurde dies auf einer Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder

mit dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen. Danach hätte

sich ein Bewerber für den Öffentlichen Dienst „jederzeit für die

Freiheitlich-Demokratische Grundordnung" einzusetzen und werde, wenn

Zweifel bestünden, daß dies der Fall sei, „nicht in den Öffentlichen

Dienst übernommen". Bei Mitgliedern, die „verfassungsfeindlichen

Organisationen angehörten", begründe diese Zugehörigkeit solche Zweifel.

Allerdings müsse jeder Einzelfall geprüft werden und es obliege dem

Bewerber, die bestehenden Zweifel auszuräumen.

In der Praxis - offiziell gegen „Extremisten von Links und Rechts"

gerichtet - wurde der Erlaß, 1975 vom Bundesverfassungsgericht

gebilligt, hauptsächlich gegen Linke, insbesondere gegen Mitglieder der

DKP. Angeblich war der Erlaß der Preis dafür, daß die 1968

neukonstituierte Partei nicht gleich wieder verboten werde. Dies soll

die Union gefordert haben. In der ersten Zeit gab es eine Regelanfrage

beim Verfassungsschutz, später wurde diese fallen gelassen. Das Klima

der Einschüchterung änderte sich dadurch nicht, zumal mehrere Millionen

Menschen auf diese Weise überprüft wurden. Willy Brandt hatte den Erlaß

später als „schweren Fehler" bezeichnet.

 

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Stuttgarter Zeitung, 14.03.2006, Titelseite

 

Trotz Friedensliebe zu radikal für das Lehramt

 

Die Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Vereinigung kostet einen Lehrer seinen Job

 

Von Meinrad Heck

 

Michael Csaszkoczy bleibt erst einmal, was er ist. Ein Antifaschist und

einer, der Lehrer werden will, es von Staats wegen aber nicht darf. Noch

unter Annette Schavan hatte das baden-württembergische Kultusministerium dem

heute 36-Jährigen aus Heidelberg vor zwei Jahren die Übernahme in den

Schuldienst verweigert. Nicht etwa, weil er linke Parolen von sich gegeben

hätte, sondern wegen seiner Mitgliedschaft in einer so genannten

Antifaschistischen Initiative Heidelberg. Die gilt dem Verfassungsschutz als

linksextremistisch, seit die Kultusministerialen dies auch zu wissen

glauben, haben sie Zweifel an der Verfassungstreue des Pädagogen. Das

Karlsruher Verwaltungsgericht sah das jetzt ähnlich, wies dessen Klage gegen

die Nichteinstellung ab und verhängte damit faktisch ein Berufsverbot gegen

den Mann.

 

Über 10000 ähnliche Fälle vom Lokführer bis zum Finanzbeamten kennt man

unter dem Stichwort „Radikalenerlass". Der sollte in den 70er-Jahren die

Linken vom Staatsdienst fern halten, und er soll es wohl heute noch - auch

wenn sich die damalige Bedrohungslage deutlich nach rechts verschoben hat

und kein Einzelfall so ist wie der andere. Willkommen also in der

Vergangenheit.

 

Noch haben die Verwaltungsrichter ihr Urteil gestern nur bekannt gegeben,

aber nicht begründet. Begründet hatte sein Peti-tum nur ein

Regierungsdirektor des für pädagogische Angelegenheiten zuständigen

Regierungspräsidiums Karlsruhe. Der attestiert dem Lehramtsanwärter ob

seiner antifaschistischen Grundhaltung immerhin „Zivilcourage" und

„Friedensliebe", möchte aber seinen eigenen Sohn von dem friedliebenden

Pädagogen ausdrücklich nicht unterrichtet haben. Willkommen also im

Absurden. Denn keine Behörde hat den leisesten Hinweis darauf, dass der

vermeintlich verfassungsuntreue Mann seine Schüler während der

Referendarzeit etwa indoktriniert oder - wie es im Amtsdeutsch heißt - seine

Neutralitätspflicht verletzt hätte.

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft läuft Sturm und wettert, es

könne nicht sein, dass dieses „antiquierte Mittel" des Berufsverbots

eingesetzt werde und Pädagogen „bei politischem Engagement mit Sanktionen

rechnen müssen". Höchste Zeit, sagt die GEW, dass der Radikalenerlass aus

dem Landesrecht gestrichen werde. Die Studentenorganisationen sprechen von

einem „Klima der Angst", dann wenn zu befürchten sei, dass die Teilnahme an

einer Demonstration gegen Neonazis zu einem Berufsverbot führe.

 

Wie viel Freiheit erträgt die Freiheit?

 

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Süddeutsche Zeitung, 14.03.2006, Titelseite

 

Eine Frage der Einstellung - Linker Lehrer darf nicht in den Schuldienst

 

Es sei schon ein merkwürdiges Gefühl, zum Staatsfeind erklärt zu werden,

sagt Michael Csaszkóczy. „Beruflich stehe ich vor dem Nichts." Wegen

Zweifeln an seiner Verfassungstreue verwehrt Baden-Württemberg dem

Lehramtsanwärter seit zwei Jahren die Übernahme in den Schuldienst. Auch

Hessen will Csaszkóczy nicht einstellen. Der heute 35-jährige

Realschulpädagoge wehrte sich juristisch - am Montag wies das

Verwaltungsgericht Karlsruhe seine Klage ab. Die Gewerkschaft Erziehung und

Wissenschaft verurteilt das „Berufsverbot“ und verlangt vom

baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU), auf

dieses „antiquierte Mittel" zu verzichten. Csaszkóczy, der sein Examen mit

guten Noten abschloss und zurzeit von Arbeitslosengeld II lebt, will

Rechtsmittel einlegen und weiter klagen. „Es geht auch um die politische

Kultur“, sagt der linke Aktivist, dem die Mitgliedschaft in der

„Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD) vorgeworfen wird. Die

Initiative wird vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet und

als linksextrem eingestuft. Das Kultusministerium bekräftigte nach der

Gerichtsentscheidung, es gebe „erhebliche Zweifel“, dass Csaszkóczy auf dem

Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe. Das Urteil des

Verwaltungsgerichts, dessen schriftliche Begründung in zwei Wochen erwartet

wird, war nach dem Verlauf der Verhandlung keine Überraschung. Der

Vorsitzende der fünfköpfigen Kammer, Bernd Heß, hatte freundlich und

bestimmt zu erkennen gegeben, warum Csaszkóczys Klage kaum Chancen habe: Ein

beamteter Lehrer für Deutsch und Geschichte müsse „unseren Staat und unsere

gelebte Verfassung positiv bejahen“. Daran zweifelte der Richter, weil sich

Csaszkóczy weder beim „vertieften Einstellungsgespräch" noch schriftlich von

der AIHD distanziert habe. Diese diffamiere „unseren Staat“, der angeblich

die NS-Vergangenheit verharmlose und rassistische Angriffe dulde. Als

rechtliche Basis der Nichteinstellung wurde immer wieder die Entscheidung

des Bundesverfassungsgerichts zum Radikalenerlass aus dem Jahr 1975 zitiert.

Karlsruhe hatte damals bestätigt, dass „Beamten eine besondere politische

Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung obliegt“. Von 1972

bis Ende der siebziger Jahre waren rund drei Millionen Personen routinemäßig

auf ihre Verfassungstreue überprüft worden. Tausende wurden nicht in den

öffentlichen Dienst aufgenommen, Hunderte entlassen. Differenzierende

Erläuterungen des verhinderten Lehrers konnten Richter Heß offenkundig

ebenso wenig überzeugen wie die Tatsache, dass es während der Referendarzeit

keine Beanstandungen gab. Das bestätigte auch der Vertreter des

Regierungspräsidiums Karlsruhe, der Csaszkóczys Einsatz gegen den

Rechtsextremismus sogar würdigte. „Wir können ihm die Kinder und

Jugendlichen nicht anvertrauen“, sagte Baden-Württembergs Kultusminister

Helmut Rau nach Bekanntwerden des Urteils. Die AIHD bekenne sich zu

Militanz. Csaszkóczy sagt, „Militanz“ bedeute für ihn, „kämpferisch für

Überzeugungen einzustehen“, nicht etwa, zu Gewalttaten aufzurufen. Das

Gerichtsurteil sei bitter - und es reize seinen „Kampfgeist".

 

H. Kerscher/T. Schnitz

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BILD Rhein-Neckar, 14.3.06, Seite 3

 

Berufsverbot! Dieser Heidelberger darf nicht Lehrer werden

 

Von Robin Mühlebach und Dorian Rätzke

 

Heidelberg/Stuttgart – 15 Ringe im Ohr, Piercings in Unterlippe und

Zunge: Michael C. (35) aus Heidelberg. Gestern entschied das Karlsruher

Verwaltungsgericht: Er darf nicht Lehrer werden!

Trotz guter Noten im Studium weigerte sich das Kultusministerium, Michael C.

in den Schuldienst zu übernehmen.

Grund: Der Staatsschutz hatte ihn heimlich beobachtet, weil er einer

Antifaschisten-Initiative angehört, sich für den Erhalt des Autonomen

Zentrums in Heidelberg eingesetzt hatte. Doch der gepiercte Pädagoge hat

keine Vorstrafen, sei ein sympathischer Kerl. Hildegard Klenk von der

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: „ Seine Persönlichkeit wurde nicht

beachtet.“ Der zuständige Regierungsdirektor Detlef Brandner: „Er zeigt

Zivilcourage und großen Einsatz.“ Bei einer Unterschriften-Aktion gaben

prominente wie Udo Lindenberg (59) und Konstantin Wecker (58) ihre Stimme

für den Heidelberger ab. Dagegen Kultusminister Helmut Rau (CDU): „Wir haben

erhebliche Zweiifel an der Verfassungstreue des Mannes.“ Michael C. will

Berufung gegen das Urteil einlegen.